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Änderung des Gesetzes zur Stadterneuerung

Mit der Neuregelung zur Stadterneuerung kamen Behauptungen auf, dass Bürger ihre Häuser verlieren könnten. Rechtsanwalt Kazım Yiğit Akalın bewertete die Sorge der Bürger, „obdachlos zu werden“, gegenüber 12punto.com.tr.

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Änderung des Gesetzes zur Stadterneuerung

Ezgi SİVRİTEPE /12punto.com.tr

Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Umwandlung von Gebieten unter Katastrophenrisiko sowie einiger anderer Gesetze und des Gesetzesdekrets Nr. 375 wurde von der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommen. Mit der Annahme des Entwurfs wurden die Fristen für Ortsbesichtigungen und Sachverständigengutachten verkürzt. Demnach muss das Gericht nun innerhalb von 15 Tagen eine Entscheidung treffen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes, das die Stadterneuerung regelt, sahen sich die Bürger mit der Sorge konfrontiert: „Werde ich obdachlos?“

Rechtsanwalt Kazım Yiğit Akalın bewertete die jüngste Änderung bei der Stadterneuerung gegenüber 12punto.com.tr.

DER PROZESS KANN NICHT IN 15 TAGEN ABGESCHLOSSEN WERDEN

Rechtsanwalt Akalın betonte, dass der gesamte Prozess nicht in 15 Tagen abgeschlossen werden könne; lediglich durch Artikel 2 werde das verwaltungsgerichtliche Verfahren im Allgemeinen beschleunigt. Das Gericht müsse erst nach Abschluss aller Verfahrensschritte, wie Sachverständigengutachten und Ortsbesichtigungen, innerhalb von 15 Tagen entscheiden. Akalın sagte: „Diese Änderung ist auf das Katastrophengebiet beschränkt und gilt nicht für die gesamte Türkei.“

Akalın wies darauf hin, dass die Strafverfolgungsbehörden das Recht hätten einzugreifen, falls der Bürger sein Haus nicht verlassen wolle, und erklärte: „Wir können sagen, dass es in der Türkei sehr viele Beispiele für Zwangsräumungen nach Ablauf der gesetzten Räumungsfrist gibt. Wenn also ein Räumungsbeschluss erlassen wurde und rechtskräftig ist, gibt es kein Gesetz, das den Bürger rechtlich vor einem solchen Eingriff schützt.“

GESETZ UND PRAXIS SIND VERSCHIEDEN

Akalın erklärte, dass die Stadterneuerung ein langwieriger Prozess sei und dass Artikel 5 des Gesetzes Nr. 6306 vorsehe, dass für Bewohner von Wohnungen, die in die Stadterneuerung einbezogen werden, Wohnraum- oder Arbeitsplatzzuweisungen oder Mietbeihilfen geleistet werden müssen. „In der Praxis sehen wir jedoch nur die Mietbeihilfe. Obwohl im Gesetz steht, dass neben den Eigentümern auch Mieter und andere Personen von der Mietbeihilfe profitieren können, sehen wir in der Praxis, dass nur Eigentümer diese Hilfe erhalten und dass dieser Betrag zudem unrealistisch niedrig ist“, so Akalın.


Nachrichtenquelle: Ezgi Sivritepe