Verfassungsgericht hebt Regelung zur 49-jährigen Hafenbetriebsdauer auf
Das Verfassungsgericht hat die Regelung aufgehoben, die eine Verlängerung der Betriebsdauer von Häfen im Rahmen der Privatisierung auf 49 Jahre vorsah.
Das Verfassungsgericht hat die Aufhebung der gesetzlichen Bestimmung beschlossen, die vorsah, die Vertragslaufzeiten für bestimmte Häfen, die sich im Besitz der privatisierten Türkiye Denizcilik İşletmeleri AŞ (TDİ) und der Devlet Demiryolları İşletmesi (TCDD) befinden und deren Vertragslaufzeit weniger als 49 Jahre betrug, auf 49 Jahre zu verlängern.
ENTSCHEIDUNG IM AMTSBLATT VERÖFFENTLICHT
Laut der begründeten Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 18. Januar, die in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht wurde, hat das Gericht den Einspruch von Engin Altay, Özgür Özel, Engin Özkoç sowie 132 weiteren Abgeordneten der CHP geprüft und die Aufhebung der betreffenden Bestimmung beschlossen, die mit dem Omnibusgesetz Nr. 7429 vom 22. Dezember 2022 in das Privatisierungsgesetz aufgenommen worden war.
Die aufgehobene Bestimmung ermöglichte es, die Vertragslaufzeiten von weniger als 49 Jahren, die infolge der Privatisierung der betreffenden Häfen durch die Methode der Vergabe/Übertragung von Betriebsrechten unterzeichnet wurden, unter Erfüllung der erforderlichen Bedingungen ab dem Beginn des Rechtsanspruchs und einmalig auf bis zu 49 Jahre zu verlängern.
BETONUNG DER VERTRAGSFREIHEIT
In seiner Begründung erinnerte das höchste Gericht daran, dass es bereits mit einer 2022 veröffentlichten Entscheidung die Aufhebung einer ähnlichen Regelung im ersten Absatz des vorläufigen Artikels 30 des Privatisierungsgesetzes beschlossen hatte. Das Gericht betonte, dass durch die Einräumung der Möglichkeit für die derzeitigen Vertragsparteien, Zusatzverträge abzuschließen, die Vertragsfreiheit eingeschränkt werde, da Personen, die nicht Vertragspartei der Privatisierungsverträge sind, nach Ablauf der bestehenden Vertragslaufzeiten von der Möglichkeit ausgeschlossen würden, Verträge abzuschließen.
Das Gericht stellte fest, dass dies zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung führe und somit die genannte Freiheit unangemessen beschneide. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass dieser Umstand dazu führen könne, dass die tatsächlichen Privatisierungswerte der Häfen unterschritten würden, weshalb man zu dem Schluss gelangt sei, dass der Absatz gegen die entsprechenden Artikel der Verfassung verstoße.
Nachrichtenquelle: 12punto
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