Beschluss im Amtsblatt veröffentlicht: Erst 'Granatapfelsirup', jetzt 'Zitronensaft'
Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss ist der Verkauf von Produkten, die den Anschein von Zitronensaft erwecken – wie etwa Zitronenaromasoße, Zitronensoße, soße mit Zitronengeschmack und ähnliche Bezeichnungen – verboten. Ein ähnlicher Beschluss war zuvor bereits für Produkte erlassen worden, die den Anschein von Granatapfelsirup erweckten.
Durch eine Änderung der türkischen Lebensmittelkodex-Verordnung durch das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft dürfen Produkte, die den Anschein von Zitronensaft erwecken – wie etwa Zitronenaromasoße, Zitronensoße, soße mit Zitronengeschmack und ähnliche Bezeichnungen –, nicht mehr im Inland in den Verkehr gebracht werden.
Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss dürfen Produkte, die den Anschein von Zitronensaft erwecken – wie etwa Zitronenaromasoße, Zitronensoße, soße mit Zitronengeschmack und ähnliche Produkte –, nicht mehr im Inland verkauft werden.
In diesem Rahmen dürfen Produkte, deren Inverkehrbringen im Inland nicht gestattet ist, nach dem 31. Dezember 2024 nicht mehr auf dem Markt geführt werden.
Zuvor war bereits derselbe Beschluss für Produkte erlassen worden, die den Anschein von Granatapfelsirup erweckten.
Nachrichtenquelle: 12punto
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