Plädoyer im Schusswaffenangriff auf Banu Parlak: Haftstrafen für Familie Polat gefordert
Im Prozess um den Schusswaffenangriff auf das Schönheitszentrum von Banu Parlak wurde das Plädoyer verlesen. Für Dilan, Engin und Sezgin Polat wird wegen Anstiftung eine Freiheitsstrafe von zwei bis fünf Jahren gefordert.
Das Schönheitszentrum der Social-Media-Phänomenin Banu Parlak im Doğa Parkı im Stadtteil Bahçeşehir 1. Kısım wurde am 1. Oktober 2023 gegen 02.00 und 04.30 Uhr von Verdächtigen auf Motorrädern beschossen.
Im Rahmen der zu dem Vorfall erstellten Anklageschrift war für Dilan, Engin und Sezgin Polat jeweils eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten bis zu 8 Jahren gefordert worden. In der Anklageschrift wurde zudem für 8 weitere Angeklagte je nach Delikt unterschiedliche Haftstrafen beantragt.
Unterdessen hatte Banu Parlak während des laufenden Verfahrens ihre Anzeige gegen die Familie Polat zurückgezogen. Aufgrund der Rücknahme der Anzeige wurde die Freilassung der Polats in diesem Fall beschlossen.
Bei der Verhandlung vor dem 3. Strafgericht erster Instanz in Küçükçekmece waren einige der inhaftierten Angeklagten per SEGBİS-System zugeschaltet. Während Dilan, Engin und Sezgin Polat nicht an der Verhandlung teilnahmen, waren die Anwälte der Angeklagten anwesend.
PLÄDOYER VERLESEN
Im Plädoyer wurde dargelegt, dass zwischen der Angeklagten Dilan Polat und der Klägerin Banu Parlak eine Feindseligkeit bestand und Dilan Polat über soziale Medien Drohungen gegen die Klägerin ausgesprochen hatte. Zudem wurde ausgeführt, dass die Angeklagten Engin Polat, Dilan Polat und Sezgin Polat aufgrund dieser Feindseligkeit einen gemeinsamen Entschluss gefasst hätten. Demnach habe Engin Polat über seine Kontakte in Georgien Beratcan Gökdemir und dessen Bruder Batın Gökdemir, flüchtige Anführer der in der Öffentlichkeit als "Daltonlar-Bande" bekannten organisierten kriminellen Vereinigung, kontaktiert, um einen bewaffneten Angriff auf das Geschäft von Banu Parlak zu veranlassen.
Es wurde festgehalten, dass Beratcan Gökdemir den Angeklagten Batuhan İnci, der in einem konspirativen Haus der Daltonlar-Gruppe auf Anweisungen wartete, instruiert habe. Dieser habe den Befehl an die anderen Angeklagten weitergeleitet. Yunus Emre Yıldız, Nizamettin Bilgili und İsmail Emre Arifoğlu seien zu dem von Batuhan İnci mitgeteilten Ort gefahren und hätten von einer Person 100.000 TL in bar entgegengenommen.
Im Plädoyer wurde weiter ausgeführt, dass Yunus Emre Yıldız und Nizamettin Bilgili gemäß den erhaltenen Anweisungen am selben Tag zweimal auf das Geschäft mit dem Namen "Banu Parlak Güzellik Salonu" geschossen hätten, wobei das Gebäude beschädigt wurde und die Täter vom Tatort flohen.
Im Plädoyer wurde für Dilan, Engin und Sezgin Polat wegen "Anstiftung zur bewaffneten Drohung durch mehrere Personen" eine Freiheitsstrafe von 2 bis 5 Jahren gefordert. Für die anderen Angeklagten wurden ebenfalls unterschiedliche Haftstrafen beantragt.
Da Banu Parlak ihre Anzeige zurückgezogen hat und das Delikt der "Sachbeschädigung" ein Antragsdelikt ist, wurde im Plädoyer zudem die Einstellung des Verfahrens in diesem Punkt gefordert.
Die befragten Angeklagten erklärten, dass ihnen das Plädoyer nicht zugegangen sei und sie daher keine Verteidigung vorbringen könnten.
Das Gericht verkündete seinen Zwischenbeschluss und ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft für die inhaftierten Angeklagten an. Die Verhandlung wurde vertagt, damit die Angeklagten ihre Verteidigung gegen das Plädoyer vorbereiten können.
AUS DER ANKLAGESCHRIFT
In der von der Generalstaatsanwaltschaft Küçükçekmece erstellten Anklageschrift wurde erklärt, dass die Angeklagte Dilan Polat in einem Video auf ihrem Social-Media-Account eine Drohbotschaft an Banu Parlak gesendet habe.
In der Anklageschrift wurde weiter ausgeführt, dass kurz nach dieser Nachricht Dilan und Engin Polat gemeinsam beschlossen hätten, einen bewaffneten Angriff auf das Geschäft der Klägerin zu verüben. Engin Polat habe über Kontakte in Georgien die flüchtigen Anführer der als "Daltonlar" bekannten bewaffneten kriminellen Vereinigung, Beratcan und Batın Can Gökdemir, kontaktiert. Die Gökdemir-Brüder hätten daraufhin die Angeklagten Batuhan İnci, Yunus Emre Yıldız, Nizamettin Bilgili, Onur Abiç und İsmail Emre Arifoğlu instruiert, die in einem eigens in Istanbul angemieteten konspirativen Haus auf Anweisungen warteten. Es wurde vermerkt, dass das Geschäft beschossen wurde, wobei 4 von 5 Fenstern der Fassade ausgetauscht werden mussten und der Gesamtschaden durch den Angriff 45.000 Lira betrug.
Banu Parlak, die nach dem Vorfall Anzeige erstattete, hatte die Familie Polat beschuldigt, sie töten lassen zu wollen. Dilan Polat verteidigte sich in ihrer Aussage damit, dass sich die Äußerungen in dem Video nicht gegen Parlak gerichtet hätten, sondern allgemein gegen diejenigen, die sie verbal angegriffen hätten. Der Angeklagte Engin Polat gab an, von dem Angriff aus den sozialen Medien erfahren zu haben, und behauptete, Banu Parlak habe sie bereits zwei Tage vor dem Angriff öffentlich beschuldigt; er wisse nicht, wer den Angriff ausgeführt habe.
In der Anklageschrift wurde für das Ehepaar Polat wegen "Anstiftung zur bewaffneten Drohung durch mehrere Personen" und "Anstiftung zur Sachbeschädigung" jeweils eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten bis zu 8 Jahren gefordert.
Für die Angeklagten Barış Boyun, Beratcan und Batın Can Gökdemir, gegen die Haftbefehle erlassen wurden, wurden wegen "Gründung einer bewaffneten kriminellen Vereinigung", "bewaffneter Drohung durch mehrere Personen", "Sachbeschädigung" und "unerlaubten Waffenbesitzes" jeweils Gesamtfreiheitsstrafen von 8 Jahren und 4 Monaten bis zu 23 Jahren beantragt.
In der Anklageschrift wurde für die weiteren Angeklagten Batuhan İnci, İsmail Emre Arifoğlu, Nizamettin Bilgili, Onur Abiç, Yunus Emre Yıldız und Sezgin Polat je nach Delikt Haftstrafen zwischen 2 Jahren und 4 Monaten bis zu 23 Jahren gefordert.
Nachrichtenquelle : 12punto
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