Das allgemeine Kommuniqué zum Steuerverfahrensgesetz (Nr. 593) wurde veröffentlicht. Die bei Einzelhandelsverkäufen häufig angewandte Praxis des Informationsbelegs wurde abgeschafft. Nach der bisherigen Regelung wurde Kunden bei Verkäufen, die über der Grenze für die Rechnungsausstellung lagen, ein "Informationsbeleg" ausgehändigt, auf dessen Grundlage später eine elektronische Rechnung erstellt werden konnte. Nun können sämtliche Rechnungen und sonstige Dokumente direkt zum Zeitpunkt des Verkaufs über die Geräte ausgestellt werden, ohne dass zusätzliche Hardware oder Software erforderlich ist. Steuerpflichtige, die nach der einfachen Methode besteuert werden, sowie Steuerpflichtige, die ihre Bücher nach der Betriebskontenmethode führen, müssen bis zum 1. Januar 2027 Rechnungen ab einem Betrag von 3.000 TL als E-Archiv-Rechnungen ausstellen. Ab diesem Datum wurde die Ausstellung aller Rechnungen als E-Archiv-Rechnung für diese Steuerpflichtigen unabhängig vom Rechnungsbetrag zur Pflicht.
Die Verordnung über Altenheime sowie Altenpflege- und Rehabilitationszentren wurde veröffentlicht, wobei für Antragsteller Bedingungen wie psychische Gesundheit, das Fehlen ansteckender Krankheiten und keine Suchtvergangenheit eingeführt wurden. Die Altersgrenze wurde auf 70 Jahre angehoben. Für Antragsteller im Alter zwischen 60 und 70 Jahren wurde die Bedingung der Pflegebedürftigkeit festgelegt.
Die Pflanzenschutzverordnung wurde veröffentlicht und GVO-Kontrollen wurden explizit in die Gesetzgebung aufgenommen. Die neue Regelung betrifft insbesondere den Handel mit frischem Obst und Gemüse, Futtermittelrohstoffen sowie Logistik- und Lagerhausoperationen. Der Begriff der Pflanzen mit hohem Risiko wurde in die Gesetzgebung aufgenommen. Die Zertifizierungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten wurden verschärft und alle Prozesse digitalisiert. Die Sanktionen für rechtswidrige Lieferungen mit gefälschten Zertifikaten wurden verschärft. Die Kontroll- und Überwachungsprozesse für Transitwaren, Wiederexporte und zurückgesandte Produkte wurden neu geregelt.
Es wurden Änderungen am Kommuniqué über die Verfahren und Grundsätze zur Umsetzung des Programms für den grünen Wandel vorgenommen. Unternehmen, die von dem durch das Ministerium für Industrie und Technologie verwalteten Programm zur Förderung einer kohlenstoffarmen Produktion profitieren möchten, sind nun verpflichtet, einen 5-Jahres-Plan zu erstellen. Die Dauer der gewährten Unterstützung wurde auf 5 Jahre festgelegt, und es wurde eine Bedingung eingeführt, am Ende des Zeitraums ein Ziel von 75 % zu erreichen.
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