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Neue Altersgrenze für Staatsbedienstete: 35-Jahre-Regelung in Kraft

Nachdem das Verfassungsgericht einige Bestimmungen für nichtig erklärt hatte, wurde das neue Gesetz, das unter anderem eine Altersgrenze von 35 Jahren bei der Einstellung von Beamten sowie Geldstrafen für grundlose Notrufe vorsieht, im Amtsblatt veröffentlicht.

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Neue Altersgrenze für Staatsbedienstete: 35-Jahre-Regelung in Kraft

Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Neuregelung wurden wichtige Änderungen am Gesetz über Staatsbedienstete vorgenommen. Künftig gilt bei der Einstellung von Beamten, die speziellen Auswahlprüfungen unterliegen, eine Altersgrenze von 35 Jahren. Diese Änderung gilt auch für öffentliche Einrichtungen, die durch Gesetze oder Präsidialdekrete gegründet wurden.

In Ministerien können Ministerberater ernannt werden, um die Minister zu beraten. Diese Berater unterstehen direkt dem Minister und sind in ihrer Amtszeit auf die Dauer der Amtszeit des Ministers begrenzt. Sie können jedoch auch vor Ablauf der Amtszeit des Ministers entlassen werden.

HOHE GELDSTRAFEN FÜR GRUNDLOSE NOTRUFE

Gemäß dem neuen Gesetz wird gegen Personen, die die 112-Notrufzentrale grundlos anrufen, eine Geldstrafe von 1.500 TL verhängt. Sollte vor Ort durch die Einsatzkräfte festgestellt werden, dass der Notruf grundlos war, wird gegen die Person durch die Provinzgouverneure ein Bußgeld in Höhe von 15.000 TL verhängt.

Darüber hinaus müssen Mitglieder, die in Aufsichtsbehörden wie der Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien (BTK) oder der Behörde für öffentliches Beschaffungswesen tätig sind, nachweisen, dass sie keine Ämter in den Leitungs- oder Kontrollorganen einer politischen Partei innehatten oder von diesen Ämtern zurückgetreten sind.

Auch zur Gründung und Arbeitsweise des Kompetenzkonfliktgerichts wurden Regelungen getroffen. Demnach wird der Präsident des Kompetenzkonfliktgerichts vom Verfassungsgericht aus dessen eigenen Mitgliedern gewählt.


Nachrichtenquelle: 12punto

Amtsblatt