Änderung der Kriterien für Druck und Veröffentlichung des Korans im Amtsblatt veröffentlicht
Die vom Präsidium für Religiöse Angelegenheiten erlassene Verordnung zur Änderung der Kriterien für den Druck und die Veröffentlichung des Korans wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Gemäß der vom Präsidium für Religiöse Angelegenheiten im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung müssen verantwortliche Personen oder Organisationen für Werke ausländischer Herkunft, die in der Türkei gedruckt werden, sowie für Werke, die aus dem Ausland importiert werden, eine Genehmigung des Ausschusses einholen, sofern diese nicht im Inland verkauft werden.
Das Präsidium für Religiöse Angelegenheiten kann von den zuständigen Behörden verlangen, dass die vom Ausschuss erteilte Genehmigung bei der Einfuhr dieser Werke sowie bei deren Ausfuhr ins Ausland überprüft wird.
Gegen Werke, für die keine Genehmigung vorliegt, wird gemäß den Bestimmungen von Artikel 11 des betreffenden Gesetzes vorgegangen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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