Termine für die Sonderzahlungen an Beschäftigte im öffentlichen Dienst für 2026 bekannt gegeben
Der Zeitplan für die im Jahr 2026 an Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu zahlenden Sondervergütungen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach erfolgen die Auszahlungen in den Monaten Januar und März, während für Bergleute eine Einmalzahlung am Jahresende vorgesehen ist.
Die Termine für die Sonderzahlungen an Beschäftigte im öffentlichen Dienst für das Jahr 2026 stehen fest. Der entsprechende Präsidialerlass wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Gemäß dem Beschluss, der die Unterschrift des AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan trägt, wird der erste Teil der Sondervergütung für Beschäftigte in den unter das Gesetz Nr. 6772 fallenden Einrichtungen am 26. Januar 2026 ausgezahlt. Der zweite Teil der Zahlung wird am 16. März 2026 auf die Konten der Anspruchsberechtigten überwiesen.

SONDERREGELUNG FÜR BERGLEUTE
Für Beschäftigte im Untertagebau gilt ein abweichender Zeitplan. Im Rahmen von Artikel 2 desselben Gesetzes wird die gesamte Sondervergütung für diese Arbeitnehmer am 23. Dezember 2026 in einer einzigen Zahlung geleistet.
Der besagte Beschluss erlangte mit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 8. Januar 2026 Rechtskraft.
Nachrichtenquelle: 12punto
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