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Amtsblatt / 29. Juni – 5. Juli

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Mit einer Änderung der Bebauungsplanverordnung wurde für dreistöckige Gebäude die Bereitstellung eines Aufzugsschachts und für Gebäude mit vier oder mehr Stockwerken der Einbau eines Aufzugs zur Pflicht. Bei Gebäuden, die mit einer Büro- oder Geschäftslizenz errichtet wurden, wurde die Möglichkeit geschaffen, innerhalb eines Jahres eine Umbaulizenz zur Wohnnutzung zu erhalten, sofern der Wohnanteil im gesamten Grundstück 60 % nicht überschreitet.

Durch Änderungen der Verordnung über kommerzielle Werbung und unlautere Geschäftspraktiken wurde gezielte Werbung, die auf Profiling-Methoden basierend auf personenbezogenen Daten von Kindern beruht, verboten. Zudem wurde die Verwendung allgemeiner Begriffe wie „umweltfreundlich“ untersagt, sofern keine Nachweise von zuständigen Behörden oder akkreditierten Institutionen vorgelegt werden. Für digitale Charaktere wurde eine Kennzeichnungspflicht eingeführt, wenn diese durch künstliche Intelligenz generiert wurden. Auch die Darstellung digitaler Kopien natürlicher Personen, als hätten diese ein Produkt persönlich getestet, wurde verboten.

Mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde das Anbringen von Zubehör und Gegenständen im Sichtfeld des Fahrers, die die Sicht behindern, untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Dashcams und Handyhalterungen, die am untersten Rand der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Nutzung von Audiogeräten im Fahrzeug in einer Weise, dass der Schall nach außen dringt, wurde verboten. Zudem ist das Mitführen oder Verwenden zusätzlicher Lautsprecher, Verstärker, Subwoofer und ähnlicher Audiosysteme in Fahrzeugen untersagt.

Der Staatsrat (Danıştay) hat in einem Präzedenzfall entschieden, dass die Verwaltung bei Einspruch gegen Bußgelder, wie etwa Verkehrsbußgelder, keine Zahlungsaufforderung ausstellen und keine Vollstreckung einleiten darf, solange das Bußgeld noch nicht rechtskräftig ist.

Per Präsidialdekret wurde Folgendes beschlossen:

- Die Sonderverbrauchssteuer (ÖTV)-Regelung für Kraftstoffe, bei der bisher nur 25 % der Preiserhöhungen an der Zapfsäule weitergegeben wurden, wurde geändert. Für den Fall steigender inländischer Raffineriepreise wurde festgelegt, dass bis zum 31. Juli 2026 50 % der Erhöhung, bis zum 30. September 2026 75 % der Erhöhung und ab dem 1. Oktober 2026 mögliche Preiserhöhungen vollständig an der Zapfsäule weitergegeben werden.

- Das Steuersystem für Zigaretten und Tabakwaren wurde geändert. Mit der Regelung wurde der relative ÖTV-Satz für Zigaretten gesenkt. Es wurde beschlossen, die normalerweise im Zeitraum Juli-Dezember anstehende automatische ÖTV-Anpassung basierend auf dem Erzeugerpreisindex (Yİ-ÜFE) in diesem Jahr nicht durchzuführen. Bei anderen Tabakwaren als Zigaretten wird diese automatische Zwischenerhöhung jedoch angewendet. Auch bei alkoholischen Getränken wird im gleichen Zeitraum eine Yİ-ÜFE-basierte Erhöhung vorgenommen.

- Patienten, die eine Raucherentwöhnungstherapie durchlaufen, erhalten die festgelegten Medikamente (Nikotinersatzpräparate sowie Medikamente mit den Wirkstoffen Bupropion-HCl, Vareniclin und Cytisin) ohne die Voraussetzung einer sozialen Absicherung kostenlos.

Mit Änderungen der Verordnung über aromatherapeutische Produkte, der Verordnung über die Zulassung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel und der Verordnung über medizinische Kräutertees wurde der Verkauf von reinen ätherischen Ölen für die Aromatherapie und medizinischen Pflanzen außerhalb von Apotheken verboten. Die Antragsbefugnis, die zuvor nur Medizinern offenstand, wurde auf Agraringenieure, Ernährungswissenschaftler sowie Chemieingenieure ausgeweitet. Gleichzeitig wurde die Regel eingeführt, dass wissenschaftliche Bewertungsberichte von Absolventen medizinischer Fakultäten mit Master- oder Doktortitel erstellt werden müssen. Für medizinische Kräutertees wurde eine Zulassungspflicht durch das Gesundheitsministerium sowie ein ausschließlicher Verkauf über Apotheken eingeführt.

Mit der Veröffentlichung der Verordnung über Wellness-Dienstleistungen wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Wellness-Zentren und -Einheiten festgelegt. In Wellness-Zentren können personalisierte Gesundheitsprogramme basierend auf Alter, Gesundheitszustand, Lebensstil und Risikofaktoren der Personen erstellt werden. Angeboten werden können Physiotherapie, Ernährungsberatung, Sprach- und Sprechtherapie, Rehabilitation, psychologische Unterstützung, Kunsttherapien, thermale Anwendungen sowie traditionelle und komplementäre medizinische Anwendungen. In den zu gründenden Wellness-Zentren können Ärzte und andere Gesundheitsfachkräfte gemäß ihren Fachgebieten tätig werden. Die Wellness-Zentren können mit Krankenhäusern und medizinischen Zentren kooperieren.

Mit der Veröffentlichung des Kommuniqués über die wirtschaftliche Nutzung bestimmter Vermögenswerte wurde der 31. Juli 2027 als Stichtag für die Inanspruchnahme von Steuerermäßigungen oder Nullsteuervorteilen durch die Rückführung von im Ausland befindlichem Bargeld, Gold, Devisen, Wertpapieren und anderen Kapitalmarktinstrumenten in die Türkei festgelegt, was in den vergangenen Wochen gesetzlich verankert wurde.

Mit einer Änderung der Verordnung über den Verkauf von Medizinprodukten wurde für den Online-Verkauf von Kontaktlinsen das Verfahren eingeführt, dass dieser nur über die Internetseiten autorisierter Optikergeschäfte und ausschließlich auf Rezept erfolgen darf.