Nationale Souveränität wird in unserem Land oft im Kontext von Außenpolitik, Grenzsicherheit oder Verteidigungsindustrie diskutiert. Souveränität betrifft jedoch auch die Frage, wer die Regeln für den öffentlichen Raum innerhalb der Landesgrenzen festlegt.
Und die Pressefreiheit ist ein untrennbarer Bestandteil dieses öffentlichen Raums. Die Akkreditierungsdebatten im Vorfeld des 36. NATO-Gipfels, der vom 7. bis 8. Juli 2026 in der türkischen Hauptstadt Ankara stattfinden wird – also die Frage, nach welchen Kriterien in der Türkei tätige Journalisten über einen internationalen Gipfel im eigenen Land berichten können und wer die Verantwortung für diese Entscheidung trägt –, sind daher von großer Bedeutung.
Journalismus gilt normativ als vierte Gewalt, da er im Namen der Gesellschaft als Zeuge und Wächter gegenüber dem Staat, der Politik und internationalen Machtzentren fungiert. Bei internationalen Treffen wie dem NATO-Gipfel, auf denen militärische und politische Entscheidungen getroffen werden, gewinnt diese Funktion noch weiter an Bedeutung.
Denn die getroffenen Entscheidungen beeinflussen nicht nur die Außenpolitik der Mitgliedstaaten, sondern auch Kriege, Verteidigungsausgaben, Aufrüstung und das Leben von Millionen Menschen. Es wird erwartet, dass Entscheidungsprozesse, die solch weitreichende Folgen für die Welt haben, für die journalistische Beobachtung in einem breiten Spektrum offen sind. Denn Journalisten sind Zeugen, die im Namen der Öffentlichkeit Regierungen beobachten und hinterfragen. Daher ist die Frage, welche Journalisten in einem Land einen Gipfel verfolgen dürfen, wem sie welche Fragen stellen können, auf welche Informationen sie Zugriff haben und unter welchen Bedingungen sie arbeiten können, ein politischer Indikator, der das Regierungsverständnis und die Grenzen des öffentlichen Raums eines Landes aufzeigt. In diesem Zusammenhang können wir die Akkreditierungsdebatten vor dem NATO-Gipfel in Ankara nicht einfach als die Ablehnung der Anträge einiger weniger Journalisten oder Medienorganisationen betrachten.
Erinnern wir uns: Auch der NATO-Gipfel 2004 in Istanbul wurde unter außergewöhnlichen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt. Die Stadt war förmlich durch Sicherheitsringe geteilt, der Verkehr eingeschränkt, und es gab umfangreiche Proteste. Journalisten arbeiteten unter intensiven Sicherheitsprotokollen. Doch aus journalistischer Sicht stand nicht der Akkreditierungsprozess im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte, sondern die Art und Weise des Gipfels und dessen Berichterstattung.
Heute sieht das Bild anders aus.
Vor dem Gipfel in Ankara wurden die Akkreditierungsanträge zahlreicher Journalisten abgelehnt, ohne dass die Gründe für die Ablehnung öffentlich gemacht wurden. Die NATO-Sprecherin Allison Hart erklärte, dass man sich bei Gipfeltreffen außerhalb von Brüssel bei der Akkreditierung lokaler Journalisten auf die Einschätzungen des Gastlandes zu seinen eigenen Journalisten verlasse und bezüglich des Akkreditierungsprozesses für den Ankara-Gipfel mit den türkischen Behörden in Kontakt stehe. Dennoch hat das Kommunikationspräsidium keine öffentliche Erklärung zu den Ablehnungsentscheidungen oder dem Entscheidungsprozess abgegeben. Somit bleibt unklar, ob die Entscheidung über die Akkreditierung national getroffen wurde, durch die NATO oder ob sie gemeinsam erfolgte.
In diesem Zusammenhang sind die Fragen, nach welchen Kriterien türkische Journalisten, die bei einem in der Türkei abgehaltenen internationalen Gipfel arbeiten werden, akkreditiert wurden, welche Institutionen die Entscheidung getroffen haben und welcher rechtlichen Kontrolle dieser Prozess unterliegt, legitim. Hier kommt einem Carl Schmitts Diktum in den Sinn: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ Wer entscheidet bei einem in der Türkei stattfindenden internationalen Gipfel über diese Ausnahme? Wenn die Entscheidung von nationalen Behörden getroffen wurde, muss die rechtliche und administrative Verantwortung dafür klar übernommen werden. Wenn die Entscheidung von einem internationalen Mechanismus getroffen wurde, muss zunächst erklärt werden, warum sie getroffen wurde, und anschließend, nach welchen Rechtsnormen dieser Mechanismus handelt und welche Rechte den Journalisten zustehen.
Sicherheitspolitik und der Wandel des Journalismus
Tatsächlich muss man die letzten 20 Jahre betrachten, um den Paradigmenwechsel in Bezug auf Sicherheit zu verstehen. In der Literatur zu internationalen Beziehungen wird dieser Wandel mit der von Barry Buzan und Ole Wæver entwickelten Theorie der „Versicherheitlichung“ (Securitization) erklärt. Das bedeutet: Sobald ein Thema als Sicherheitsproblem definiert wird, treten an die Stelle normaler rechtlicher und administrativer Prozesse außergewöhnliche Maßnahmen. Dieser Ansatz, der ursprünglich für militärische Bedrohungen entwickelt wurde, hat sich im Laufe der Zeit auf Grenzmanagement, digitale Kommunikation, Massendemonstrationen und Medienaktivitäten ausgeweitet. Nach dem 11. September wurden internationale Gipfeltreffen zu einem der sichtbarsten Orte dieser Sicherheitslogik. Daher wird auch der Informationsfluss bei NATO-Gipfeln nach diesem Verständnis gesteuert. Journalisten entfernen sich zunehmend davon, unabhängige Beobachter zu sein, die außerhalb dieser Sicherheitsarchitektur arbeiten; ihr Bewegungsspielraum, ihr Zugang und ihre Arbeitsweise finden innerhalb vordefinierter Sicherheitsbeschränkungen statt.
Vom Zeugen zum autorisierten Beobachter
Dieser Wandel verändert das Wesen des Journalismus. Journalisten durchlaufen zunächst eine Sicherheitsüberprüfung. Ihre Identität wird verifiziert. Es wird festgelegt, in welchen Bereichen sie sich aufhalten dürfen. Es wird beschrieben, von wo aus sie Bilder aufnehmen können. Welche Korridore sie nutzen dürfen, wird im Voraus geplant. Die daraus resultierende journalistische Praxis unterscheidet sich von der klassischen öffentlichen Zeugenschaft.
Wenn wir uns an die Analysen zur Überwachungsgesellschaft erinnern, sehen wir hier ein Machtdesign, bei dem auch das Verhalten im Voraus geregelt ist. Der Journalist verwandelt sich in einen autorisierten Beobachter, der sich nur in dem Maße bewegt, wie es die Sicherheitsarchitektur erlaubt. Diese Situation erinnert auch an das Konzept des „eingebetteten Journalismus“ (embedded journalism), das während des Irakkriegs diskutiert wurde. Damals wurden Journalisten in ausgewählte Militäreinheiten eingebettet und erhielten Zugang zum Kriegsgebiet; dieser Zugang war jedoch auf das erlaubte Maß und die erlaubte Rhetorik beschränkt. In dieser Form ist zu erwarten, dass in Ankara journalistische Aktivitäten durchgeführt werden, die an die Sicherheitskriterien der NATO „eingebettet“ sind.
Andererseits sind internationale Gipfeltreffen durch das zunehmende Agieren der modernen Politik innerhalb einer „Gesellschaft des Spektakels“ zu global gesteuerten Medienereignissen geworden. Die inszenierten Lauf- und Joggingrouten der atlantischen Staats- und Regierungschefs, die Stadtfotos, denen sie unterwegs ausgesetzt sein werden, gemeinsame Presseerklärungen und geplante Bilder sollen als Teil einer Inszenierung und Selbstdarstellung zur Produktion politischer Legitimität genutzt werden. Der Gipfel wird in dieser Form innerhalb einer kontrollierten und inszenierten Medienversion stattfinden. Vielleicht glauben sie, auf diese Weise eine symbolische Macht zu erzeugen, aber sie irren sich.
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