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Amtsblatt / 15.-21. September 2025

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Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat Änderungen an den Verordnungen über Bauleiter und Bauunternehmer vorgenommen. Mit den neuen Regelungen wurde verhindert, dass Bauunternehmerzertifikate hoher Gruppen durch Firmenübertragungen, also den Verkauf von Unternehmen, den Besitzer wechseln. Damit das Zertifikat genutzt werden kann, muss der Betreffende nun seit mindestens einem Jahr mehr als die Hälfte der Firmenanteile halten und im selben Zeitraum auch vertretungs- und geschäftsführungsbefugt gewesen sein. Bauleiter müssen sämtliche Aufzeichnungen, Dokumente und tägliche Notizen digital führen. Durch die Verordnung wurden zudem die Kriterien für die Bereiche, in denen Lehrer und Techniker als Bauleiter tätig sein können, eingeschränkt und präzisiert.

Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat die Diskont- und Vorschusszinssätze gesenkt. Demnach wurde der für Rediskontgeschäfte anzuwendende Diskontzinssatz auf 41,25 % pro Jahr und der für Vorschussgeschäfte anzuwendende Zinssatz auf 42,25 % pro Jahr festgelegt. Zudem wurde der Zinssatz für Bargeldabhebungen mit Kreditkarten durch das veröffentlichte Kommuniqué mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 gesenkt. Darüber hinaus wurden mit dem Kommuniqué über die Verfahren und Grundsätze zu den von Banken von gewerblichen Kunden zu erhebenden Gebühren die Gebühren für die Kreditvergabe und -bereitstellung mit Wirkung zum 1. November 2025 geändert. Für Transaktionen mit Kreditkarten ohne Ratenzahlung wurde die Überweisungsfrist an den Vertragspartner auf maximal 40 Tage und bei Debitkartentransaktionen auf maximal 15 Tage festgelegt.

Die Generaldirektion für Forstwirtschaft hat die Verordnung über Freiwillige bei der Bekämpfung von Waldbränden geändert und die Begriffe „Freiwilliger bei der Waldbrandbekämpfung“ sowie „sonstiger Freiwilliger“ in die Gesetzgebung aufgenommen. In diesem Rahmen können ab dem 1. Januar 2025 auch andere Freiwillige als Waldbrandhelfer – etwa Freiwillige von Organisationen wie AFAD und Türkischer Roter Halbmond sowie zivile Bürger und deren Angehörige – von den Rechten im Rahmen des Gesetzes über Geldentschädigungen und Rentenzahlungen profitieren. Mit der neuen Änderung können auch Freiwillige und Bürger, die in diesem Jahr bei der Waldbrandbekämpfung ihr Leben verloren haben, den Märtyrerstatus erhalten.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat die Verordnung über die Hafenstaatkontrolle veröffentlicht und damit die seit 2006 geltende Verordnung über die Hafenstaatkontrolle außer Kraft gesetzt. Für Hafenstaatkontrolleure wurden Anforderungen eingeführt wie der Abschluss eines maritimen Fachstudiums/einer Hochschule, Englischkenntnisse, mindestens der Rang eines Ersten Offiziers auf großer Fahrt sowie der Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit als See- und Flaggenstaat-Inspektor. Den Beamten ist es untersagt, geschäftliche Beziehungen zu den Kontrollhäfen oder den inspizierten Schiffen zu unterhalten, bei Unternehmen zu arbeiten, die für Schiffsagenturen tätig sind, oder in deren Namen Geschäfte zu tätigen.