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Plattform für Gleichberechtigung der Frauen: Wir werden unser Recht auf den eigenen Nachnamen verteidigen

Das Verfassungsgericht (AYM) hatte die Bestimmung im türkischen Zivilgesetzbuch, die es Frauen untersagt, nach der Heirat ausschließlich ihren Geburtsnamen zu führen, als verfassungswidrig eingestuft und aufgehoben. Die Entscheidung tritt am 28. Januar in Kraft.

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Plattform für Gleichberechtigung der Frauen: Wir werden unser Recht auf den eigenen Nachnamen verteidigen

Das Verfassungsgericht hatte im April den ersten Satz des Artikels 187 des türkischen Zivilgesetzbuches aufgehoben. Dieser sah vor, dass "die Frau bei der Heirat den Namen ihres Ehemannes annimmt, jedoch durch einen schriftlichen Antrag beim Standesamt oder später beim Einwohnermeldeamt ihren Geburtsnamen vor den Namen des Ehemannes setzen kann", und untersagte es der Frau, nach der Heirat ihren Geburtsnamen allein zu führen. Das Gericht hatte der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eine Frist von 9 Monaten für eine Neuregelung eingeräumt. Die 9-monatige Frist endet am 28. Januar 2024. Bisher wurden jedoch keine entsprechenden Schritte unternommen.

Die Plattform für Gleichberechtigung der Frauen (Eşitlik İçin Kadın Platformu) wies in ihrer Erklärung darauf hin, dass das Gesetz in seiner bisherigen Form beibehalten werden soll. In der Erklärung heißt es: „Wir lehnen diesen sexistischen Zwang ab, der nicht nur die Identität der Frau, sondern ihr gesamtes Leben vereinnahmen will.“ Der Wortlaut der Erklärung:

Die Verpflichtung für Frauen, nach der Heirat den Nachnamen ihres Ehemannes zu tragen, wurde vom Verfassungsgericht verworfen.

Der erste und zweite Satz des Artikels 187 des Zivilgesetzbuches, der die Frau dazu verpflichtet, „den Nachnamen ihres Ehemannes zu tragen“, wurde vom Verfassungsgericht aufgehoben.

Die vom Gericht gesetzte neunmonatige Frist für die TBMM, eine „neue Regelung im Einklang mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau“ zu treffen, endet am 28. Januar.

Gemäß Artikel 90 der Verfassung und wie in zahlreichen Entscheidungen des Verfassungsgerichts betont, war diese Bestimmung, die gegen viele internationale Abkommen verstößt – einschließlich des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) –, bereits NICHTIG. Sie ist nun endgültig nichtig.

Es besteht auch keine Gesetzeslücke: Gemäß Artikel 41 der Verfassung, der die Gleichberechtigung in der Familie regelt, und der Bestimmung 16/g der CEDAW ist dies geltendes Recht und eine unmittelbar anzuwendende Bestimmung.

Verheiratete Frauen, Frauen, die heiraten werden, aufgepasst:

Die Notwendigkeit, eine Klage einzureichen, um nach der Heirat den eigenen Nachnamen behalten zu können, ist entfallen.

* Verheiratete Frauen können sich ab heute bei den Einwohnermeldeämtern melden und ihre Ehe mit ihrem Geburtsnamen fortsetzen.

* Frauen, die heiraten werden, können von nun an erklären, dass sie ihren Geburtsnamen behalten möchten, und ihr Leben mit ihrem eigenen Nachnamen fortführen.

Wir sehen, dass mit dem 8. Justizpaket, das die Regierung auf der Agenda hat, die Aufhebungsentscheidung des Verfassungsgerichts ignoriert und versucht wird, Artikel 187 bezüglich des Nachnamens der Frau unverändert beizubehalten, wodurch der Zwang für Frauen, den Namen ihrer Ehemänner zu tragen, fortgesetzt wird.

Wir lehnen diesen sexistischen Zwang ab, der nicht nur die Identität der Frau, sondern ihr gesamtes Leben vereinnahmen will.

Gleichberechtigung auch beim Nachnamen des Kindes und in den Personenstandsregistern

Das Thema Nachname muss in all seinen Aspekten ganzheitlich betrachtet werden.

* Ehepartner sollten das Recht haben, nur ihren eigenen Nachnamen zu tragen oder den Namen eines der Partner bzw. einen neuen Namen als Familiennamen zu wählen.

* Auch die Mutter sollte dem Kind ihren eigenen Nachnamen geben können.

* Die Praxis, die verheiratete Frau in das Register des Mannes zu übertragen und das Kind ebenfalls im Register des Vaters einzutragen, muss beendet werden. Bei einer Heirat sollte ein neues Register für die Familie eröffnet werden.

Wir richten uns an alle Frauen und die Öffentlichkeit:

Die türkische Frauenbewegung kämpft seit Jahrzehnten für das Recht auf den eigenen Nachnamen. Wir wollen keine weiteren Jahrzehnte oder Jahrhunderte verlieren. Wir rufen alle Frauen dazu auf, ihr absolutes Persönlichkeitsrecht auf den eigenen Nachnamen zu verteidigen; wir rufen alle Institutionen und Männer dazu auf, dieses Recht zu respektieren.

Wir werden unser Recht auf den eigenen Nachnamen verteidigen.

Wir werden nicht auf die Gleichberechtigung in der Familie und in der Gesellschaft verzichten.


Nachrichtenquelle: 12punto

8. Justizpaket Verfassungsgericht Frau Namensgesetz