CHP: İmamoğlu für Vorwahlen qualifiziert – Wahlkomitee steht fest
Gül Çiftci von der CHP gab bekannt, dass die zuständigen Gremien ihrer Partei Ekrem İmamoğlu für die Teilnahme an der Vorwahl zur Präsidentschaftskandidatur zugelassen haben. Die Vorwahl findet am 23. März 2025 statt.
Die stellvertretende Vorsitzende der Cumhuriyet Halk Partisi (CHP), zuständig für Wahl- und Parteirechtsangelegenheiten, Gül Çiftci, gab über ihren Social-Media-Account bekannt, dass die zuständigen Gremien der CHP die Zulassung des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu zur Vorwahl bestätigt haben. Zudem teilte sie mit, dass der CHP-Vorsitzende Özgür Özel die Vorsitzenden und Mitglieder des zentralen Vorwahl-Ausschusses unter Aufsicht der Parteiorganisation ernannt hat, der die Vorwahl leiten wird.
In dem Beitrag von Çiftci auf ihrem Social-Media-Account heißt es:
„Die gegen unseren Istanbuler Oberbürgermeister Ekrem İmamoğlu eingeleitete ‚Diplom‘-Untersuchung ist ein Beweis dafür, wie sehr die Regierung den Willen und die Energie fürchtet, die während des von der Parteiorganisation überwachten Vorwahlprozesses zur Bestimmung des Präsidentschaftskandidaten der Cumhuriyet Halk Partisi entstehen werden.
Während die Regierung versucht, unseren Vorwahlprozess durch juristische Schikanen zu untergraben und inhaltlich völlig leere Ermittlungen fortsetzt, hören wir auf die Stimme des Volkes und setzen unseren Marsch in Richtung vorgezogener Neuwahlen fort.
In diesem Zusammenhang:
Es wurde von unseren zuständigen Gremien bekannt gegeben, dass unser Istanbuler Oberbürgermeister Ekrem İmamoğlu, der die Teilnahmebedingungen gemäß Artikel 15 unserer Richtlinie erfüllt und sich innerhalb der im Wahlkalender festgelegten Frist beworben hat, zur Teilnahme an der Vorwahl zur Bestimmung des Präsidentschaftskandidaten unter Aufsicht der Parteiorganisation am Sonntag, dem 23. März 2025, berechtigt ist.
Wie in unserem Wahlkalender angegeben, wird der Druck der bei der Vorwahl zu verwendenden Stimmzettel am Montag, dem 24. Februar, beginnen.
Gemäß Artikel 8 unserer Vorwahlrichtlinie hat unser Vorsitzender, Herr Özgür Özel, den Vorsitzenden und die Mitglieder des zentralen Vorwahl-Ausschusses unter Aufsicht der Parteiorganisation bestimmt, die für die Durchführung des Vorwahlprozesses in Übereinstimmung mit Gesetzen, Satzungen, Verordnungen und Richtlinien verantwortlich sind.
In dem Ausschuss, dessen Vorsitz ich als stellvertretende Vorsitzende für Wahl- und Parteirechtsangelegenheiten führen werde, sind unser Istanbuler Abgeordneter und Vorsitzender des Hohen Disziplinarausschusses Turan Taşkın Özer, unser Abgeordneter aus Aydın Bülent Tezcan sowie unsere Parteiratsmitglieder Saniye Barut und Ali Abbas Ertürk vertreten.
Wir geben dies der Öffentlichkeit respektvoll bekannt.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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