Antwort der Anwaltskammer Istanbul an Özgür Özel bezüglich Akın Gürlek: Er kann nicht als Anwalt arbeiten
Die Äußerungen des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel gegenüber dem Istanbuler Generalstaatsanwalt Akın Gürlek, er könne "als Anwalt arbeiten, wenn er nichts anderes könne", stießen bei Anwälten und der Anwaltskammer Istanbul auf Kritik. Die Anwaltskammer betonte, dass Staatsanwälte und Richter die Voraussetzungen für die Zulassung zum Anwaltsberuf nicht erfüllten, und unterstrich, dass Politiker und Justizangehörige die Verfassung sowie den Verteidigungsberuf respektieren müssten.
Die Äußerungen des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel gegenüber dem Istanbuler Generalstaatsanwalt Akın Gürlek, er könne "als Anwalt arbeiten, wenn er nichts anderes könne", stießen bei Anwälten und der Anwaltskammer Istanbul auf Kritik. Die Anwaltskammer erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass Staatsanwälte und Richter die Voraussetzungen für die Zulassung zum Anwaltsberuf nicht erfüllten. Die Kammer betonte, dass Politiker ihre Meinungsfreiheit verantwortungsbewusst nutzen sollten, und erklärte, dass die Grundvoraussetzung des Anwaltsberufs der Respekt vor der Verfassung und dem Recht sei.
ANAYASAYI AÇIKÇA VE SİSTEMATİK OLARAK İHLAL EDEN YARGI MENSUPLARI AVUKATLIK YAPAMAZ!
— İstanbul Barosu (@istbarosu) December 1, 2024
Adil yargılanma hakkı, sav+savunma+hüküm diyalektiği sürecinde gerçekleşir.
Savunma, bu üçlünün ayrıcalıklı bileşenidir. Şöyle ki;
Avukat, kovuşturma ve soruşturma aşamasından yargı kararının… pic.twitter.com/ZqAc5yqz76
Die 'Anwalts'-Debatte, die durch die Worte des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel gegenüber dem Istanbuler Generalstaatsanwalt Akın Gürlek, er könne "als Anwalt arbeiten, wenn er nichts anderes könne", ausgelöst wurde, hält an.
Nachdem Anwälte ihren Unmut geäußert hatten und die CHP daraufhin 'Korrekturen' veröffentlichte, schaltete sich nun auch die Anwaltskammer Istanbul aus einer anderen Perspektive in die Diskussion ein.

In der Erklärung der Anwaltskammer Istanbul zu Özels Worten hieß es: "Staatsanwälte und Richter, die gegen diese im Anwaltsgesetz klar verankerten Anforderungen und den Anwaltseid verstoßen, erfüllen die Voraussetzungen für die Zulassung zum Anwaltsberuf nicht."
'INSTRUMENTALISIERTE JUSTIZANGEHÖRIGE...'
Der vollständige Text der Erklärung der Anwaltskammer Istanbul lautet wie folgt:
"JUSTIZANGEHÖRIGE, DIE DIE VERFASSUNG OFFEN UND SYSTEMATISCH VERLETZEN, KÖNNEN NICHT ALS ANWALT ARBEITEN!
Das Recht auf ein faires Verfahren verwirklicht sich im Prozess der Dialektik von Anklage, Verteidigung und Urteil.
Die Verteidigung ist die privilegierte Komponente dieses Trios. Das heißt: Der Anwalt ist während des gesamten Gerichtsverfahrens präsent, von der Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase bis hin zur Vollstreckung des Gerichtsurteils.
Wenn es keinen unabhängigen und freien Anwalt gibt, kann auch die 'Gerechtigkeit' (Art. 2), die die Grundlage der Republik bildet, nicht verwirklicht werden; daher ist der Anwalt in der gesamten Verfassung präsent.
Der Anwalt ist befugt, im gesamten Hoheitsgebiet der Republik Türkei gleichzeitig berufliche Tätigkeiten auszuüben.
Es ist unangemessen und schädigt die Würde des Anwalts, eine Verbindung zwischen den Justizangehörigen, die bei der verfassungswidrigen Zwangsverwaltung instrumentalisiert werden, und dem Verteidigungsberuf herzustellen.
In diesem Zusammenhang ist auch die Äußerung des Vorsitzenden der Republikanischen Volkspartei, Özgür Özel, zum Anwaltsberuf unglücklich.
Dass solche und ähnliche Erklärungen zum Anwaltsberuf – unabhängig von ihrer Absicht – in einer Zeit erfolgen, in der die Regierung ihre Angriffe auf den Verteidigungsberuf verstärkt, macht es für Politiker zwingend erforderlich, die Meinungsfreiheit mit Sorgfalt und Verantwortung auszuüben.
Allgemeiner betrachtet, da der Wille der Exekutive bei der Zwangsverwaltung entscheidend ist, ist das, was eigentlich hinterfragt werden muss, die Konstruktion von Staatspräsidium und Exekutive durch Parteivorsitz.
Überdies ist die grundlegendste Voraussetzung des Anwaltsberufs der Respekt vor der Verfassung und dem Recht auf der Basis der Menschenrechte.
Staatsanwälte und Richter, die gegen diese im Anwaltsgesetz klar verankerten Anforderungen und den Anwaltseid verstoßen, erfüllen die Voraussetzungen für die Zulassung zum Anwaltsberuf nicht.
Wir geben hiermit unseren Aufruf an die Angehörigen von Legislative, Exekutive und Judikative, allen voran die Politiker, die Verfassung und den Verteidigungsberuf zu respektieren, zur Kenntnis der Öffentlichkeit.
ANWALTSKAMMER ISTANBUL"
Nachrichtenquelle: 12punto
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