Es ist bekannt, dass unser Land zum Zieljeder Art von Terrorismusgeworden ist. Wie wichtig es ist,dass die dagegen ergriffenenSicherheitsmaßnahmen nicht nur auf demPapier bleiben, sondern auch tatsächlichumgesetzt werden, zeigt sich daran, wie wichtig gewordenist, liegt ebenfalls auf der Hand.
Zur Erinnerung: Vor etwa 1,5 Jahren am 25. Juli 2024 ereignete sich im Landkreis Dörtdivanin der Provinz Bolu folgender Vorfall:lautete:
Dörtdivan Der stellvertretende Bezirksverwalter (Kaymakam) des BezirksOğuz Yiğit, als er zumBezirkskommando der Gendarmerieging, wurde am Eingang des Kasernentorseine Bombenkontrolle durchgeführt, indem ein Spiegel unter seinen Dienstwagen gehalten wurde.en Sie daswurde. Erst danach wurde dem Fahrzeug die Einfahrt gestattet.
Als der stellvertretende Landrat Yiğit, der sich darüber ärgerte, den Vorfall meldete, wurde derKommandeur der Bezirksgendarmerie,Leutnant S.B.S., vomDienst entbundenund zum Kommando der Gendarmerie der Provinz Bolu versetzt, und gegen ihnwurde eine Untersuchung eingeleitet.
Im Rahmen der Untersuchung wurdeLeutnant S.B.S. von den Inspektorenbefragt, wobei er sowohl auf die Richtlinie zur Spionageabwehr und zum Schutz derGendarmerie-Generalkommandanturals auch auf die Befehle der Provinzgendarmerie Bolu aus den Jahren 2020 bis 2023 verwies, wonach alleoffiziellen und zivilen Fahrzeuge, die das Kasernentor passieren wollen,der Kontrolledurchgeführtwerden soll“ enthalteneBestimmungen,außerdem habe er an der Foça-Kommandoschule an derdortigen TerWährend der Kurse zur Bekämpfung vonSprengstoffen lernte er, wieleicht es ist, Sprengsätze anFahrzeugen anzubringen, underklärte dies wie folgt: „Die Maßnahme bei der Einfahrt des Dienstwagens des Landrats war keine Durchsuchung, sondern eineFahrzeugunterbodenein Kontrollvorgang ist.“ sagte er.
Im Gegenzug stellte das Gouverneursamt Bolu nach Prüfung der Kameraaufzeichnungen fest, dass von den 26 Fahrzeugen, die zwischen dem 23. und 25. Juli das Tor passierten, keines in irgendeiner Weise kontrolliert wurde, sondern lediglich das Fahrzeug des stellvertretenden Bezirksgouverneurs angehalten und kontrolliert wurde, wasbeobachtetwurdeund aufklärte.
Als Ergebnis der Untersuchung entschied das Disziplinarkomitee der Gendarmeriekommandantur der Provinz Bolu, „innerhalbder Grenzen desLandkreises befindliche allgemeine und spezielle Strafverfolgungsbehörden und Organisationen“Vorgesetzter des Landrats, dessen Fahrzeug kontrolliert wurde, mit der Begründung, dass dies ein „unnötiger Vorgang“ sei, wurdeLeutnant S.B.S.wegen „Verhaltens entgegen den offiziellen Protokollregeln“bestraft. drei Tage Gehaltskürzung als Strafe verhängt. Da jedoch zuvor keine Disziplinarstrafevorlag, durch die begangene Handlung kein öffentlicher Schaden entstanden war und dem Personal kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte, wurde die Strafe in einen „Verweis“ umgewandelt.
DerAnwalt des Leutnants S.B.S., İbrahim Yılmaz, beantragte daraufhin die Aufhebung dieser Strafebeim Bolu reichte Klage beim Verwaltungsgerichtein.
Das Provinzgendarmeriekommando Bolu behauptete, die durchgeführte Maßnahme sei rechtmäßig, und forderte die Abweisung der Klage,während das Verwaltungsgericht im vergangenenMonateineMit der Entscheidung, die in den vergangenen Tagengetroffen wurde, hob das Gericht die gegen Leutnant S.B.S. verhängte Verwarnung einstimmig auf.
In der Begründungfür die Aufhebung wurdenachdem auf die Befehle des Generalkommandos der Gendarmerie und des Gendarmeriekommandos der Provinz Bolu hingewiesen wurde, wie folgt festgestellt:Es wurde Folgendes erklärt:
„In diesem Fall hat der Klägerdie ihm ordnungsgemäßerteilten Befehle ausgeführt,wobei die Kontrolle des Unterbodens des Dienstwagens des Landrats mittels eines Spiegels sowohl der Sicherheit der Einheit als auch derjenigen der Insassendiente und dazu beitragen sollte,diese zu gewährleisten; dieser Umstandsteht weder im Widerspruch zu Protokollregeln, noch ist erVorschriftennicht verletzt habe, das Fahrzeug-Innere oder geschlosseneBereiche nicht kontrolliert wurden, sondern lediglich durch das Halten eines Spiegels unter das Fahrzeug Vorsorge gegen eine mögliche Gefahr oder Bedrohung getroffenwurde, dass diese Vorkehrungen zu treffen seien, wie in den vom Generalkommando der Gendarmerie und dem Provinzkommando der Gendarmerie herausgegebenen Befehlen festgelegt, das Personal die Anweisungen befolgt habe und eine Nichtbefolgung dieser Anweisungen eine Haftung nach sich ziehen würdewurde festgestelltdassdie streitgegenständliche Maßnahmenicht rechtmäßig war.“
In diesemVerfahren wurdeLeutnant S.B.S. Vorgesetzterzum Leutnant befördert wurde und als Autobahn-Gendarmeriekommandanteingesetztwurde, sei ebenfalls festgehalten.
Müyesser YILDIZ
30. Dezember 2025
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