Die Gerechtigkeits- und Aufschwungpartei (AKP) wurde im Jahr 2008 vom Verfassungsgericht wegen des Vorwurfs, ein „Zentrum für laizismusfeindliche Aktivitäten“ zu sein, verurteilt.
Eigentlich hätte sie verboten werden müssen, doch sie entging diesem Schicksal mit nur „einer“ Stimme Mehrheit. Als Strafe für dieses schwere Vergehen erhielt sie lediglich eine geringfügige Sanktion in Form einer „Kürzung der staatlichen Parteienfinanzierung“.
Heute begeht sie fast täglich dieselben Verstöße, doch aus irgendeinem Grund leitet die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof, die eigentlich „damit beauftragt ist, zu überwachen, ob Parteien verfassungskonform handeln“, kein neues Verbotsverfahren gegen diese Partei ein.
Und das, obwohl diesbezüglich offizielle Anträge vorliegen!
*
Schon gut; der Präsident kann nicht strafrechtlich verfolgt werden!
Es kann kein Verfahren gegen ihn wegen seiner Handlungen und Äußerungen eingeleitet werden.
Aber die AKP ist eine eigenständige juristische Person…
Das dem Präsidenten gewährte Recht gilt nicht automatisch auch für die AKP, deren Vorsitzender er gleichzeitig ist.
Versuchen wir uns zu erinnern:
• Hat der AKP-Präsident Erdoğan nicht Lobeshymnen auf die erzkonservativen Taliban gesungen?
• Hat er nicht diejenigen, die sich gegen das Scharia-Regime aussprechen, der Gottlosigkeit bezichtigt? Hat er nicht gesagt: „Feindschaft gegen die Scharia ist Feindschaft gegen die Religion selbst“?
• Hat Bildungsminister Yusuf Tekin nicht mit seiner Rede, in der er die Protokolle mit Sekten und religiösen Gemeinschaften verteidigte, die laizistische Republik herausgefordert?
• Hat der Vorsitzende der HÜDAPAR, Zekeriya Yapıcıoğlu, ein schariatreuer Partner der Volksallianz, nicht klar die ethnische und religiöse Spaltung und Zerstückelung des Landes befürwortet?
• Wurde nicht mitten in Istanbul eine Kalifats-Kundgebung abgehalten?
• Wurden nicht sogar im Anıtkabir schariafreundliche Parolen gerufen?
• Wurden die Moscheen des Landes nicht in Orte für politische Propaganda der Regierungspartei verwandelt?
Und gestern…
Ja, erst gestern: Hat nicht ein Teil der Zuhörer während der Rede des AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Tayyip Erdoğan auf der Parteikundgebung in Mersin „Wir wollen die Scharia“ skandiert?
*
Ich könnte noch Tausende weitere Beispiele anführen.
Doch allein schon die oben genannten Äußerungen und Handlungen würden ausreichen, um ein Verbotsverfahren gegen die AKP und ihren Bündnispartner HÜDAPAR einzuleiten.
Doch aus irgendeinem Grund wird der Generalstaatsanwalt beim Kassationshof, Bekir Şahin, der als Einziger mit dieser Aufgabe betraut ist, einfach nicht aktiv.
Er sieht tatenlos zu, wie die Verfassung ausgehöhlt wird…
Wie sie mit Füßen getreten wird…
Wie jeden Tag ein neues verfassungsfeindliches Verbrechen begangen wird.
*
Wer ist also dieser Herr Generalstaatsanwalt beim Kassationshof, Bekir Şahin?
Er wurde am 1. März 1960 in Çorum geboren…
Er ist ein Absolvent des Imam-Hatip-Gymnasiums in Çorum…
Danach absolvierte er die juristische Fakultät der Dokuz-Eylül-Universität…
Nun fragt man sich unwillkürlich:
Könnte es sein, dass der Generalstaatsanwalt beim Kassationshof, weil er ein Absolvent einer Imam-Hatip-Schule ist, die „Scharia und den Laizismus“ nicht mit den Augen eines Juristen, sondern mit denen eines Theologen betrachtet?
Könnte ein solcher „spiritueller“ Grund hinter seinem Untätigbleiben stecken, obwohl so viele „laizismusfeindliche Handlungen und Äußerungen“ offensichtlich sind?
Wenn das der Fall ist, kann ein solcher Generalstaatsanwalt unsere laizistische Verfassung vor jenen schützen, die sie zerstören wollen?
Und ist sein heutiges Schweigen, sein Nicht-Handeln, nicht ein klarer Fall von „Strafvereitelung im Amt“?
*
Ich wünschte, der Ehrengeneralstaatsanwalt beim Kassationshof, mein geschätzter älterer Freund Sabih Kanadoğlu, würde noch leben, damit ich ihm diese Fragen stellen könnte.
Wir spüren sein Fehlen so sehr!
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