Haluk Levent: Ich werde an der Gerichtsverhandlung für die im ISIAS-Hotel verstorbenen Volleyballer aus der TRNZ teilnehmen
Der berühmte Sänger Haluk Levent gab gestern Abend ein Konzert in der zyprischen Stadt Kyrenia. Nach dem Konzert erklärte Levent: „Ich werde an der Gerichtsverhandlung für die im ISIAS-Hotel verstorbenen Volleyballer aus der TRNZ teilnehmen.“
Der Vorsitzende des Ahbap-Vereins und Sänger Haluk Levent traf sich gestern Abend in der Stadt Kyrenia auf Zypern mit seinen Fans.
Levent spendete die Einnahmen aus seinem Konzert an den Verein „Şampiyon Melekleri Yaşatma Derneği“ (Verein zur Bewahrung der Champion-Engel), der für die Sportlerkinder gegründet wurde, die beim Erdbeben vom 6. Februar im ISIAS-Hotel ihr Leben verloren hatten.
Nach dem Konzert drückte Levent seine Gefühle aus und sagte: „Unser Schmerz ist noch immer frisch. Ich werde an der Gerichtsverhandlung für die im ISIAS-Hotel verstorbenen Volleyballer aus der TRNZ teilnehmen, die am 3. Januar 2024 stattfinden wird.“
WAS WAR GESCHEHEN?
Die Generalstaatsanwaltschaft von Adıyaman hat die Ermittlungen zum eingestürzten İsias-Hotel abgeschlossen, bei dem 72 Menschen, darunter Sportler, Lehrer und Reiseleiter aus der TRNZ, ihr Leben verloren hatten.
Die Anklageschrift, in der für die 11 Angeklagten, von denen sich 5 in Untersuchungshaft befinden, wegen „bewusster Fahrlässigkeit, die zum Tod und zur Verletzung mehrerer Personen führte“, Haftstrafen zwischen 2 Jahren und 8 Monaten sowie 22 Jahren und 6 Monaten gefordert werden, wurde vom 3. Schwurgericht in Adıyaman angenommen.
Der Prozess gegen die Angeklagten beginnt am 3. Januar 2024.
Die Angehörigen der zyprisch-türkischen Sportler, die im Hotel ums Leben kamen, hatten einen Kampf begonnen und Aktionen organisiert, damit die Verantwortlichen für das Erdbeben nicht wegen Fahrlässigkeit, sondern wegen vorsätzlicher Tötung (dolus eventualis) angeklagt werden.
AUS DER ANKLAGESCHRIFT
In der am 17. November erstellten Anklageschrift wurde auf das Gutachten verwiesen, das vom Fachbereich Bauingenieurwesen der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Technischen Universität Karadeniz erstellt wurde und die Schuld der Angeklagten belegt.
In dem Bericht wurde festgestellt, dass im Rahmen der Akte Mängel bei den Bügelabständen der Säulen und Balken, den Hakeneigenschaften, den Überlappungslängen sowie den Verankerungs- und Einbindelängen vorlagen. Zudem wurde festgehalten, dass die Mängel bei den Bewehrungsdetails eine der Ursachen für den Einsturz des Gebäudes gewesen sein könnten und die Betondruckfestigkeiten die erforderlichen Bedingungen gemäß den Bewertungskriterien der Norm TS EN 13791 nicht erfüllten.
In der Anklageschrift wurde erklärt, dass die Angeklagten die zum Zeitpunkt des Baus geltenden Grundsätze der „Verordnung über Gebäude in Erdbebengebieten“ nicht ausreichend beachtet hätten und dass sie durch ihr Handeln, das den technischen Anforderungen der damaligen Wissenschaft und Technik widersprach, eine Mitschuld am Einsturz des Gebäudes trügen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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