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Der AKP-Vorsitzende hat ein Verfassungsverbrechen begangen!

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Staatspräsident und AKP-Vorsitzender Recep Tayyip Erdoğan hat gestern erneut die Gefühle religiöser Kreise instrumentalisiert.

Bei einer Veranstaltung der Präsidentschaft der Diyanet-Akademie trat er als „Scharia-Applaudierer“ auf und trat dabei die „Laizität“ mit Füßen.

Indem er von „Feindseligkeit gegenüber der Scharia“ sprach, versuchte er erneut, die Bevölkerung zu spalten.

Er behauptete, dass eine Ablehnung der Scharia gleichbedeutend mit einer Feindseligkeit gegenüber der Religion selbst sei.

*

Mit anderen Worten: Ohne das Wort Laizität in den Mund zu nehmen, versuchte er, „die Laizität zu vernichten“…

Wie das?

Laut dem Großen Türkischen Wörterbuch der Türkischen Sprachgesellschaft (TDK) gibt es für das aus dem Arabischen stammende Wort „Scharia“ nur eine einzige Definition:

„Das auf den Versen des Korans und den Aussprüchen des Propheten Mohammed basierende islamische Gesetz, das islamische Recht…“

Einige Länder werden nach Regeln regiert, von denen behauptet wird, sie gehörten Gott, also nach Gesetzen.

Die Menschen können diesen Regeln nichts hinzufügen, nichts wegnehmen und sie nicht interpretieren.

In diesen Ländern gibt es weder eine Verfassung noch Zivilrecht, Handelsrecht, Völkerrecht oder öffentliches Recht…

Es gibt auch kein Parlament!

Denn es besteht keine Notwendigkeit, Gesetze zu erlassen!

Jede Art von Ordnung im Leben und für den Menschen wird nach Regeln zu erreichen versucht, die vor Tausenden von Jahren festgelegt wurden.

Hat jemand gestohlen?

Schlag ihm die Hand ab…

Hat jemand gemordet?

Schlag ihm den Kopf ab…

Hat sich jemand freizügig gekleidet oder Alkohol getrunken?

Peitsch ihn aus!

Hat jemand vergewaltigt?

Du weißt jetzt, was man ihm abschneiden muss!

Die „Kadi-Herren“, die diese Urteile fällen, verteilen Gerechtigkeit „im Namen Gottes unter dem Befehl des Kalifen“. Deshalb steht in den Gerichten und Behörden dieser Länder nicht: „Die Souveränität liegt vorbehaltlos beim Volk“!

Die Souveränität liegt angeblich bei Gott, aber die tatsächliche Souveränität liegt vorbehaltlos bei den Kalifen, Padischahs, Sultanen und Beys, die es wagen, sich diese Befugnis anzumaßen!

*

In der heutigen Welt hingegen haben alle modernen Länder eine von Menschen geschaffene Verfassung.

Gesetze, die jeden Lebensbereich regeln, müssen mit dieser Verfassung im Einklang stehen.

Niemand…

Aber absolut niemand… (Zu diesen „Niemanden“ gehören auch Recep Tayyip Erdoğans.)

Darf gegen Gesetze und die Verfassung verstoßen.

Obwohl beispielsweise Artikel 2 der derzeit geltenden Verfassung dieses Landes besagt: „Die Republik Türkei ist ein demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat“, kann ein Staatspräsident nicht einfach auftreten und seine Bürger, die „die Einhaltung des Laizitätsprinzips fordern“, als „Scharia-Feinde“ bezeichnen!

Er darf sie nicht zur Zielscheibe machen!

Er darf sie nicht religiösen Mördern zum Fraß vorwerfen!

*

Kurz gesagt: Scharia-Gegner zu sein bedeutet nicht – auch wenn der Staatspräsident das Gegenteil behauptet –, gegen die Religion oder den Glauben der Menschen zu sein.

Es bedeutet, dagegen zu sein, dass der Staat nach „religiösen Gesetzen und der Scharia“ regiert wird.

Dass ein Staatspräsident, der dank der Möglichkeiten der Laizität durch Wahlen ins Amt gekommen ist, eine „religiöse Verfassung“ fordert, kommt dem gleich, sich selbst ins eigene Bein zu schießen.

Auch wenn die Verfassung vorsieht, dass der Staatspräsident nicht strafrechtlich verfolgt werden kann, ist es zwingend erforderlich, dass diese Person, die gleichzeitig Vorsitzender einer politischen Partei ist, strafrechtlich verfolgt wird und ein Verbotsverfahren gegen seine Partei eingeleitet wird!

Auch der Generalstaatsanwalt beim Kassationsgerichtshof, der dies nicht sieht und nicht handelt, wird eines Tages für seine Pflichtverletzung zur Rechenschaft gezogen werden!