
Zu den Gründen, warum das deutsche Bundesinnenministerium die Aktivitäten des schiitischen Moscheevereins Islamisches Zentrum Hamburg (IZH) verboten hat, gehört die Unterstützung von Terrorismus.
FRÜHERE EINSÄTZE UND DIE ENDGÜLTIGE SCHLIESSUNGSENTSCHEIDUNG
Im November letzten Jahres führten staatliche Behörden eine Razzia in diesem Gebäude durch, das auch als Imam-Ali-Moschee bekannt ist, jedoch wurde damals noch keine Schließung angeordnet. Bei einem umfassenden Einsatz im Juli 2024 wurde ein endgültiges Verbot für das IZH erlassen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser gab in ihrer Rede persönlich bekannt, dass die Aktivitäten des IZH, des Trägervereins der „Blauen Moschee“, verboten wurden.
GRÜNDE FÜR DAS VERBOT UND AUSSAGEN VON INNENMINISTERIN FAESER
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums verfolgt der Verein Aktivitäten, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands verstoßen. Es ist bekannt, dass Vertreter der Moschee, die antisemitische und israelfeindliche Rhetorik verbreiteten, in der Vergangenheit Gewaltakte von Terrororganisationen wie der Hamas verherrlicht und verbotene Terrororganisationen wie die Hisbollah unterstützt haben.
Innenministerin Faeser erklärte, dass in 8 Bundesländern Durchsuchungen an 53 verschiedenen Standorten durchgeführt wurden, die mit dem IZH in Verbindung stehen, darunter Moscheen und Vereinsgebäude. Sie teilte mit, dass infolge der Einsätze zahlreiche Materialien und Vermögenswerte beschlagnahmt wurden und zudem fünf weitere mit dem IZH verbundene Vereine verboten wurden.

Die Innenministerin fuhr mit folgenden Worten fort: „Was wir mit Sicherheit wissen, ist, dass das Islamische Zentrum Hamburg gegen die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands agiert und in diesem Sinne handelt. Aber was mir sehr wichtig ist und was ich besonders hervorheben möchte, ist Folgendes: Wir richten uns nicht gegen eine Religion. Wir unterscheiden klar zwischen den extremistischen religiösen Gruppen, die wir bekämpfen, und den Muslimen, die Teil unseres Landes sind und ihre Religion ausüben.“
VORWÜRFE DER TERRORUNTERSTÜTZUNG
Der wichtigste Bestandteil des 200-seitigen Verbotsbeschlusses des Bundesinnenministeriums ist der Vorwurf der Terrorunterstützung. Zu den unter der Überschrift Terrorismus aufgeführten Punkten gehören:
Die Unterstützung der in Deutschland verbotenen Hisbollah durch das IZH,
die politische und religiöse Steuerung lokaler Moscheen im Namen des iranischen Staates mit einer antisemitischen und demokratiefeindlichen Haltung,
sowie Spendenaktionen zur Unterstützung der in Deutschland verbotenen Hisbollah, um die totalitäre Ideologie des iranischen Regimes zu verbreiten.
GESCHICHTE UND BEDEUTUNG DER BLAUEN MOSCHEE
Die „Blaue Moschee“ gilt als eines der wichtigsten Zentren der schiitischen Gemeinschaft in Europa. Das 1953 von im Exil lebenden Iranern gegründete IZH unterhält enge Verbindungen zum Iran. Diese Bindungen wurden insbesondere nach der Machtübernahme der extrem religiösen Struktur in Teheran im Jahr 1979 weiter gestärkt.
Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz beobachtete das IZH bereits seit 1993. Der Verein, der aufgrund der Übernahme der extremen Ideologie des iranischen Mullah-Regimes als islamistisch eingestuft wurde, fungierte laut Verfassungsschutz wie ein Außenposten, der in Deutschland auf Anweisung aus Teheran handelte.
ÜBERWACHUNG UND GERICHTSVERFAHREN IM JAHR 2023
Die IZH-Führung hatte gegen die Überwachungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes geklagt, war jedoch erfolglos. Während das Gericht lediglich feststellte, dass einige Formulierungen im Bericht des Verfassungsschutzes rechtswidrig waren, bezeichnete der Hamburger Innensenator Andy Grote das IZH nach der Gerichtsentscheidung als eine extrem radikale und demokratiefeindliche Institution.
IRAN-VERBINDUNGEN UND BEWEISE
Ein zufälliger Fund bei früheren Recherchen wurde von den Beamten des Verfassungsschutzes als sehr wichtig für die Vertiefung ihrer Untersuchungen und die Bestimmung des Inhalts der Ermittlungen bewertet. Bei einer Flughafenkontrolle nach einer Reise vom Iran nach Deutschland wurden bei dem Imam der „Blauen Moschee“ wichtige Dokumente der iranischen Sicherheitsbehörden sichergestellt. Diesen Dokumenten zufolge war der Leiter des IZH, Mohammad Hadi Mofatteh, durch einen persönlichen Brief des Vertreters des iranischen Religionsführers zum Imam der Blauen Moschee ernannt worden. Zudem enthielten diese Dokumente Informationen darüber, dass Mohammad Hadi Mofatteh Anfang der 1990er Jahre als Revolutionsgardist tätig war.
ZUKUNFT UND EIGENTUMSVERHÄLTNISSE DER BLAUEN MOSCHEE

Nach den Verboten ist das Schicksal des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes der Blauen Moschee ungewiss. Obwohl angegeben wurde, dass das Gebäude, dessen Eigentum zunächst auf den Staat übergeht, auch in Zukunft für religiöse Zwecke genutzt werden soll, ist noch nicht bekannt, wer die neue Verwaltung der Moschee übernehmen wird.
DIPLOMATISCHE SPANNUNGEN, VERGELTUNG UND DER FALL JAMSHID SHARMAHD
Es wird befürchtet, dass dieses Verbot zu einer diplomatischen Krise zwischen dem Iran und Deutschland führen könnte. In diplomatischen Kreisen wird darüber spekuliert, dass Teheran auf dieses Verbot mit Maßnahmen gegen deutsche Einrichtungen im Iran, mit eigenen Verboten oder einer härteren Vergeltung reagieren könnte.
Nach Informationen von NDR und WDR sorgt sich das Auswärtige Amt, dass die Schließung der Blauen Moschee die Vollstreckung des Todesurteils gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd beschleunigen könnte, der im Februar 2023 wegen Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt wurde. Sharmahd, der in der iranischen Oppositionsbewegung aktiv war, wurde im Sommer 2020 vom iranischen Geheimdienst in Dubai entführt und in den Iran verschleppt. Der 68-jährige Sharmahd, der vor einem Revolutionsgericht stand, wurde für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht, bei dem 14 Menschen starben, und beschuldigt, mit den Geheimdiensten der USA und Israels zusammengearbeitet zu haben. Dass Sharmahd alle Vorwürfe zurückgewiesen hat, hielt den Iran nicht davon ab, das Todesurteil gegen ihn zu verhängen.
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock bezeichnete das Urteil als inakzeptabel und forderte die iranische Regierung auf, es unverzüglich aufzuheben. Die deutsche Regierung wies daraufhin zwei Mitarbeiter der iranischen Botschaft aus, von denen einer als Geheimdienstmitarbeiter identifiziert wurde.
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