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Urteil des Kassationshofs zu herabwürdigenden Äußerungen in der Kommunikation zwischen Ehepartnern

Der Kassationshof hat entschieden, dass bestimmte Äußerungen zwischen Ehepartnern als herabwürdigend und demütigend eingestuft werden können und somit einen Scheidungsgrund darstellen.

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Urteil des Kassationshofs zu herabwürdigenden Äußerungen in der Kommunikation zwischen Ehepartnern

Der Kassationshof weist darauf hin, dass die Sprache in der Ehe stets respektvoll sein sollte, und betont, dass herabwürdigende und demütigende Äußerungen zwischen Ehepartnern in Scheidungsverfahren eine wichtige Rolle spielen. Solche Äußerungen zählen zu den besonderen Gründen in Scheidungsprozessen und können die Partei, die diese Sprache verwendet, als schuldig erscheinen lassen.

Den Präzedenzfällen des Kassationshofs zufolge wird es bereits als Scheidungsgrund gewertet, wenn man den Ehepartner mit „Hallo“ (Alo) anspricht oder Ausdrücke wie „Hey, psst!“ verwendet. Darüber hinaus wurden Verhaltensweisen wie das Vergeben von Spitznamen, das Verspotten des früheren Einkommens oder des Körpergewichts sowie die Anrede als „mein Sohn“ (oğlum) ebenfalls als Scheidungsgrund anerkannt. In einem Fall aus dem Jahr 2009 wurde zudem die Aussage „Ich bin niemand, der für ein Eheleben geeignet ist“ als Scheidungsgrund gewertet.

Diese Entscheidungen unterstreichen erneut die Bedeutung einer respektvollen und liebevollen Sprache in der Ehe und machen deutlich, dass die Kommunikation zwischen Ehepartnern mit Sorgfalt behandelt werden muss.


Nachrichtenquelle: 12punto

Kassationsgerichtshof