Der Vorfall ereignete sich mitten in Ankara.
Im Mai 2024 nahmen mehrere Personen Anfang zwanzig einem 14-jährigen Mädchen ihr Mobiltelefon und ihre Metrokarte ab und hielten es 6 Tage lang fest. Darüber hinaus missbrauchten zwei der Täter das Kind sexuell.
Der Vater, der sich in dieser Zeit an eine Polizeiwache wandte, meldete das Verschwinden seiner Tochter. Als er sechs Tage später erfuhr, dass sie in ein staatliches Heim gebracht worden war, holte er sie ab – und das Kind schilderte ihm, was ihr widerfahren war.
Sofort wurden Berichte erstellt und Strafanzeige erstattet.
Doch die Verdächtigen wurden erst genau 1 Jahr später für einen einzigen Tag in Gewahrsam genommen und anschließend wieder freigelassen.
Die Anklageschrift wurde erst genau 1,5 Jahre nach dem Vorfall fertiggestellt.
Während die Verdächtigen, gegen die wegen „Freiheitsberaubung durch Gewalt, Drohung oder List, schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes sowie schwerem Raub"
Anklage erhoben werden sollte, unbehelligt auf freiem Fuß blieben, unternahm das Mädchen mehrere Suizidversuche.Der verzweifelte Vater wandte sich an den von einer Gruppe junger Anwälte gegründeten Internationalen Verein für Menschen- und Kinderrechte und bat um Hilfe mit den Worten: „Wir haben von niemandem Unterstützung erhalten, die Täter laufen frei herum."
Der Verein machte den Fall vor der ersten Verhandlung in den sozialen Medien bekannt und rief dazu auf: „Wir würden uns freuen, wenn Sie unserer Tochter zur Seite stehen." Fatma Melike Karaaslan und Hilal Çelik übernahmen daraufhin freiwillig die Rechtsvertretung der Familie.
„Aufgrund der Verbreitung des Vorfalls in den sozialen Medien"
Bei der ersten Verhandlung vor dem 25. Schwurgericht Ankara nahmen drei der Angeklagten persönlich im Sitzungssaal Platz, während einer per SEGBİS zugeschaltet wurde.
An der Verhandlung, an der neben der Familie des Kindes auch die Anwälte der Parteien sowie ein Anwalt des Ministeriums für Familie und Soziales teilnahmen, wurden das geschädigte Kind und ein Pädagoge per SEGBİS aus dem forensischen Gesprächsraum zugeschaltet.
Nachdem die Angeklagten und ihre Anwälte ihre Verteidigungen vorgetragen hatten, schilderte das geschädigte Kind, was ihm widerfahren war … Die Aussagen des Pädagogen wurden aufgenommen … Die Familie und der Anwalt des Ministeriums, die angaben, Strafantrag gestellt zu haben, beantragten die Nebenklage … Fatma Melike Karaaslan und Hilal Çelik, die die Rechtsvertretung des geschädigten Kindes übernommen hatten, beantragten die Untersuchungshaft der Angeklagten, um weiteren Druck auf das Kind zu verhindern.
Am Ende der Verhandlung gab der Staatsanwalt sein Plädoyer ab. Nachdem er die Informationen und Unterlagen benannt hatte, die er zu den Akten nehmen lassen wollte – darunter HTS/Funkzellenauswertungen und Berichte über das Kind –, sprach er sich aus folgenden bemerkenswerten Gründen für die Untersuchungshaft der Angeklagten aus:„Die Einlassungen der Angeklagten widersprechen dem gewöhnlichen Lauf des Lebens, das Alter des Opfers und die Anzahl der Angeklagten, die Art und Weise sowie der zeitliche Ablauf der Ereignisse, die Tatsache, dass schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes und schwerer Raub Katalogtaten sind, und die Unzulänglichkeit einer Auflagenregelung" – sowie aus folgendem besonders auffälligen Grund:
„Da der Vorfall kurz vor dem Verhandlungstermin in den sozialen Medien verbreitet wurde, ist es als sehr wahrscheinlich anzusehen, dass die Angeklagten versuchen könnten, Druck auf das Opfer auszuüben …"
Das Ergebnis?
Fast 2 Jahre nach dem Vorfall ordnete das Gericht die Untersuchungshaft für zwei der Angeklagten an; für die anderen beiden wurde eine Auflagenregelung in Form eines Ausreiseverbots sowie eines Annäherungsverbots von mehr als 200 Metern zum Wohnhaus und zur Schule des Opfers verhängt.
Fatma Melike Karaaslan, eine der Anwältinnen des Kindes, die sich sehr über die Entscheidung freute, sagte nach der Verhandlung: „Ihre Unterstützung hat sogar Eingang ins Sitzungsprotokoll gefunden. Machen Sie weiter so – retten wir gemeinsam das Leben noch vieler Kinder." Bilgen Kömüş, Vorsitzende des Internationalen Vereins für Menschen- und Kinderrechte, erklärte, das Ergebnis sei die Kraft der Öffentlichkeit.
Ein weiteres erschütterndes Beispiel für den Zustand unserer Justiz!..
Müyesser YILDIZ
14. März 2026
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