5-tägiges Demonstrationsverbot in dieser Provinz
Das Gouverneursamt von Batman hat bekannt gegeben, dass ab dem 9. Oktober für die Dauer von 5 Tagen im gesamten Stadtgebiet Versammlungen, Märsche und Presseerklärungen im öffentlichen Raum untersagt sind.
In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde mitgeteilt, dass ab dem 9. Oktober für die Dauer von 5 Tagen, bis zum 13. Oktober um 23:59 Uhr, Versammlungen, Märsche und Presseerklärungen im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet verboten sind.
In der Erklärung hieß es: „Unter dem Vorwand des 9. Oktobers und im Einklang mit den Aufrufen der Terrororganisation PKK/KCK wurde bewertet, dass ab diesem Datum von terroristisch orientierten Strukturen in unserer Provinz weit verbreitete illegale Aktionen durchgeführt werden könnten, provokative Handlungen, die unsere nationale Einheit und unseren Zusammenhalt schädigen könnten, stattfinden könnten, bedauerliche Vorfälle, die auf die grundlegenden Eigenschaften der Republik sowie auf die unteilbare Integrität des Staates mit seinem Land und seinem Volk abzielen, zunehmen könnten und die öffentliche Ordnung und Sicherheit ernsthaft gestört werden könnten. In diesem Zusammenhang wurde es von unserem Gouverneursamt für angemessen erachtet, zur Gewährleistung des Friedens unserer Bevölkerung und zur Beseitigung der oben genannten Bedrohungen und Risiken gemäß den Artikeln 17 und 19 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationsmärsche Nr. 2911 sowie den Artikeln 11/A, B und C des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 innerhalb der administrativen Grenzen unserer Provinz die folgenden Maßnahmen zu ergreifen. Unter Einbeziehung anderer Aktionen, die als im Rahmen der Aufrufe der Terrororganisation PKK/KCK unter dem Vorwand des 9. Oktobers durchgeführt bewertet werden; sind alle Arten von Aktionen im öffentlichen Raum (Versammlungen, Märsche, Presseerklärungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Kundgebungen, das Aufstellen von Ständen, das Errichten von Zelten, das Verteilen von Flugblättern/Broschüren, das Aufhängen von Plakaten/Transparenten usw.) für die Dauer von 5 Tagen vom 9. Oktober, 00:01 Uhr, bis zum 13. Oktober 2024, 23:59 Uhr, untersagt.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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