Wie und wo erhalten berufstätige Mütter Kinderbetreuungszuschüsse? Wie hoch sind die Zahlungen?
Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat eine neue Regelung für Millionen berufstätiger Mütter in der Türkei eingeführt. Im Rahmen des Projekts zur Unterstützung der registrierten Frauenbeschäftigung durch die Förderung ausgebildeter Kinderbetreuer II (EDU-CARE II) wird die Teilnahme von Müttern am registrierten Arbeitsmarkt gefördert. Dieses System unterstützt versicherte und ausgebildete Kinderbetreuer und ermöglicht die Auszahlung von Zuschüssen an berufstätige Mütter. Wie können berufstätige Mütter von dieser Unterstützung profitieren und wie hoch fällt diese aus?
Berufstätigen Müttern wird eine Kinderbetreuungsunterstützung angeboten. Im Rahmen des Projekts zur Unterstützung der registrierten Frauenbeschäftigung durch die Förderung ausgebildeter Kinderbetreuer II (EDU-CARE II) erhalten berufstätige, alleinerziehende Mütter oder Mütter von Kindern mit besonderen Bedürfnissen über einen Zeitraum von 20 Monaten eine Unterstützung zwischen 255 Euro und 510 Euro.

STAATLICHE UNTERSTÜTZUNG FÜR BERUFSTÄTIGE MÜTTER
Im Rahmen des mit finanzieller Unterstützung der EU durchgeführten 'Projekts zur Unterstützung der registrierten Frauenbeschäftigung durch die Förderung ausgebildeter Kinderbetreuer II (EDU-CARE II)' werden berufstätigen oder alleinerziehenden Müttern über 20 Monate hinweg Zahlungen in unterschiedlicher Höhe geleistet.
Für das Projekt, das in Ankara, Istanbul und Izmir umgesetzt wird, wurde für das Jahr 2025 ein Gesamtbudget von 15.295.329 Lira und 60 Kuruş bereitgestellt.
WIE HOCH IST DIE MONATLICHE UNTERSTÜTZUNG FÜR BERUFSTÄTIGE MÜTTER?
Im Rahmen des Projekts, das in Ankara, Istanbul und Izmir Anwendung findet, erhalten Mütter, deren Antrag bewilligt wurde, monatliche Zahlungen. Die monatlichen Unterstützungsbeträge gestalten sich wie folgt:
Vollzeit berufstätige Mütter: 510 Euro (18.926 TL)
Alleinerziehende Mütter oder Mütter von Kindern mit besonderen Bedürfnissen: 560 Euro (20.779 TL)
Teilzeit berufstätige Mütter: 255 Euro (9.462 TL)
Alleinerziehende Teilzeit berufstätige Mütter oder Mütter von Kindern mit besonderen Bedürfnissen: 305 Euro (11.317 TL)

WELCHE VORAUSSETZUNGEN GELTEN FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG?
Die Bedingungen, die Mütter erfüllen müssen, um von dem Projekt zu profitieren, sind wie folgt:
Das Kind muss zum Zeitpunkt der Voranmeldung zwischen 0 und 24 Monate alt sein.
Wohnsitz in einer der Provinzen Ankara, Istanbul oder Izmir.
Gemeinsames Leben mit dem Kind im selben Haushalt.
Bei alleinerziehenden Müttern: Besitz des Sorgerechts und gemeinsames Leben mit dem Kind im selben Haushalt.
Bis zum Datum der endgültigen Registrierung muss ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber in Vollzeit oder Teilzeit bestehen.
Vollzeitbeschäftigte müssen die ausgebildete Kinderbetreuungsperson in Vollzeit versichert beschäftigen; Teilzeitbeschäftigte müssen ihre Betreuungsperson in Teilzeit versichert beschäftigen.
Während der Projektlaufzeit darf kein Mutterschutzurlaub in Anspruch genommen werden.
Das Gehalt der Betreuungsperson muss mindestens dem Mindestlohn entsprechen (für Teilzeitbeschäftigte muss dieser Betrag die Hälfte des Mindestlohns betragen).
Teilzeitbeschäftigte müssen monatlich mindestens 10 Tage versicherungspflichtig arbeiten.
Nachrichtenquelle: 12punto
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