Ärzte aufgepasst: Anpassung der Zusatzvergütungskoeffizienten
Das Gesundheitsministerium hat die Tabelle für die erhöhte Grundvergütung in der Zusatzvergütungsverordnung geändert.
Das Gesundheitsministerium hat eine Verordnung zur Änderung der Zusatzvergütungsverordnung veröffentlicht und damit die Tabelle für die erhöhte Grundvergütung von Fachärzten mit Zusatzqualifikation sowie Assistenzärzten angepasst.
BESCHLUSS IST IN KRAFT GETRETEN
Die Koeffizienten in der „Tabelle der Grundvergütungskoeffizienten“ werden für Fachärzte mit Zusatzqualifikation mit einem Aufschlag von 100 % und für Assistenzärzte sowie wissenschaftliche Mitarbeiter in der Facharztausbildung mit Zusatzqualifikation mit einem Aufschlag von 50 % angewendet. Diese Verordnung des Gesundheitsministeriums gilt rückwirkend ab dem 1. November 2023 und ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.

ALS ZUSATZARTIKEL EINGEFÜGT
Die Tabelle für die erhöhte Grundvergütung von Fachärzten mit Zusatzqualifikation und Assistenzärzten wurde durch einen Zusatzartikel in die Zusatzvergütungsverordnung des Gesundheitsministeriums aufgenommen, die am 12. August 2022 im Amtsblatt mit der Nummer 31921 veröffentlicht wurde.
Nachrichtenquelle: 12punto
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