Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat das Kommuniqué zur Änderung des Kommuniqués über die Regelung der kommerziellen Fischerei (Kommuniqué Nr. 2025/11, ändernd Kommuniqué Nr. 2024/20) sowie das Kommuniqué zur Änderung des Kommuniqués über die Regelung der Freizeitfischerei (Kommuniqué Nr. 2025/12, ändernd Kommuniqué Nr. 2024/21) veröffentlicht. Demnach beginnt die Saison für den Bonito für Kleinfischer am 15. August. Für Personen, die mit der Harpune fischen, ist ab dem 1. Januar 2026 ein Amateurfischereischein erforderlich. Das zeitliche Verbot für Alamana-Netze (Voli) im Zeitraum vom 15. April bis 15. Mai wurde aufgehoben. Zudem wurden Änderungen an den Fangzeiten für bestimmte Arten sowie an den Mindestfanggrößen für invasive Arten vorgenommen.
Das Plenum zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung des Staatsrats (Danıştay) hat mit seiner Entscheidung (Az. 2021/5 E., 2024/2 K.) festgelegt, dass bei einer Erhöhung des Streitwerts in Vollstreckungsklagen die Zinsen für den erhöhten Betrag ab demselben Datum berechnet werden müssen wie für den ursprünglich in der Klageschrift geforderten Betrag.
Das Verfassungsgericht hat anerkannt, dass die Verwendung einer Zeugenaussage, die zwar im Ermittlungsverfahren aufgenommen, aber im Gerichtsverfahren nicht in Anwesenheit der Parteien gehört und somit nicht vor dem Richter und den Parteien hinterfragt wurde, als Grundlage für eine Verurteilung – sofern sie nicht durch andere Beweise gestützt wird – eine Verletzung des Rechts auf Zeugenbefragung darstellt und einen Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens bildet. (Az. 2021/44360, vom 19.11.2024)
Das Verfassungsgericht hat in einem Fall, der seit über 10 Jahren anhängig ist und in dem trotz des Fehlens außergewöhnlicher Umstände noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde, eine Verletzung des Rechts auf Leben festgestellt und einen immateriellen Schadensersatz wegen der Verzögerung zugesprochen, obwohl das Verfahren noch läuft und der ordentliche Rechtsweg zum Verfassungsgericht eigentlich noch nicht eröffnet war. (Az. 2020/40402, vom 23.10.2024)
Das Handelsministerium hat die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermittlungsaktivitäten sowie die Überwachung und Kontrolle von Vermittlern an der Türkischen Produktbörse (TÜRİB) veröffentlicht. Gemäß der Verordnung können Vermittlungsstellen bis zum 31. Dezember 2025 Rahmenverträge elektronisch mit natürlichen Personen abschließen, die ihre Identitätsnachweise, Wohnsitzbescheinigungen und andere relevante Informationen über die Börse übermitteln. Vor Unterzeichnung des Vertrags können sie die schriftlichen Erklärungen der Kunden über das Verständnis der allgemeinen Risiken im Zusammenhang mit elektronischen Produktzertifikaten (ELÜS) und darauf basierenden Termingeschäften auf elektronischem Wege einholen.
Das Ministerium für Nationale Bildung hat die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Auswahl und Zuweisung von Führungskräften an Bildungseinrichtungen des Ministeriums für Nationale Bildung veröffentlicht. Demnach wurde bei Punktegleichheit bei der Ernennung von Führungskräften die Vorrangregelung für Personen mit Doktortitel oder Masterabschluss im Bereich Bildungsmanagement aufgehoben. Künftig hat ein Doktortitel in einem beliebigen Fach Vorrang vor einem Masterabschluss im Bereich Bildungsmanagement. Diese Regelung, die bereits in der ursprünglichen Fassung von 2021 bestand, war 2024 geändert worden, um dem Bereich Bildungsmanagement Vorrang einzuräumen. Mit dieser Änderung wurde der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt.
Das Handelsministerium hat das Kommuniqué zur Änderung des Kommuniqués über die Gründung und Satzungsänderungen von Genossenschaften sowie die Festlegung der Anzahl der Gründungsmitglieder und Arbeitsgebiete veröffentlicht. Demnach können Tourismusentwicklungs- und Immobilienverwaltungsgenossenschaften von mindestens 50 Mitgliedern gegründet werden. Kredit- und Bürgschaftsgenossenschaften für Handwerker und Kleingewerbetreibende können in Großstädten von mindestens 3.000 und in anderen Provinzen von mindestens 2.000 Handwerkern oder Kleingewerbetreibenden gegründet werden.
Das Gesundheitsministerium hat die Verordnung über private Gesundheitseinrichtungen mit ambulanter Diagnose und Behandlung veröffentlicht. Mit der neuen Verordnung dürfen medizinische Zentren nur noch in freistehenden Gebäuden mit einer Nutzungsgenehmigung eröffnet werden. Eine Akkreditierung durch das Türkische Institut für Gesundheitsdienstleistungsqualität und Akkreditierung (TÜSKA) wird obligatorisch. Für medizinische Zentren ist eine Mindestfläche von 1250 m², für chirurgische Zentren von 3000 m² erforderlich. Es müssen mindestens 2 Fachrichtungen sowie 5 Fachärzte, in chirurgischen Zentren 10 Fachärzte, vorhanden sein. In chirurgischen Zentren können außer bei geplanten Kaiserschnitten Geburten durchgeführt werden. Patienten mit einem ASA-Score von 3 oder höher dürfen in diesen Zentren nicht operiert werden. Die ASA-Scores werden vom Ministerium festgelegt und bekannt gegeben. Ein Umzug in eine andere Provinz sowie Fusionen wurden untersagt. Für das gesamte Personal wurde eine Beschäftigung im 4-A-Status vorgeschrieben. Zudem dürfen Ärzte in derselben Provinz in maximal zwei Gesundheitseinrichtungen arbeiten, und die Indikationskontrolle kann nun auch in medizinischen Zentren durchgeführt werden. Geräte, die der Planung unterliegen, dürfen jedoch nicht in medizinischen Zentren aufgestellt werden. Die Regelungen machen die Gesundheitsdienste vollständig von Eigentum und Investoren abhängig. Kleinbetriebe, die auf ärztlicher Arbeit und beruflicher Freiheit basieren, werden aus dem System gedrängt. Es scheint, als würde durch die Förderung finanzstarker Ketten eine Monopolisierung des Gesundheitssystems unter dem Vorwand von Kontrolle, Aufsicht und Qualität angestrebt.
Das Ministerium für Industrie und Technologie hat das Kommuniqué zur Änderung des Kommuniqués über die Umsetzung des Beschlusses über staatliche Investitionsbeihilfen (Kommuniqué Nr. 2025/1, ändernd Kommuniqué Nr. 2012/1) veröffentlicht. Gemäß der Änderung wird das für den Abschluss von Investitionsvisa für importierte Solarpaneele und Konstruktionssysteme bei Solarenergieinvestitionen festgelegte Datum vom 28. Februar 2025 auf den 31. Mai 2025 verlängert, sofern die erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen und eine Voranmeldung erfolgt ist.
Durch einen Beschluss des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) wurden die Provinzen Bartın und Zonguldak aus dem Zuständigkeitsbereich des Regionalgerichts Sakarya herausgelöst und ab dem 1. Mai 2025 dem Regionalgericht Ankara unterstellt.
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