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„Haftbefehl aufgehoben“ im Prozess um das Seilbahnunglück in Antalya

Im Prozess um das Seilbahnunglück in den Tünektepe-Seilbahnanlagen in Antalya, bei dem eine Person ums Leben kam und sieben weitere verletzt wurden, gibt es eine neue Entwicklung. Da niemand Anzeige erstattete, wurden die fünf inhaftierten Angeklagten unter gerichtlicher Aufsicht aus der Haft entlassen.

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„Haftbefehl aufgehoben“ im Prozess um das Seilbahnunglück in Antalya

Im Prozess um das Seilbahnunglück vom 12. April 2024 im Bezirk Konyaaltı in Antalya, bei dem eine Person ihr Leben verlor und sieben weitere verletzt wurden, wurde die Verhandlung gegen 12 Angeklagte, darunter der Bürgermeister von Kepez, Mesut Kocagöz, fortgesetzt; fünf von ihnen befanden sich in Untersuchungshaft.

An der vierten Verhandlung des Prozesses vor dem 6. Schwurgericht von Antalya nahmen die inhaftierten Angeklagten Ahmet Buğra S., Serkan Y., Serdar T., Suphi K., Okan E. sowie die nicht inhaftierten Angeklagten, die Nebenkläger und die Anwälte der Parteien teil.

Die Nebenklägerin Dilek Güvener erklärte bei ihrer Anhörung, dass sie keine Anzeige gegen die Angeklagten erstatte. Sie schilderte, dass sie an einem Feiertag mit der Seilbahn gefahren seien und auf dem Rückweg ein starkes Ruckeln in den Kabinen gespürt hätten. Sie gab an, dass es plötzlich zu einer heftigen Erschütterung gekommen sei, die Kabine durch den Riss der Seile umgekippt sei und sie vor Angst kaum habe um sich blicken können.

KEINE ANZEIGE ERSTATTET

Auch Fatma Tural erklärte, dass sie keine Anzeige gegen die Angeklagten erstatte. İrem Nazlı Özcan gab ebenfalls an, keine Anzeige zu erstatten; sie berichtete, dass sie gemeinsam mit ihrem Bruder in der Kabine gewesen sei und es während der Auffahrt zu einem starken Schwanken gekommen sei. Der Staatsanwalt beantragte in seinem Zwischenplädoyer, den inhaftierten Angeklagten Suphi K. unter gerichtlicher Aufsicht freizulassen und die Untersuchungshaft für die übrigen inhaftierten Angeklagten fortzusetzen.

FREILASSUNG UNTER GERICHTLICHER AUFSICHT

Die inhaftierten Angeklagten wiesen in ihrer Verteidigung gegen das Plädoyer die gegen sie gerichteten Punkte des vorliegenden Sachverständigengutachtens zurück und beantragten ihre Freilassung. Das Gericht verkündete seine Zwischenentscheidung und ordnete die Freilassung der inhaftierten Angeklagten Ahmet Buğra S., Serkan Y., Serdar T., Suphi K. und Okan E. unter gerichtlicher Aufsicht sowie ein Ausreiseverbot an. Die Verhandlung wurde auf den 9. Mai vertagt.


Nachrichtenquelle: İHA

richterliche Aufsicht AFAD Antalya Sachverständigengutachten Anhörung