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Beginnt in der Justiz die Ära der „Künstlichen Intelligenz“?

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Künstliche Intelligenz ist in den vergangenen Jahren zu einem der meistdiskutierten Themen in der Rechtswelt geworden. Zunächst galt künstliche Intelligenz als eine Technologie, die Anwälte bei der Erstellung von Schriftsätzen, der Recherche von Rechtsprechung oder der Ausarbeitung von Vertragsentwürfen nutzten; inzwischen steht sie auch auf der Tagesordnung der Rechtsprechungstätigkeit selbst. Zwei Entwicklungen, die sich in den vergangenen Tagen in der türkischen Justiz kurz hintereinander ereigneten, haben diese Debatte aus der Theorie in die Praxis überführt.

Bei der ersten Entwicklung erklärte ein Handelsgericht in seiner begründeten Entscheidung ausdrücklich, dass es künstliche Intelligenz genutzt habe. Das Gericht führte aus, es habe KI-Unterstützung insbesondere zur Prüfung ausländischer Rechtsquellen, zur Durchführung rechtsvergleichender Recherchen und zum schnelleren Zugang zu technischen Informationen in Anspruch genommen. Zugleich wurde eigens betont, dass die rechtliche Bewertung und die endgültige Entscheidung vollständig beim Gericht lägen. In dieser Hinsicht war der bemerkenswerteste Aspekt der Entscheidung weniger, dass künstliche Intelligenz eingesetzt wurde, sondern vielmehr, dass dies in der begründeten Entscheidung transparent offengelegt wurde.

Eine zweite Entscheidung, die kurz darauf an die Öffentlichkeit gelangte, erregte hingegen unter einem anderen Gesichtspunkt Aufmerksamkeit. In einem Schadensersatzverfahren im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall untersuchte ein Sachverständiger die zur Akte gereichten Fahrzeugfotos mithilfe KI-gestützter Analyseprogramme und kam zu dem Ergebnis, dass am Fahrzeug kein Schaden vorliege. Das Gericht stützte sein Urteil auf diesen Bericht und entschied, die Klage abzuweisen. Damit zeigte sich erstmals in der türkischen Justiz, dass eine KI-gestützte technische Bewertung zu einer der Grundlagen einer Gerichtsentscheidung wurde.

Beide Beispiele zeigen, dass künstliche Intelligenz nicht mehr nur ein Werkzeug ist, das in Anwaltskanzleien oder akademischen Arbeiten verwendet wird; sie beginnt vielmehr, auch in verschiedenen Phasen des Gerichtsverfahrens ihren Platz zu finden.

Eigentlich ist die Beziehung zwischen Recht und Technologie nicht neu. Auch die Einführung von UYAP, die Anerkennung der elektronischen Signatur, die Verbreitung des elektronischen Zustellungssystems und die Anwendung von SEGBİS waren in ihren Anfangszeiten Gegenstand ähnlicher Debatten. Heute werden sie als Teil des normalen Funktionierens der Justiz akzeptiert. Daher wird es nicht überraschend sein, wenn künstliche Intelligenz im Laufe der Zeit in der gerichtlichen Praxis stärker Einzug hält.

Allerdings gibt es ein wichtiges Merkmal, das künstliche Intelligenz von anderen technologischen Instrumenten unterscheidet. Die elektronische Zustellung übermittelt ein Dokument, UYAP registriert die Akte, die elektronische Signatur ermöglicht eine Identitätsprüfung. Künstliche Intelligenz hingegen analysiert im Unterschied dazu Daten, vergleicht ähnliche Beispiele und kann dem Nutzer bestimmte Ergebnisse oder Empfehlungen vorlegen. Genau deshalb erfordert die Rolle künstlicher Intelligenz in Gerichtsverfahren eine umfassendere Bewertung als andere digitale Anwendungen.

Besonders bemerkenswert ist, dass das Gericht in der ersten Entscheidung den Einsatz künstlicher Intelligenz in seiner begründeten Entscheidung ausdrücklich benannt hat. Dieser Ansatz zeigt, dass es für das Vertrauen in die Justiz wichtig ist, die verwendete Technologie nicht zu verbergen, sondern sie transparent darzulegen. Dass die Parteien und die Öffentlichkeit wissen, welche Instrumente im Prozess der Entscheidungsfindung genutzt wurden, ist auch im Hinblick auf die Offenheit richterlicher Tätigkeiten von Bedeutung.

Das zweite Beispiel wirft hingegen andere Fragen auf. Es ist selbstverständlich möglich, dass Sachverständige bei ihren technischen Untersuchungen neue Technologien nutzen. Doch Fragen dazu, nach welchen Kriterien KI-gestützte Analysen funktionieren, wie zuverlässig das verwendete Modell ist, ob unterschiedliche Systeme bei denselben Daten zu ähnlichen Ergebnissen gelangen würden und wie solche Analysen überprüft werden können, werden in der kommenden Zeit stärker diskutiert werden. Insbesondere angesichts der Wirkung von Sachverständigengutachten auf Gerichtsentscheidungen ist es wichtig, Standards für den Einsatz dieser Technologien festzulegen.

Ähnliche Debatten gibt es nicht nur in der Türkei. Die Europäische Union hat mit der von ihr verabschiedeten KI-Verordnung (AI Act) KI-Systeme nach ihren Einsatzbereichen klassifiziert und für Bereiche, die Grundrechte und -freiheiten berühren können, strengere Regeln vorgesehen. Auch KI-Systeme, die im Bereich der Justiz eingesetzt werden sollen, werden in diesem Rahmen zu den Anwendungen gezählt, denen besondere Bedeutung beigemessen wird. Der grundlegende Ansatz der Regelung ist dabei sehr klar: Technologie kann eingesetzt werden; menschliche Kontrolle und rechtliche Verantwortung können jedoch nicht aufgehoben werden.

Im türkischen Recht gibt es bislang keine spezielle Gesetzgebung, die den Einsatz künstlicher Intelligenz in Gerichtsverfahren unmittelbar regelt. Weder in der Zivilprozessordnung noch in der Strafprozessordnung oder im Sachverständigengesetz finden sich detaillierte Bestimmungen zu KI-gestützten Analysen. Dass die Praxis dennoch faktisch begonnen hat, könnte rechtliche Regelungen in naher Zukunft dazu zwingen, diese Entwicklungen zu berücksichtigen.

Ohne Zweifel bietet künstliche Intelligenz wichtige Möglichkeiten, die Arbeitsbelastung von Juristen und Angehörigen der Justiz zu verringern. In vielen Bereichen kann sie bedeutende Beiträge leisten, etwa bei der Prüfung umfangreicher Akten, der Recherche von Präzedenzentscheidungen, dem Vergleich ausländischer Rechtspraxis und der Beschleunigung technischer Analysen. Ebenso wichtig ist jedoch, dass die Verfahrensweise, die Grenzen und die Kontrollmechanismen für den Einsatz dieser Technologie im Gerichtsverfahren klar festgelegt werden.

Die beiden heutigen Beispiele können als Anzeichen für eine neue Phase in der türkischen Justiz bewertet werden. Es ist absehbar, dass künstliche Intelligenz in den kommenden Jahren breiter eingesetzt werden wird. Doch unabhängig davon, wie schnell sich die Technologie entwickelt, werden die Grundsätze der Unparteilichkeit, der begründeten Entscheidung, der rechtlichen Verantwortung und der unabhängigen richterlichen Würdigung, die das Fundament des Gerichtsverfahrens bilden, ihre Bedeutung behalten. Künstliche Intelligenz kann ein starkes Instrument zur Unterstützung des Gerichtsverfahrens sein; davon, das Subjekt zu sein, das rechtliche Verantwortung übernimmt und die endgültige Entscheidung trifft, ist sie heute jedoch noch weit entfernt.

Vielleicht ist die eigentliche Frage, auf die heute der Blick gerichtet werden sollte, nicht, ob künstliche Intelligenz in der Justiz eingesetzt wird oder nicht, sondern nach welchen Grundsätzen dieser Einsatz erfolgt. Denn die Entwicklung der Technologie ist unausweichlich. Entscheidend ist vielmehr, dass diese Entwicklung im Einklang mit den Grundprinzipien des Rechtsstaats gesteuert werden kann.

Rechtsanwalt Deniz Ali İlkem Demir