Zehn Jahre sind seit der Minenkatastrophe von Soma vergangen, bei der 301 Bergleute durch eine Kohlenmonoxidvergiftung ihr Leben verloren. Keiner der Angeklagten, die sich in dem Verfahren zu dieser absehbaren Katastrophe verantworten mussten, befindet sich in Haft.
Zum 10. Jahrestag der Katastrophe begann erstmals ein Prozess gegen Beamte. Die erste Anhörung in dem Verfahren gegen 28 Beamte fand am 8. Mai statt. An der Anhörung, an der die Angeklagten, Vertreter der Anwaltskammern, Anwälte und die Familien der Verstorbenen teilnahmen, erklärten die Angehörigen der Bergleute, dass sie seit 10 Jahren keine Gerechtigkeit erfahren hätten und als Nebenkläger in das Verfahren eintreten wollten.
Der Vorsitzende der Anwaltskammer Manisa, Rechtsanwalt Ümit Rona, erklärte: „Dies ist kein gewöhnlicher Arbeitsunfall, kein bloßes Arbeitsunglück, dies ist ein großes Massaker. Wir haben eine gewissensmäßige und historische Verantwortung. Als Vorsitz der Anwaltskammer Manisa wollen wir, gestärkt durch Artikel 76 des Anwaltsgesetzes, der den Kammern die gesetzliche Aufgabe überträgt, Menschenrechte zu schützen und zu verteidigen sowie die Rechtsstaatlichkeit zu wahren, Partei in diesem Verfahren sein. Die Anträge der Familien der Opfer des Massakers auf Teilnahme am Verfahren müssen ebenfalls akzeptiert werden.“ Das Verfahren, in dem die Anträge der Anwaltskammern Manisa und Izmir sowie der Gewerkschaft Bağımsız Maden-İş auf Nebenklage abgelehnt wurden, wurde auf den 12. September 2024 vertagt.
Auch die Anwaltskammer Istanbul veröffentlichte eine schriftliche Erklärung, in der sie die Frage stellte: „Warum wurde 10 Jahre lang auf die Genehmigung zur Ermittlung in Soma gewartet?“ und betonte: „Dass die strafrechtliche Verfolgung der 28 Beamten erst im 10. Jahr nach der Minenkatastrophe beginnen konnte, ist eine erneute Verletzung des Grundsatzes eines fairen Verfahrens.“
Besonders bemerkenswert sind die Feststellungen in der Erklärung, in denen es heißt: „Obwohl in den Gutachten bereits darauf hingewiesen wurde, dass die für die Aufsicht zuständigen und beauftragten Institutionen Sachverhalte, die gegen die Gesetzgebung und Bergbautechniken verstießen, ignoriert und geduldet haben, haben beide Ministerien jahrelang keine Ermittlungsgenehmigung gegen diese Beamten erteilt.“
Die Erklärung, in der es weiter heißt: „Die strafrechtliche Verfolgung der Beamten konnte erst nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 29. Januar 2020, das eine ‚Verletzung des Rechts auf Leben‘ feststellte, eingeleitet werden – dies geschah auf eine Individualbeschwerde der Angehörigen der verstorbenen Bergleute als letztes Mittel, damit die Beamten, die Fahrlässigkeit und Fehler begangen haben, zur Rechenschaft gezogen werden können“, fährt wie folgt fort: „Dass die strafrechtliche Verfolgung der 28 Beamten, darunter Arbeitsinspektoren des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit sowie des Ministeriums für Energie und natürliche Ressourcen, deren verschiedene Verantwortlichkeiten bei dem größten Arbeitsunfall unseres Landes durch Gutachten belegt sind, erst im 10. Jahr nach der Minenkatastrophe beginnen konnte, ist eine erneute Verletzung des Grundsatzes eines fairen Verfahrens. Warum wurde 10 Jahre lang auf die Ermittlungsgenehmigung gewartet? In der Anklageschrift, deren Erstellung etwa 3 Jahre in Anspruch nahm, wird den 28 Beamten, die bei dem Unfall fahrlässig und fehlerhaft gehandelt haben, lediglich das Delikt der ‚Amtsmissbrauchs‘ vorgeworfen.“
Die Anwaltskammer listet zudem die Mängel auf und fordert, dass die Verantwortlichen wegen fahrlässiger Tötung oder Tötung mit bedingtem Vorsatz bestraft werden.

„Es ist ein Mangel, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall, der zum Tod von 301 Bergleuten und zur Verletzung von 162 Bergleuten führte, nicht die Bestrafung der Beamten wegen ‚fahrlässiger Tötung von 301 Personen und Verletzung von 162 Personen‘ oder ‚Tötung mit bedingtem Vorsatz‘ gefordert hat. Auch wenn das 2. Strafgericht erster Instanz von Soma, das die 28 Beamten verurteilen wird, die Anklageschrift gemäß Artikel 174/2 der Strafprozessordnung aufgrund der rechtlichen Einordnung der Tat nicht zurückweisen kann, müssen die Mängel der unvollständigen und oberflächlichen Ermittlungen in der Anklageschrift – trotz der verstrichenen 10 Jahre – im weiteren Verlauf des Verfahrens behoben werden, da sich die rechtliche Qualifikation und Art des Delikts ändern könnte. Wir werden den Prozess weiterhin verfolgen.“
Der 13. Mai 2014 ging als einer der dunkelsten Tage nicht nur in die Geschichte unseres Landes, sondern der gesamten Menschheit ein. Unter grausamsten Bedingungen verloren wir 301 Menschenleben in einer Mine, in der das menschliche Leben weniger wert war als alles andere. Versäumnisse, Fehler, Ignoranz… Der Schmerz ist noch immer frisch…
Wie seit 10 Jahren in Soma lautet auch heute die grundlegendste Forderung: Gerechtigkeit!
Die Familien und Arbeiter fordern, dass sich solche Katastrophen wie in Soma nicht wiederholen, dass die Verantwortlichen vor dem Gesetz zur Rechenschaft gezogen werden, dass die Hölle der Subunternehmer und die Profitgier, die das menschliche Leben missachtet, beendet werden und dass ein Umfeld geschaffen wird, in dem Menschen menschenwürdig leben und arbeiten können.
Sie fordern Gerechtigkeit für Soma…
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