Die Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (KVKK) hat mit ihrer Grundsatzentscheidung vom 29.04.2026 die Zeiterfassung von Mitarbeitern mittels biometrischer Verfahren wie Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Netzhautscan als rechtswidrig eingestuft. Sie legte fest, dass die Zeiterfassung durch traditionelle Methoden wie Kartenleser, Passworteingabe oder handschriftliche Unterschriften erfolgen muss, und ordnete an, dass bei Zuwiderhandlungen gegen diese Entscheidung verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt werden.
Das Verfassungsgericht hat:
- Die Bestimmung im türkischen Zivilgesetzbuch, wonach nachehelicher Unterhalt unbefristet gewährt wird, für verfassungswidrig erklärt, da das Fehlen einer zeitlichen Begrenzung unverhältnismäßig sei. Das Gericht ordnete an, die Entscheidung dem Parlament zur Neuregelung zuzuleiten. Diese Entscheidung tritt 9 Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
- Die Regelung im Einkommensteuergesetz, nach der der Steuerpflichtige sein Recht auf Erstattung oder Verrechnung nur dann ausüben kann, wenn der Quellensteuerabzugsverpflichtete die entsprechende Zahlung an das Finanzamt geleistet hat, für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Die Begründung lautet, dass die Folgen der Nichterfüllung der Pflichten durch den Steuerverantwortlichen nicht dem Steuerzahler aufgebürdet werden können. Somit ist das Erstattungs- bzw. Verrechnungsrecht des Steuerzahlers, dessen Steuer im Quellenabzugsverfahren einbehalten wurde, nicht mehr davon abhängig, ob der Einbehaltende die Zahlung tatsächlich geleistet hat.
- Die gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die E-Commerce-Plattformen wie Trendyol, Hepsiburada, Amazon Türkiye, n11 und andere von der Haftung für mangelhafte Waren und rechtswidrige Inhalte befreiten. Künftig können diese Plattformen neben den Verkäufern/Importeuren als Anbieter direkt gegenüber dem Verbraucher haftbar gemacht werden. Zuvor waren diese Plattformen nicht dazu verpflichtet, bei Unternehmen, die Verbraucher schädigten oder betrügerisch handelten, ausreichend vorsichtig und selektiv vorzugehen. Diese Aufhebungsentscheidung, die den E-Commerce-Plattformen in der Praxis eine Filterpflicht auferlegt und dem Käufer die Möglichkeit gibt, Schadensersatzansprüche rechtmäßig durchzusetzen, tritt in 9 Monaten in Kraft.
- Die Bestimmung im Zollgesetz aufgehoben, die es der Zollverwaltung ermöglichte, bei Verstößen gegen Regeln, die durch nachgeordnete Rechtsvorschriften wie Verordnungen, Kommuniqués oder Rundschreiben festgelegt wurden, Ordnungswidrigkeitsstrafen zu verhängen. Das Gericht begründete dies damit, dass Tatbestände und Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten gesetzlich festgelegt sein müssen. Zuvor bestand für die Zollverwaltung nicht einmal die Pflicht, diese nachgeordneten Regelungen im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Mit dem Gesetz Nr. 7582 zur Änderung einiger Gesetze wurde:
- Die Stundungsfrist für öffentliche Forderungen von 36 auf 72 Monate verlängert. Die Grenze für eine Stundung ohne Sicherheitsleistung wurde von 50.000 TL auf 1 Million TL angehoben.
- Eine Steuerbefreiung für im Ausland erzielte Einkünfte eingeführt: Für natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in die Türkei verlegen, sind die im Ausland erzielten Einkünfte für 20 Jahre von der Einkommensteuer befreit, sofern sie in den letzten drei Jahren vor der Ansiedlung weder einen Wohnsitz noch eine Steuerpflicht in der Türkei hatten. Zudem wurde für diese Personen im Falle ihres Ablebens innerhalb dieses Zeitraums die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf 1 % festgelegt.
- Das Gesetz über ausländische Direktinvestitionen umfassend geändert und der Begriff „Zentrum für qualifizierte Dienstleistungen“ eingeführt. Für qualifiziertes Personal, das von multinationalen Konzernen, die in mindestens 3 Ländern tätig sind, in ihren Dienstleistungszentren in der Türkei beschäftigt wird, wurde eine Einkommensteuerbefreiung eingeführt.
- Eine neue Gesetzgebung zur Vermögensrepatriierung erlassen. Wer sein im Ausland befindliches Geld, Gold oder Devisen bis zum 31. Juli 2027 anmeldet und in die Türkei bringt und sich verpflichtet, das Vermögen 5 Jahre lang auf dem Konto zu halten, zahlt 0 % Steuern; bei kürzeren Haltefristen können die vorteilhaften Steuersätze bis zu 5 % betragen.
- Im Rahmen des Transitverkehrs können 95 % der Gewinne aus dem Verkauf von Waren, die aus dem Ausland bezogen wurden, ohne in die Türkei einzuführen, steuerlich abgesetzt werden.
- Die im Finanzzentrum Istanbul geltende Gewinnbefreiung wurde auf alle Institutionen ausgeweitet und die befristete Förderdauer von 2031 auf 2047 verlängert, was bedeutet, dass die Anwendungsdauer von 5 auf 20 Jahre erhöht wurde.
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