Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
54,0137
Dollar
Arrow
44,7721
Pfund Sterling
Arrow
62,7468
Gold
Arrow
6136,8663
BIST 100
Arrow
10.729

Amtsblatt / 25.-31. August 2025

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!

Die BDDK hat Regelungen getroffen, die es Finanzleasing-, Factoring- und Finanzierungsgesellschaften ermöglichen, nach Partizipationsprinzipien tätig zu werden, und hat die Partnerschaften, die diese Unternehmen gründen oder denen sie beitreten können, auf Kreditinstitute und Finanzinstitute beschränkt. Es wurde diesen Instituten untersagt, Forderungen an Vermögensverwaltungsgesellschaften, die sie kontrollieren oder von denen sie kontrolliert werden, außerhalb des Ausschreibungsverfahrens zu übertragen. Zudem wurde das Verbot erlassen, Forderungen, die noch nicht notleidend sind, sondern lediglich einen Verzug von weniger als sechzig Tagen aufweisen, an Vermögensverwaltungsgesellschaften zu übertragen; gleichzeitig wurden die Tage und Uhrzeiten eingeschränkt, zu denen diese Unternehmen Kunden kontaktieren dürfen.

Die Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (KVKK) hat die Regel eingeführt, dass Personen sich zunächst an den Datenverantwortlichen wenden müssen, bevor sie bei der Behörde Beschwerde einreichen können. Im Falle einer Ablehnung des Antrags, einer als unzureichend empfundenen Antwort oder einer ausbleibenden Antwort innerhalb der Frist kann der Beschwerdeweg beschritten werden. Der Datenverantwortliche muss Anträge spätestens innerhalb von 30 Tagen beantworten; Beschwerden bei der Behörde können innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme dieser Antwort und in jedem Fall innerhalb von 60 Tagen nach der ursprünglichen Antragstellung eingereicht werden. Sollte die Behörde den Datenverantwortlichen zur Abhilfe verpflichten, muss diese Verpflichtung innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

Das Schiedsgericht für Beamte hat beschlossen, die Gehälter von Beamten und Ruhestandsbeamten für das erste Halbjahr 2026 um 11 %, für das zweite Halbjahr um 7 %, für das erste Halbjahr 2027 um 5 % und für das zweite Halbjahr um 4 % zu erhöhen. Zudem wurde entschieden, dass die entstehende Inflationsdifferenz auf die Gehälter übertragen wird und für das erste Halbjahr 2026 eine zusätzliche Zahlung von 1000 Lira auf die Grundgehälter erfolgt.

Durch einen Präsidialerlass wurden die Grundsätze für die Erteilung von Sonderpässen an Exporteure geändert. In diesem Rahmen wurde festgelegt, dass eine Person, die einen grünen Pass besitzt, diesen zurückgeben muss, falls sie eine der Voraussetzungen für den Erhalt verliert. Sollte der Pass nicht zurückgegeben werden, wird dieses Recht sowohl der Person selbst als auch allen Unternehmensverantwortlichen für einen Zeitraum von 4 Jahren entzogen.

Nach dem Beschluss des Plenums für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten des Staatsrats vom 03.03.2025 mit dem Aktenzeichen E:2024/83, K:2025/485 wurde von der Generaldirektion für Versicherungsbeiträge das Rundschreiben Nr. 2025/12 vom 25.08.2025 veröffentlicht. Verjährte Schulden werden bei Anreizen, Unterstützungen und Rabatten nicht mehr als Schulden des Arbeitgebers oder der Versicherten berücksichtigt.

Das Handelsministerium hat Änderungen an der Verordnung über die lizenzierte Lagerhaltung von Agrarprodukten vorgenommen. Zur elektronischen Abwicklung der Vorgänge wird ein Informationssystem für lizenzierte Lagerhäuser eingerichtet. Die Analyse- und Klassifizierungsprozesse der Produkte werden digital über dieses System verfolgt und kontrolliert.

In den Provinzen Gümüşhane, Kırklareli und Yozgat wurden durch Präsidialerlasse Verbände zum Schutz herrenloser Tiere gegründet.