Die Grundprinzipien, die Verbraucherrechte regeln...
Sie sind in Artikel 4 des Gesetzes Nr. 6502 über den SCHUTZ DES VERBRAUCHERS in acht Absätzen festgelegt. Um das Verständnis zu erleichtern, habe ich versucht, diese acht Absätze in zehn Prinzipien zu erläutern.
Erstes Prinzip:
Verträge und Informationsschreiben, die laut diesem Gesetz schriftlich zu verfassen sind, müssen in einer Schriftgröße von mindestens zwölf Punkt, in einer verständlichen Sprache sowie klar, einfach und lesbar gestaltet sein. Eine Kopie dieser Unterlagen ist dem Verbraucher auf Papier oder mittels eines dauerhaften Datenträgers auszuhändigen. Die Anwendungsregeln des ersten Prinzips lauten wie folgt:
a- Verträge und Informationsschreiben dürfen nicht kleiner als zwölf Punkt sein.
b- Verträge müssen in einer verständlichen Sprache, klar, einfach und lesbar verfasst sein.
c- Eine Kopie der verfassten Unterlagen ist dem Verbraucher auf Papier oder mittels eines dauerhaften Datenträgers auszuhändigen.
Was ist ein dauerhafter Datenträger?
Ein dauerhafter Datenträger ist ein Instrument wie Kurznachrichten, E-Mails, Internet, Disketten, CDs, DVDs oder Speicher, das es ermöglicht, die vom Verbraucher gesendeten oder an den Verbraucher gesendeten Informationen zweckentsprechend für einen angemessenen Zeitraum zu speichern, unverändert zu kopieren und den Zugriff auf diese Informationen in identischer Form zu gewährleisten.
Zweites Prinzip:
Das Fehlen einer oder mehrerer der im Vertrag erforderlichen Bedingungen beeinträchtigt die Gültigkeit des Vertrages nicht. Dieser Mangel wird von der den Vertrag erstellenden Partei unverzüglich behoben. (65/4)
Drittes Prinzip:
Die im Vertrag vorgesehenen Bedingungen dürfen während der Vertragslaufzeit nicht zu Ungunsten des Verbrauchers geändert werden. (65/4)
Viertes Prinzip:
Vom Verbraucher darf kein zusätzliches Entgelt für Leistungen verlangt werden, die er im Rahmen der angebotenen Waren oder Dienstleistungen berechtigterweise erwarten kann und die zu den gesetzlichen Verpflichtungen des Vertragserstellers gehören, sowie für Kosten, die der Vertragsersteller im eigenen Interesse getätigt hat. (65/4)
Fünftes Prinzip:
Bei Produkten oder Dienstleistungen, die Banken, Finanzinstitute, die Verbraucherkredite vergeben, und kartenausgebende Institute dem Verbraucher anbieten, werden alle Arten von Gebühren, Provisionen und Kosten, die neben den Zinsen vom Verbraucher erhoben werden, sowie die diesbezüglichen Verfahren und Grundsätze von der Zentralbank der Republik Türkei unter Einholung der Stellungnahme des Ministeriums, im Einklang mit dem Geist dieses Gesetzes und zum Schutz des Verbrauchers festgelegt. (65/4)
Sechstes Prinzip:
Informationen über alle Arten von Gebühren und Kosten, die aufgrund der in diesem Gesetz geregelten Verträge vom Verbraucher verlangt werden, müssen dem Verbraucher zwingend als Anlage zum Vertrag in schriftlicher Form auf Papier ausgehändigt werden. Bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, sind diese Informationen in einer dem verwendeten Fernkommunikationsmittel angemessenen Weise bereitzustellen. Der Nachweis, dass diese Informationen dem Verbraucher ausgehändigt wurden, obliegt dem Vertragsersteller. (65/4)
Siebtes Prinzip:
Aufgrund der vom Verbraucher getätigten Transaktionen dürfen als Wertpapiere nur auf den Namen lautende Schuldscheine ausgestellt werden, wobei für jede Ratenzahlung ein separater Schuldschein auszustellen ist. Schuldscheine, die entgegen den Bestimmungen von Artikel 4 ausgestellt wurden, sind gegenüber dem Verbraucher ungültig. (65/4)
Achtes Prinzip:
Bei Verbrauchergeschäften gelten persönliche Sicherheiten, die als Gegenleistung für die Verpflichtungen des Verbrauchers entgegengenommen werden, ungeachtet ihrer Bezeichnung als einfache Bürgschaft. Persönliche Sicherheiten, die von der Gegenseite für die Forderungen des Verbrauchers gegeben werden, gelten als selbstschuldnerische Bürgschaft, sofern in anderen Gesetzen keine gegenteiligen Bestimmungen enthalten sind. (65/4)
Neuntes Prinzip:
Bei Verbrauchergeschäften, einschließlich des Verzugsfalls, werden keine Zinseszinsen angewendet. (65/4)
Zehntes Prinzip:
Dieses Gesetz umfasst in Bezug auf alle seine Regelungen auch Beteiligungsbanken. Die Anwendung erfolgt unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung. (65/4)
Fazit:
Die effektive und effiziente Organisation des bewussten Verbrauchers ist eine sehr wichtige gesellschaftliche Kraft. Die wirksamste Kraft, um den Verbraucher vor wirtschaftlichen Ausbeutern, gierigen Wucherern, Inflation und Teuerung zu schützen, ist die effektiv organisierte Kraft des bewussten Verbrauchers. Die derzeitige Organisation ist weder ausreichend noch effektiv.
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