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Amtsblatt vom 6. bis 19. Januar 2025

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Ich teile die zusammenfassenden Entwicklungen, die in den letzten zwei Wochen zwischen dem 6. und 19. Januar 2025 im Amtsblatt (Resmî Gazete) veröffentlicht wurden.

 

Das Gesundheitsministerium hat die Verordnung zur Änderung der Verordnung über private Gesundheitseinrichtungen, in denen ambulante Diagnosen und Behandlungen durchgeführt werden, veröffentlicht. Gemäß der Verordnung können Ärzte in medizinischen Zentren, Polikliniken und Arztpraxen ästhetische Gesundheitsdienstleistungen anbieten. Das Ministerium wird Polikliniken, die bereits über einen ärztlichen Personalstamm verfügen, zusätzliche Arztstellen zuweisen. Die Zulassungsurkunden von Polikliniken, die zuvor unter anderen Bezeichnungen lizenziert wurden, werden erneuert und die alten Zulassungsurkunden werden für ungültig erklärt. Diese Verfahren müssen bis zum 30.06.2025 abgeschlossen sein; die Zulassungen von Polikliniken, die ihre Urkunden nicht erneuern, werden widerrufen.

 

Das Gesundheitsministerium hat die Verordnung zur Änderung der Mitteilung über die Anwendungsmodalitäten und Grundsätze für Intensivpflegedienste in stationären Gesundheitseinrichtungen veröffentlicht. Laut der Mitteilung sind Einrichtungen, deren unzureichende physische Infrastruktur durch einen Kommissionsbericht belegt ist, bis zum 30.06.2025 von der Regelung ausgenommen. Intensivstationen für Herz- und Gefäßchirurgie in aktiven privaten Gesundheitseinrichtungen müssen bis zum 30.06.2025 an die Mitteilung angepasst werden. Personal, das in neu eröffneten oder bereits bestehenden Intensivstationen tätig ist und keine Intensivpflegeausbildung absolviert hat, ist bis zum 30.06.2025 von dieser Anforderung befreit. Die Intensivstationen von Krankenhäusern, die bereits eine Zulassung erhalten haben oder deren Vorabgenehmigungs- und Zulassungsverfahren noch laufen, müssen bis zum 30.06.2025 an die Bestimmungen der Mitteilung angepasst werden.

 

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Höchstmengen an Pestizidrückständen im Türkischen Lebensmittelkodex veröffentlicht. Gemäß der geänderten Verordnung können Lebensmittel, die vor dem in den Anhängen der Verordnung angegebenen Datum für das Ende der Pestizidanwendung hergestellt wurden, während ihrer gesamten Haltbarkeitsdauer auf dem Markt verbleiben. Lebensmittel, die nach diesem Datum hergestellt wurden, werden auf Basis des LOD-Wertes oder, falls kein LOD vorhanden ist, auf Basis eines Wertes von 0,01* mg/kg bewertet. Die Anpassung an die durch die Verordnung geänderten Bestimmungen muss innerhalb von 3 (drei) Monaten erfolgen. Zuvor hergestellte Lebensmittel können während ihrer gesamten Haltbarkeitsdauer auf dem Markt verbleiben. Zudem wurden die Anhänge 1, 2, 3, 4 und 5 der Verordnung geändert.

 

Das Präsidialdekret Nr. 177 über die Präsidentschaft für Cybersicherheit wurde veröffentlicht. Dem Dekret zufolge wurde die Präsidentschaft für Cybersicherheit mit Sitz in Ankara gegründet, die dem Präsidium unterstellt ist, über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt und einen Sonderhaushalt besitzt.

 

Das Gesundheitsministerium hat die Verordnung über Krankenwagen, Rettungsfahrzeuge und Rettungsdienste veröffentlicht. Demnach dürfen natürliche und juristische Personen außerhalb von öffentlichen Institutionen und privaten Gesundheitseinrichtungen keine Krankenwagen mehr betreiben. Personen, die nicht zum Betrieb von Krankenwagen berechtigt sind, dürfen keine Krankenwagen erwerben. Anstelle des vorgeschriebenen medizinischen Personals in Krankenwagen und Bereichen, in denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, dürfen keine Praktikanten eingesetzt werden. In Rettungsdiensten muss während der gesamten Dienstzeit ein beratender Arzt in der Notrufzentrale anwesend sein. In Krankenwagen müssen das Kameragerätepaket, das Mobilgerätepaket und die Fahrzeugortungsgeräte während der gesamten Dienstzeit funktionsfähig und nachverfolgbar gehalten werden.

 

Das Ministerium für Schatz und Finanzen (Finanzverwaltung) hat die Mitteilung (Nr. 579) zur Änderung der Allgemeinen Mitteilung zum Steuerverfahrensgesetz (Nr. 452) veröffentlicht. Für jede Transaktion mit elektronischen Warenzertifikaten wurden das Kauf- und Verkaufsbeleg für elektronische Warenzertifikate sowie das Transaktionsergebnisbeleg für elektronische Warenzertifikate in den Geltungsbereich der gemäß Steuerverfahrensgesetz obligatorischen Dokumente aufgenommen. Für diese wurde eine Verpflichtung eingeführt, die Aussteller zu informieren und die Daten an das Informationsübertragungssystem der Finanzverwaltung des Ministeriums für Schatz und Finanzen zu übermitteln.

 

Die Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (KVKK) hat am 13.01.2025 eine öffentliche Bekanntmachung zur Erfüllung der Aufklärungspflicht im Rahmen von Mediationsaktivitäten veröffentlicht. Demnach wurde klargestellt, dass Mediatoren im Sinne des Gesetzes Nr. 6698 (KVKK) als Verantwortliche für die Datenverarbeitung gelten und den entsprechenden Verpflichtungen unterliegen. Die Aufklärungspflicht muss durch eine gesonderte Information der betroffenen Personen im Rahmen des KVKK erfüllt werden.

 

Das Kapitalmarktgremium (SPK) hat die Mitteilung (VII-128.7.G) zur Änderung der Mitteilung über die Grundsätze für die Lizenzierung und Registerführung von auf dem Kapitalmarkt tätigen Personen (VII-128.7) veröffentlicht.

 

Mit dem Beschluss des Präsidiums des Staatsrats (Danıştay) Nr. 2024/3 D. İş Esas und 2024/3 D. İş Karar wurde der Beschluss vom 07.04.1982 aufgehoben und die Prioritäten für die Erledigung von Verfahren bei den Verwaltungs- und Steuergerichten des Staatsrats je nach Gegenstand neu geregelt.

 

Die Zentralbank der Republik Türkei hat den Umfang der Betriebserlaubnis der D ödeme Elektronik Para ve Ödeme Hizmetleri A.Ş. und der Türk Elektronik Para A.Ş. erweitert.

 

Die durch den Ministerratsbeschluss Nr. 2002/3975 in Kraft gesetzte Verordnung wurde durch den Präsidialbeschluss Nr. 9401 geändert und die Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verordnung über Prüfungen für Personen, die erstmals in den öffentlichen Dienst berufen werden, veröffentlicht. Lehrer, die im Ministerium für Nationale Bildung (MEB) beschäftigt sind, wurden in diesen Geltungsbereich aufgenommen, jedoch wurde die Anwendung auf den 01.09.2025 verschoben und bis zu diesem Datum die Anwendung der vorherigen Verordnung beschlossen.

 

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat die Verordnung über das Management industrieller Emissionen veröffentlicht. Für den Abschluss des Umweltgenehmigungs- und Lizenzierungsprozesses in Anlagen wurde ein Zertifikat für den grünen Wandel in der Industrie zur Pflicht.

 

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grundsätze und Verfahren zur Einholung von Sicherheiten von Unternehmen, die in der Produktion und/oder dem Handel von Tabak, Tabakwaren, Makaron, Zigarettenpapier, Zigarettenfiltern, Alkohol und alkoholischen Getränken tätig sind, veröffentlicht. Die von den in der Branche tätigen Unternehmen zu zahlenden Sicherheitsbeträge wurden erhöht.

 

Die Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EPDK) hat die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbraucherdienstleistungen auf dem Strommarkt veröffentlicht. Zwischen Lieferanten und freien Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von unter 100.000 kWh können nun zweiseitige Verträge abgeschlossen werden.

 

Das Justizministerium hat den Beschluss über die Errichtung von Verwaltungs- und Steuergerichten sowie die Festlegung ihrer Zuständigkeitsbereiche veröffentlicht. Damit wurde beschlossen, in der Provinz Ağrı ein Steuergericht zu errichten und Ağrı sowie Iğdır diesen Gerichten zuzuordnen, in Niğde, Tunceli und Yalova Verwaltungsgerichte zu errichten sowie in Şırnak Verwaltungs- und Steuergerichte einzurichten.

 

Mit dem Präsidialbeschluss Nr. 9407 wurde der Beschluss über die Gewährung von Kohlebeihilfen zu Heizzwecken an bedürftige Haushalte veröffentlicht.

 

Das Justizministerium hat die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zugangsprüfung für Rechtsberufe und die Vorprüfung für die Verwaltungsgerichtsbarkeit veröffentlicht. Die Verordnung zur Änderung der genannten Prüfungsordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Die Anzahl der Fragen in den Prüfungen wurde von 100 auf 120 erhöht, während die Verteilung der Fragen auf die Fachgebiete neu geregelt wurde.

 

Das Handelsministerium hat die Verordnung zur Änderung der Zollverordnung veröffentlicht. Die Kriterien für den Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter wurden neu geregelt und eine Exportvoraussetzung eingeführt. Es wurde die Bedingung festgelegt, dass ein Export von mindestens 2.000.000 $ oder ein Export von mindestens 1.000.000 $ bei einem Gesamtvolumen von Import und Export von 7.000.000 $ in beiden der letzten zwei Jahre erfüllt sein muss (zuvor reichte die Erfüllung in einem der zwei Jahre aus). In Artikel 38 mit dem Titel „Fälle, in denen ein Ursprungszeugnis erforderlich ist“, wurden neue Absätze für Verfahren in Bezug auf Länder hinzugefügt, die nicht Mitglied der Welthandelsorganisation sind. Bei einer Änderung der Zolltarifnummer (GTİP) kann das Ursprungszeugnis innerhalb von 6 Monaten vorgelegt werden. Für Produkte und Wirkstoffe, die der Genehmigung der türkischen Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde (TİTCK) unterliegen und in ein Zolllager verbracht werden sollen, ist die Vorlage der von der TİTCK ausgestellten Genehmigungsurkunde erforderlich.

 

Das Ministerium für Schatz und Finanzen (Finanzverwaltung) hat die Mitteilung (Serie Nr. 14) zur Änderung der Allgemeinen Mitteilung zur Anwendung der Liste (II) der Sonderverbrauchssteuer veröffentlicht. Als Ausnahme von der Sonderverbrauchssteuer für Fahrzeuge für Menschen mit Behinderungen wurde die lokale Wertschöpfungsquote bei Verkäufen an behinderte Bürger auf 40 Prozent erhöht. Zudem wurde die Haltedauer für in diesem Rahmen erworbene Fahrzeuge von 5 auf 10 Jahre verlängert.

 

Das Ministerium für Nationale Bildung (MEB) hat die Verordnung über die Beschäftigung von Vertragslehrern im MEB veröffentlicht. Kandidaten, die nach dem 1. September 2025 als Vertragslehrer an offiziellen Bildungseinrichtungen des MEB beschäftigt werden, müssen eine Vorbereitungsausbildung an der Akademie für Nationale Bildung absolvieren. Wer die Vorbereitungsausbildung erfolgreich abschließt und die im Gesetz Nr. 7528 genannten Bedingungen erfüllt, wird als Vertragslehrer eingestellt; den Kandidaten werden 2 Wahlmöglichkeiten eingeräumt. Für die Einstellung von Vertragslehrern bis zum 1. September 2025 gelten die Bestimmungen der aufgehobenen „Verordnung über die Beschäftigung von Vertragslehrern“.

 

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat die Mitteilung (Nr. 2024/25) über die Grundsätze und Verfahren für die Eröffnung von Lagern im Inland durch Hersteller und Importeure von Ethylalkohol und Methanol veröffentlicht. Demnach müssen Hersteller, die eine Zwischenlagerung von Ethylalkohol vornehmen wollen, sowie Unternehmen, die eine Zwischenlagerung von bereits verzolltem und nationalisiertem Ethylalkohol oder Methanol vor der Auslieferung an die Verwenderunternehmen vornehmen wollen, eine Genehmigung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft zur Eröffnung eines Lagers einholen.

 

Es wurden die Beschlüsse Nr. 9419 zur Genehmigung des Hochwassermanagementplans für das Marmara-Becken und Nr. 9420 zur Genehmigung des Flussgebietsmanagementplans für das Sakarya-Becken veröffentlicht.

 

Mit dem Präsidialbeschluss Nr. 9436 wurde der Beschluss über die Gewährung von Investitions- und Betriebskrediten mit staatlicher Zinsunterstützung an Handwerker durch die Türkiye Halk Bankası A.Ş. veröffentlicht. Für Kredite, die mit oder ohne Bürgschaft der Handwerkskredit- und Bürgschaftsgenossenschaften (ESKKK), die dem Zentralverband der türkischen Handwerkskredit- und Bürgschaftsgenossenschaften (TESKOMB) angeschlossen sind, direkt an Handwerker vergeben werden, gilt im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 ein Zinsnachlass von 50 Prozent.

 

Die Behörde für öffentliche Aufsicht, Rechnungslegung und Prüfungsstandards (KGK) hat die Verordnung über die Nachhaltigkeitsprüfung veröffentlicht. Demnach werden Nachhaltigkeitsprüfungen für Unternehmen durchgeführt. Die Prüfung erfolgt durch Prüfungsgesellschaften im Rahmen ihrer Befugnisse. Die mit dieser Aufgabe betrauten Prüfer müssen in den für die Durchführung der unabhängigen Prüfungstätigkeit des Unternehmens erforderlichen Bereichen zugelassen sein.