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Amtsblatt / 2.-8. März 2026

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Durch ein Präsidialdekret wurde das Gesetz über die Sonderverbrauchsteuer geändert. Demnach wird bei Kraftstoffen wie Benzin, Diesel und LPG im Falle eines Anstiegs der Raffinerieabgabepreise aufgrund internationaler Ölpreise oder Wechselkursschwankungen nur 25 % des Anstiegs auf die Preise umgelegt. Die verbleibenden 75 % des Anstiegs werden durch eine Senkung der Steuern ausgeglichen und nicht an die Bürger weitergegeben. 

Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde dahingehend geändert, dass ohne einen positiven UVP-Bericht keine Genehmigungen, Erlaubnisse, Bau- oder Nutzungslizenzen für Projekte erteilt werden dürfen, keine Investitionen für das Projekt begonnen werden können und keine Ausschreibungen möglich sind. 

Mit dem Präsidialdekret zur Effektivierung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen wurde beschlossen, für Flächen, die im Landwirteregister eingetragen sind, aber nicht bewirtschaftet oder brachgelegt wurden, Zuschüsse von bis zu 75 % der Projektkosten zu gewähren, um diese für die landwirtschaftliche Produktion zu erschließen und eine Produktion mit hoher Wertschöpfung zu fördern. 

Durch das Präsidialdekret zur Änderung des Beschlusses über Exportförderungen wurde eine Unterstützung in Höhe von 50 % für Mietkosten ausländischer Einheiten von Unternehmen mit Sitz im Ausland, die von inländischen Firmen erworben werden, sowie für Werbe- und Marketingausgaben, die diese im Ausland tätigen, bereitgestellt.

Mit dem Präsidialdekret zur Änderung des Beschlusses über das Importregime wurde die Importsteuer für Harnstoff, den Rohstoff für Düngemittel, neu klassifiziert.

Durch eine Änderung der Verordnung über postgraduale Ausbildung und Lehre können Master- und Doktoranden, die ein Kind zur Welt bringen, nach der Geburt eine zusätzliche Frist von zwei Semestern erhalten; diese zusätzlichen Zeiträume werden nicht auf die für den Abschluss des Programms festgelegte Höchstdauer angerechnet.