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17 Jahre Haft für Angeklagten, der seinen Vater tötete

In Malatya wurde ein Angeklagter, der seinen Vater erstochen hatte, in dem gegen ihn geführten Prozess unter Anwendung einer Strafmilderung wegen ungerechtfertigter Provokation zu 17 Jahren Haft verurteilt.

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17 Jahre Haft für Angeklagten, der seinen Vater tötete

Der Vorfall ereignete sich am 5. April 2024 im Stadtteil Başharık in der Tahran-Straße im Bezirk Battalgazi. Dem Vorwurf zufolge tötete der 23-jährige Mert Mutlu seinen 55-jährigen Vater Mahmut Nedim Mutlu, von dessen Mutter er geschieden war und mit dem er zusammenlebte, mit einem Messer, nachdem ein Streit in der gemeinsamen Wohnung eskaliert war.

Im Prozess vor dem 4. Schwurgericht von Malatya wurde ein Gutachten des Krankenhauses für psychische und neurologische Erkrankungen in Elazığ eingeholt, um festzustellen, ob der Angeklagte zurechnungsfähig war. In dem vom Krankenhaus erstellten Bericht wurde angegeben, dass der Angeklagte nicht strafmündig sei.

Das Institut für Rechtsmedizin (Adli Tıp Kurumu) kam jedoch in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass Mert Mutlu strafmündig sei.

Auf Einspruch des Anwalts des Angeklagten wurde die Akte an den Obersten Ausschuss des Instituts für Rechtsmedizin weitergeleitet. Auch in dem vom Obersten Ausschuss erstellten Bericht wurde festgestellt, dass der Angeklagte, der aufgrund einer psychischen Störung seit seinem siebten Lebensjahr in Behandlung sei, strafmündig sei.

Nachdem die fehlenden Unterlagen in der Akte ergänzt worden waren, verkündete das Gericht sein Urteil und verurteilte Mert Mutlu wegen vorsätzlicher Tötung zu einer lebenslangen Haftstrafe unter erschwerten Bedingungen. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine ungerechtfertigte Provokation erfüllt seien, und reduzierte das Strafmaß auf 17 Jahre Haft.


Nachrichtenquelle: İHA

Rechtsmedizin lebenslange Freiheitsstrafe mit erschwerten Bedingungen psychische Gesundheit Vater