Der wohl markanteste Moment der Schlacht von Siffin, die zwischen den Lagern von Ali ibn Abi Talib und Muawiya stattfand und den Tod zehntausender Menschen zur Folge hatte, war zweifellos das Aufspießen von Koran-Seiten auf die Spitzen der Lanzen. Der Überlieferung nach erinnerte sich die Seite Muawiyas, als sie erkannte, dass sie die Schlacht verlieren würde, an den Koran als Kriegsinstrument und brachte ihn mit dem Ruf „Er soll zwischen uns entscheiden“ auf das Schlachtfeld. Die Folgen sind uns im Gedächtnis geblieben, ebenso wie das, was danach geschah.
Wenn es um den Koran geht, so hat Ali ibn Abi Talib eines der treffendsten Zitate über die politische Instrumentalisierung des Buches geprägt. Denn Ali sagte: „Der Koran spricht nicht, es sind die Menschen, die ihn sprechen lassen.“
Hat er damit nicht recht?
Suchen sich die Menschen nicht je nach ihrem Standort, ihrer Position, ihren Beziehungen und den von ihnen vertretenen Gruppen einen Vers aus, um ihr Handeln zu rechtfertigen oder das Handeln anderer zu kritisieren? Sich auf die Religion zu stützen oder sie als Waffe einzusetzen, um die eigene Stellung zu festigen – das kennen wir aus der Geschichte und aus der Gegenwart. Wie wir alle wissen, hat es seit jener Zeit weder an Muawiyas noch an Schlachten von Siffin gemangelt.
In den vergangenen Tagen wurden wir Zeugen eines weiteren Beispiels. Ahmet Mahmut Ünlü, in der Öffentlichkeit als Cübbeli Ahmet bekannt, kritisierte das Urteil des Gerichts gegen Yusuf Ziya Gümüşel, den Gründer der Hiranur-Stiftung, in scharfen Worten. Zur Erinnerung: Laut dem Inhalt des genannten Falls wurde Gümüşels Tochter als „Kind“ zwangsverheiratet. Daraufhin begann ein monatelanger Prozess, der schließlich zu einer Haftstrafe von 18 Jahren und 9 Monaten für den Stiftungsgründer führte. Cübbeli reagierte auf dieses Urteil mit den Worten: „Dass unserem Bruder Yusuf Ziya Gümüşel Hocaefendi eine Strafe von 18 Jahren und 9 Monaten auferlegt wurde, ist eine Sanktion, die dem Islam und der Scharia des Korans widerspricht.“
Cübbeli Ahmets Worte sind eindeutig: Diesen Aussagen zufolge hat das Gericht im Rahmen des genannten Falls gegen den Islam und den Koran verstoßen und somit die Religion nicht anerkannt. Sehen Sie, wie sich der Verlauf und der Schwerpunkt des Themas plötzlich verändert haben? Von einem inhaltlich erschütternden Ereignis sind wir an einen Punkt gelangt, an dem das Gericht beinahe des „Unglaubens“ bezichtigt wird. Sehen Sie, so sieht es aus, wenn man Ziele markiert, Lynchstimmung erzeugt und die Religion als Stellung nutzt, um von dort aus mit Versen und Hadithen zu schießen. Diejenigen, die sich selbst an die Stelle der Religion setzen, nutzen die daraus gewonnene Macht, um Menschen vor ihren eigenen Inquisitionstribunalen zu verurteilen. Nennen wir es beim Namen: Das ist offener religiöser Missbrauch, eine Instrumentalisierung religiöser Gefühle. Und nach dem türkischen Strafgesetzbuch ist das ein Verbrechen. Zudem ist es eine Zielmarkierung des Gerichts im Namen der Religion, was ebenfalls ein Straftatbestand ist.
Cübbeli Ahmet, der auch durch Produkte wie „feuerfeste Leichentücher“ oder „Nal-ı Şerif“-Pantoffeln bekannt wurde, ist sich vielleicht nicht bewusst, was er da sagt, aber wir sind es. Wir alle wissen, wie viele Intellektuelle aufgrund solcher und ähnlicher Äußerungen ins Visier geraten sind und wie viele Menschenleben im Land dadurch zerstört wurden.
Überdies leben wir in einem laizistischen Land. Seit wann legen Gerichte bei ihren Urteilen religiöse Texte als Grundlage zugrunde? Wird das Land etwa mit einem religiösen Regime regiert, von dem wir nichts wissen? Werden wir bei jeder Entscheidung über ein Diebstahlsdelikt etwa behaupten, dass die Gerichte die Religion nicht anerkennen und ihr widersprechen? Wenn das nicht bedeutet, nicht zu wissen, was man sagt, dann ist es offene Provokation.
Darüber hinaus ist ein Ansatz, der Probleme, Prozesse und Ereignisse auf religiöser Basis behandelt, in sich selbst gefährlich. Zum Beispiel ist nach Ansicht salafistischer Gruppen die Struktur von Sufi-Orden an sich unislamisch und diese Gruppen befinden sich im Zustand des Schirk (Polytheismus). Abgesehen davon, dass sie ihre Meinung äußern, ist selbst ihre Existenz inakzeptabel. Sie wollen Religion? Da haben Sie Ihre Religion! Zudem gibt es nicht die eine Auslegung der Religion, sodass man bei einem Ereignis sagen könnte: „Das ist nach dieser Religion richtig oder falsch.“ Wurden nicht selbst in der osmanischen Zeit verzinsliche Kredite über Geldstiftungen durch ein Dekret des Scheichülislam als zulässig erachtet? Und was war mit dem Zinsverbot?
Das Fazit?
Gerichte werden ihre Urteile nicht auf Basis der Ansichten fällen, die Cübbeli oder irgendeine andere Gemeinde oder ein Orden der Religion zuschreiben, sondern auf Basis der vorliegenden Beweise und der allgemeinen Rechtsgrundsätze. Man darf nicht vergessen, dass auch die Charidschiten Ali nach ihrer religiösen Auslegung zum Ungläubigen erklärten. Wenn man diese Waage als richtig akzeptiert, kann man am Ende mit einem solchen Ergebnis konfrontiert werden, nicht wahr? Wer auch nur ein wenig Urteilsvermögen besitzt, erkennt das und spricht entsprechend.
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