Gericht verweigert Ehe für 16-Jährige: 'Nicht im Interesse des Kindes'
Eine irakische Familie verlobte ihre 16-jährige Tochter mit Muhammed H. Die Familie beantragte beim 10. Familiengericht in Ankara die Erlaubnis zur Eheschließung, doch das Gericht lehnte den Antrag ab.
Die irakische Familie beantragte bei Gericht die Erlaubnis zur Eheschließung ihrer 16-jährigen Tochter, die sie vor einiger Zeit verlobt hatten. Das Gericht lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass „die Institution der Ehe, die für die Ehepartner und die Gesellschaft von hoher Bedeutung ist, unter Berücksichtigung des Alters sowie der körperlichen und psychischen Entwicklung des Kindes nicht im Interesse der Minderjährigen liegen kann“.
VEREIN SCHALTETE SICH EIN
Dem Bericht der Zeitung Hürriyet zufolge verlobte die in Ankara lebende irakische Familie Aewaz ihre 16-jährige Tochter mit Muhammed H. Nach einiger Zeit beantragte die Familie beim 10. Familiengericht in Ankara die Erlaubnis zur Eheschließung, mit der Begründung, dass die häufigen Besuche des Bräutigams in ihrem Haus zu Gerüchten führten und sie diese, wie sie es nannten, „unangenehme Situation“ beenden wollten. Der Verein für das Ende der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern (ECPAT) erfuhr von dem Antrag und reichte über seinen Anwalt Şahin Antakyalıoğlu Klage ein, um die Erlaubnis für die besagte Ehe zu verhindern. In der Klageschrift forderte Rechtsanwalt Antakyalıoğlu die Feststellung, dass eine Frühehe eine Verletzung der Kinderrechte darstellt, die Verhinderung dieser Rechtsverletzung sowie die Ablehnung des Antrags auf Eheerlaubnis für das Kind R.
KEIN AUSSERGEWÖHNLICHER GRUND
Das Gericht entschied am 3. Oktober, die Klage abzuweisen und verweigerte die Erlaubnis zur Eheschließung. In der Gerichtsentscheidung hieß es: „Bei gemeinsamer Bewertung aller Beweise in der Akte wird deutlich, dass gemäß dem türkischen Zivilgesetzbuch (TMK) ein außergewöhnlicher Umstand vorliegen muss, um die Eheschließung der Person zu gestatten, für die die Erlaubnis beantragt wurde; die von den Klägern und der betroffenen Person angeführten Punkte, wie die Verlobung des Kindes und die Tatsache, dass die häufigen Besuche des Verlobten zu Gerüchten führten, wurden von unserem Gericht nicht als wichtiger und außergewöhnlicher Grund anerkannt.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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