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Wer keinen neuen Personalausweis besitzt, wird bei Grundbuchangelegenheiten Probleme bekommen

Neue Personalausweise spielen bei Grundbuchvorgängen eine wichtige Rolle. In den Grundbuchämtern wird nun das Elektronische Identitätsprüfungssystem (EKDS) eingesetzt.

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Wer keinen neuen Personalausweis besitzt, wird bei Grundbuchangelegenheiten Probleme bekommen

Im Grundbuchwesen hat eine neue Ära begonnen. Informationen wie Fingerabdrücke und biometrische Fotos, die auf den neuen Personalausweisen gespeichert sind, werden in das System eingegeben und verifiziert. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Person, die einen Grundbuchvorgang durchführen möchte, tatsächlich die betreffende Person ist. Zudem beugt dieses System Betrugsfällen vor.

Der Vorsitzende des Verbands der Immobilienmarketing- und Verkaufsprofis (GAPAS), İsmail Özcan, äußerte sich zum Elektronischen Identitätsprüfungssystem (EKDS), das von der Generaldirektion für Grundbuch und Kataster landesweit in der Türkei eingeführt wurde, und gab dabei wichtige Warnungen ab.

SICHERE ABWICKLUNG BEI GRUNDBUCHÜBERTRAGUNGEN

İsmail Özcan erläuterte das neue System wie folgt: „Das Elektronische Identitätsprüfungssystem (EKDS) ist ein System, das Daten darüber speichert, ob der neue Personalausweis von der zuständigen Behörde, der Generaldirektion für Bevölkerung und Staatsangehörigkeit, ausgestellt wurde, ob die Person der Inhaber des vorgelegten Ausweises ist, ob sich die Person während der Identitätsprüfung am Dienstort befindet und wo, wann, von wem und warum die Identitätsprüfung durchgeführt wurde. In diesem Rahmen verifiziert es die Personen.

Da es sich um eine Verifizierung handelt, die insbesondere mit persönlichen Daten wie dem Fingerabdruck erfolgt, bietet es für die Bürger ein sicheres Umfeld. Mit dem EKDS wird der Prozess bei wertvollen Transaktionen wie einer Grundbuchübertragung nun über eine äußerst zuverlässige Infrastruktur ablaufen.“

IN DIESEM FALL WIRD DIE GRUNDBUCHÜBERTRAGUNG NICHT FORTGESETZT

Özcan betonte, dass die Identitätsprüfung für den Übertragungsvorgang zwingend erforderlich sei: „Wenn unsere Bürger an einer Grundbuchübertragung beteiligt sind, die erforderlichen Anträge gestellt wurden und die Übertragung bereit ist, müssen sie zur persönlichen Unterschrift bei den zuständigen Grundbuchämtern erscheinen. Sie können die Übertragung erst nach der Identitätsprüfung mittels EKDS unterzeichnen. Wenn die Identitätsprüfung nicht durchgeführt werden kann, wird der Grundbuchvorgang nicht fortgesetzt. Dieses System wird aufdecken, ob es sich bei den Personen tatsächlich um die alten und neuen Eigentümer des betreffenden Grundbuchs handelt.“

ABGLEICH MIT DEN DATEN IM SYSTEM

Zur Bestätigung der Identitätsdaten erklärte İsmail Özcan: „Das EKDS verfügt über eine Infrastruktur, in der die Generaldirektion für Bevölkerung und Staatsangehörigkeit und die Generaldirektion für Grundbuch und Kataster zusammenarbeiten. Daher werden die persönlichen Daten, die bei der Beantragung des Personalausweises in das System geladen wurden, mit den Daten abgeglichen, die während eines Vorgangs im Grundbuchamt an die entsprechenden Geräte übermittelt werden.

In diesem System, das intensiv auf technologische Entwicklungen und Infrastrukturen setzt, werden die Daten, die von den neuen chipbasierten Personalausweisen an den Geräten im Grundbuchamt gelesen werden, sowie der angegebene Fingerabdruck mit den Daten im zentralen System verglichen. Es wird in der zentralen Datenbank geprüft, ob die Person, die den Ausweis vorlegt und den Fingerabdruck abgibt, tatsächlich die Person mit diesem Namen ist.“ Er fügte hinzu, dass der Grundbuchvorgang nur fortgesetzt werde, wenn die Verifizierung erfolgreich sei.

KANN MAN NOCH MIT DEM ALTEN AUSWEIS HANDELN?

Der GAPAS-Vorsitzende Özcan wies darauf hin, dass für die Verifizierung zwingend ein neuer chipbasierter Personalausweis erforderlich sei, da diese Karten in die EKDS-Geräte eingesteckt werden müssten: „Daher sollten unsere Bürger, die Angelegenheiten im Grundbuchamt zu erledigen haben, sich im Interesse ihrer eigenen Transaktionssicherheit so schnell wie möglich die neuen chipbasierten Personalausweise besorgen. Die alten Personalausweise werden zwar noch verwendet, aber in einer Zeit, in der alles elektronisch abgewickelt wird und Prozesse beschleunigt werden, sollte man sich so schnell wie möglich von den alten Ausweisen trennen.“

ACHTUNG AN BÜRGER, DIE DAS GRUNDBUCHAMT BESUCHEN

Der Vorsitzende des Verbands der Immobilienmarketing- und Verkaufsprofis (GAPAS), İsmail Özcan, betonte, dass Bürger, die im Grundbuchamt zu tun haben, im Rahmen der Gültigkeit des EKDS unbedingt ihre neuen chipbasierten Personalausweise mit sich führen müssen: „Die neuen chipbasierten Personalausweise dürfen zudem nicht gebrochen sein, der Chip darf nicht beschädigt sein und die Oberfläche des Ausweises muss sauber sein. Da das EKDS die Identität zudem per Fingerabdruck verifiziert, dürfen an den Fingern keine Hindernisse (Gips, Prothesen usw.) vorhanden sein, die die Abgabe eines Fingerabdrucks verhindern.“

„Immobilien sind wertvolle Güter. Um die Sicherheit der Transaktionen zu gewährleisten, müssen Immobilieneigentümer so schnell wie möglich ihre neuen chipbasierten Personalausweise erhalten und bei den Einwohnermeldeämtern ihre Fingerabdrücke hinterlegt haben, damit im zentralen System Basisdaten vorhanden sind, die bei der Kontrolle im Grundbuchamt verwendet werden können, um Betrugsfälle zu verhindern“, schloss er.

WARNHINWEISE PER SMS

Andererseits werden Personen, die Transaktionen im Grundbuchamt durchführen wollen, per SMS gewarnt. In diesen Nachrichten wird darauf hingewiesen, dass ein neues Verfahren eingeführt wurde und der Chip auf den neuen Personalausweisen keine Mängel, Risse oder Verformungen aufweisen darf. Sollte ein solches Problem vorliegen, wird dazu aufgefordert, einen Termin bei den Einwohnermeldeämtern zu vereinbaren und mit einem vorläufigen Ausweisdokument zur Unterschrift zu erscheinen.


Nachrichtenquelle: 12punto

Grundbuch System Identität