Presserat erteilt Fatih Portakal Rüge wegen „Burcu Köksal“-Aussage: „Ich habe es damals getan und würde es wieder tun“
Der Presserat hat eine Beschwerde gegen den Sözcü TV-Hauptnachrichtensprecher Fatih Portakal geprüft. Anlass waren seine Äußerungen in der Hauptnachrichtensendung vom 7. März 2024 bezüglich der Aussage der CHP-Bürgermeisterkandidatin für Afyonkarahisar, Burcu Köksal, „Meine Tür steht allen Parteien offen, außer der DEM-Partei“. Portakal hatte dazu gesagt: „Ich denke, dass sie dies bewusst getan hat, um ihrer Partei zu schaden. Ich glaube, dass die Anweisung irgendwie vom alten Team kam. Es ist mir nicht möglich, dies zu beweisen.“ Der Rat entschied, Portakal zu rügen.
Der Sözcü TV-Hauptnachrichtensprecher Fatih Portakal äußerte sich in der Hauptnachrichtensendung vom 7. März 2024 zur Aussage der CHP-Bürgermeisterin von Afyonkarahisar, Burcu Köksal, „Meine Tür steht allen Parteien offen, außer der DEM-Partei“. Dabei sagte er: „Ich denke, dass sie dies bewusst getan hat, um ihrer Partei zu schaden. Ich glaube, dass die Anweisung irgendwie vom alten Team kam. Es ist mir nicht möglich, dies zu beweisen.“ Nach einer daraufhin eingegangenen Beschwerde prüfte der Presserat den Sachverhalt.
„ICH HABE ES DAMALS GETAN UND WÜRDE ES WIEDER TUN“
Fatih Portakal erklärte in seiner Verteidigung:
„Hallo, ich bin Fatih Portakal. Ich möchte meine Gedanken zu der gegen mich eingereichten Beschwerde kurz mit Ihnen und dem Presserat teilen. Ein Bürger namens Atakan Sönmez hat sich über meine Worte bezüglich des ehemaligen CHP-Vorsitzenden Kemal Kılıçdaroğlu beschwert und erklärt, ich hätte eine „persönliche Meinung geäußert“. Um Ihre Zeit nicht zu beanspruchen und meine eigene nicht zu verschwenden, kann ich das kurz wie folgt präzisieren: Ich bin seit 28 Jahren in diesem Beruf tätig. Ich bin jemand, der glaubt, mittlerweile zu wissen, was richtig und was falsch ist, was gesagt werden kann und was nicht, und ich glaube, dass ich in dieser Hinsicht erfahren bin. Zudem hat jeder Journalist seine Informanten; wer von sich behauptet, Journalist zu sein, verfügt über eine oder mehrere Informationsquellen. Man hat auch die Freiheit, die Quelle der Information offenzulegen oder eben nicht. Wenn wir diesen konkreten Fall betrachten: Ich spreche mit Leuten, ich erhalte Informationen von Leuten. Das ist mal die AKP, mal die YRP, mal die DEM, und in diesem Fall war es aus dem Inneren der Cumhuriyet Halk Partisi. Ich spreche sogar von Leuten aus dem Umfeld von Kemal Kılıçdaroğlu in der Cumhuriyet Halk Partisi. Natürlich nenne ich den Namen oder die Namen meiner Quelle(n) nicht. Würden mir die Leute noch vertrauen, wenn ich sie preisgebe? Und als ich in diesem Kommentar sagte ‚ich kann es nicht beweisen, ich kann es nicht belegen...‘, meinte ich genau das. Wenn ich Kemal Kılıçdaroğlu danach gefragt hätte, hätte Kemal Bey ohnehin gesagt: ‚Nein, so etwas gibt es nicht.‘ Würde ich Namen nennen, entstünde eine Situation, die nicht mit meinem Charakter, den journalistischen Prinzipien und der Berufsethik vereinbar wäre. Ich habe also mit jemandem gesprochen, die Gegenseite hat Bedingungen gestellt wie ‚mein Name soll nicht genannt werden‘ – off the record usw. – und ich habe es nach reiflicher Überlegung geteilt. Ich habe es damals getan und würde es wieder tun. Ich weise die Vorwürfe von Herrn Atakan zurück. Das ist es, was ich getan habe, und ich glaube bis zum Ende daran, dass ich Journalismus betrieben habe. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen...“
ENTSCHEIDUNG ZUR RÜGE
Nach der Abstimmung stellte der Hohe Rat des Presserats mit Mehrheitsbeschluss (12 Stimmen dafür, 1 dagegen) fest, dass der beschwerdegegenständliche Nachrichtenbeitrag gegen die journalistischen Berufsgrundsätze verstieß, namentlich gegen Artikel 4: „Es dürfen keine Ausdrücke verwendet werden, die Personen und Institutionen über die Grenzen der Kritik hinaus herabwürdigen, demütigen oder verleumderisch sind“, sowie gegen Artikel 6: „Nachrichten, deren Recherche im Rahmen journalistischer Möglichkeiten liegt, dürfen nicht ohne Recherche oder ohne Gewissheit über ihre Richtigkeit veröffentlicht werden“. Der Presserat entschied mit Mehrheitsbeschluss, den beschuldigten Fatih Portakal aufgrund des Verstoßes gegen die Artikel 4 und 6 der journalistischen Berufsgrundsätze zu „rügen“.
Nachrichtenquelle: 12punto
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