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Stellungnahme der Rechtsmedizin zu Murat Çalık: Detaillierter Bericht veröffentlicht

Die Rechtsmedizinische Anstalt (ATK) hat sich zum Gesundheitszustand des Bürgermeisters von Beylikdüzü, Mehmet Murat Çalık, geäußert. Den Untersuchungen zufolge leidet Çalık nicht an aktiver Leukämie und befindet sich in einer Remissionsphase.

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Stellungnahme der Rechtsmedizin zu Murat Çalık: Detaillierter Bericht veröffentlicht

Die Rechtsmedizinische Anstalt (ATK) hat eine Stellungnahme zu Mehmet Murat Çalık, dem Bürgermeister von Beylikdüzü, abgegeben, der im Rahmen der Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) inhaftiert wurde.

In der Stellungnahme der ATK zu den Vorwürfen bezüglich Çalık heißt es, dass bei seiner Untersuchung durch das Fachgremium am 16. Juli angegeben wurde, dass bei ihm 1999 im Krankenhaus der Medizinischen Fakultät der Marmara-Universität eine akute myeloische Leukämie (AML) vom Typ M4 diagnostiziert wurde und er diesbezüglich in Behandlung war.

Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass in den der Kommission vorliegenden Unterlagen der Gerichtsakte kein Pathologiebericht oder medizinischer Beleg für diese Erkrankung vorhanden sei. In der Erklärung heißt es: "Basierend auf den medizinischen Unterlagen und Untersuchungsergebnissen in der Gerichtsakte wird davon ausgegangen, dass seit 26 Jahren keine aktive Leukämieerkrankung vorliegt (Remission). Medizinisch ist bekannt, dass eine AML-Erkrankung als geheilt gilt, wenn sie über 10 Jahre nicht rezidiviert."

In der Erklärung heißt es weiter: "Im Pathologiebericht des İzmir Atatürk Ausbildungs- und Forschungskrankenhauses vom 1. Juli wurde festgestellt, dass der Blast-Anteil bei etwa 4-5 Prozent lag. Die entnommene Biopsieprobe stammte größtenteils aus einem marklosen Bereich, dem sogenannten kortikalen Knochen. Der Pathologe wies darauf hin, dass dieses Biopsieergebnis aufgrund der unzureichenden Menge des Knochenmarkmaterials nicht die erforderliche diagnostische Aussagekraft besitzt und bei klinischem Verdacht auf Malignität eine Untersuchung und Bewertung in einem Zentrum mit fortgeschrittener Hämatologie und Pathologie empfohlen wird.

Bei der Laboruntersuchung wurde mittels Durchflusszytometrie ein Blast-Anteil von 1-2 Prozent festgestellt; bei der Auswertung der Knochenmarkaspiration wurden keine atypischen (anormalen) Zellen beobachtet. Genetische Untersuchungen ergaben keine Hinweise auf eine Dysplasie (anormale Zellproduktion). Unter Berücksichtigung der medizinischen Unterlagen, der Laborbefunde, des aktuellen Gesundheitszustands und der hämatologischen Bewertung wurde der Blast-Anteil durch unser Fachgremium auf 3-4 Prozent geschätzt."

In der Erklärung wurde zudem darauf hingewiesen, dass in den Pathologie- und Gesundheitsausschussberichten des İzmir Atatürk Ausbildungs- und Forschungskrankenhauses vom 1. und 7. Juli alle pathologischen Ergebnisse und Bewertungen zu Çalık vollständig erfasst seien und der Blast-Anteil explizit mit 4-5 Prozent angegeben wurde.

"Es liegt keinerlei Fälschung in dem von unserem Fachgremium erstellten Gutachten vor. Gemäß den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation von 2023 ist für die Diagnose einer akuten myeloischen Leukämie ein Blast-Anteil von 20 Prozent oder mehr erforderlich. Ein Blast-Anteil zwischen 5 und 19 Prozent deutet auf ein myelodysplastisches Syndrom (Störung der Knochenmarkstruktur mit Produktion anormaler Blutzellen) hin. Bei der Person, die seit 26 Jahren keine aktive Erkrankung aufweist (in Remission), wurden jedoch bei der Knochenmarkaspirationsbiopsie und den genetischen Untersuchungen keine Hinweise auf Dysplasie (anormale Zellproduktion) oder ein Rezidiv festgestellt", hieß es.

In der Stellungnahme wurde zudem mitgeteilt, dass bei der Blutbilduntersuchung von Çalık am 11. Juli die Leukozytenzahl bei 5.660 und die Neutrophilenzahl bei 3.400 lag, was mit den Ergebnissen anderer kürzlich durchgeführter Blutbilduntersuchungen übereinstimme.

Daher sei festgestellt worden, dass keine Leukopenie oder Neutropenie vorliege. In der Erklärung heißt es: "Medizinisch ist bekannt, dass für die Diagnose einer Leukopenie ein Leukozytenwert unter 4.000 und für eine Neutropenie ein Neutrophilenwert unter 1.000 erforderlich ist. Mit einer Biopsie im Jahr 2008 wurde ein mukoepidermoides Karzinom (Tumor der Ohrspeicheldrüse) diagnostiziert; diese Erkrankung wurde nach Operation und Strahlentherapie geheilt. Seit 2008 ist diese Krankheit nicht wieder aufgetreten, es besteht seit etwa 17 Jahren keine aktive Erkrankung mehr (Remission). Diese Erkrankung, die über 10 Jahre nicht rezidiviert ist, gilt ebenfalls als vollständig geheilt."

In der Erklärung wurde zudem vermerkt, dass die Masse an der rechten Halsseite von Çalık entfernt wurde und die pathologische Untersuchung ergab, dass es sich um eine gutartige Masse handelte.

"KEINE ANZEICHEN VON MUSKELSCHWUND FESTGESTELLT"

In der Erklärung wurde mitgeteilt, dass in den eingereichten medizinischen Unterlagen sowie den Labor-, hämatologischen und pathologischen Untersuchungen kein Hinweis auf eine Lymphom-Diagnose (Lymphknotenkrebs) in der medizinischen Vorgeschichte von Çalık zu finden sei, wie behauptet wurde. "Bei der Untersuchung durch unser Fachgremium am 16. Juli gab die Person an, unter Gewichtsverlust zu leiden; dieser Punkt ist in unserem Gutachten enthalten. Das Körpergewicht wurde mit 85 Kilogramm und die Körpergröße mit 183 Zentimetern gemessen, der Body-Mass-Index liegt im Normalbereich (25,38). Zudem wurden keine Anzeichen von ausgeprägtem Muskelschwund oder Kachexie (hochgradige Abmagerung) festgestellt", hieß es.

In der Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass für eine endgültige hämatologische und pathologische Diagnose – wie im Pathologiebericht des İzmir Atatürk Ausbildungs- und Forschungskrankenhauses vom 1. Juli vermerkt – eine Wiederholung der für eine pathologische Diagnose unzureichenden Knochenmarkbiopsie sowie eine Bewertung durch auf Hämatopathologie spezialisierte Pathologen mit präziseren und fortgeschrittenen Methoden als angemessen erachtet wird. Es wurde Folgendes festgehalten:

"Entgegen den Behauptungen verfügt unsere Einrichtung über einen Dozenten für Innere Medizin/Hämatologie, einen Professor für Kinderheilkunde/Hämatologie-Onkologie und zwei Professoren für Innere Medizin/Medizinische Onkologie. Das Gutachten wurde unter Einbeziehung der Stellungnahmen des Facharztes für Innere Medizin/Hämatologie und des Mitglieds des Fachgremiums für Innere Medizin/Medizinische Onkologie erstellt. Unter gemeinsamer Bewertung der pathologischen und Laboruntersuchungen sowie der aktuellen Gesundheitsuntersuchung wurde in dem von unserem Fachgremium erstellten Gutachten zum Ausdruck gebracht, dass aufgrund der fehlenden endgültigen medizinischen Diagnose eine Überweisung in ein voll ausgestattetes Ausbildungs- und Forschungskrankenhaus oder ein Universitätskrankenhaus mit Kliniken für Innere Medizin, Hämatologie, Medizinische Onkologie und Psychiatrie sowie eine stationäre Aufnahme zur Durchführung aller notwendigen weiterführenden Untersuchungen und medizinischen Behandlungen erforderlich ist."

"NACH DURCHFÜHRUNG DER GEFORDERTEN UNTERSUCHUNGEN UND VERFAHREN..."

In der Erklärung heißt es: "Wie im Gutachten unseres Fachgremiums vom 16. Juli dargelegt, wird nach Durchführung der geforderten Untersuchungen und Verfahren sowie nach Übermittlung des Gesundheitsausschussberichts, der den aktuellen Zustand der Person dokumentiert, und der Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen eine erneute Bewertung durch unser Fachgremium vorgenommen und eine endgültige Entscheidung getroffen."


Nachrichtenquelle: 12punto

Rechtsmedizin Mehmet Murat Çalık