Diplomakrise um İmamoğlu führt zu Rücktritt: Brisante Verteidigung der Universität Istanbul vor Gericht
Es hat sich herausgestellt, dass der Dekan der betriebswirtschaftlichen Fakultät der Universität Istanbul, Prof. Dr. Ahmet Köse, der sich gegen den Prozess zur Annullierung des vor 31 Jahren ausgestellten Diploms des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu stellte, nicht aus gesundheitlichen Gründen, sondern aus Protest gegen die Annullierungsentscheidung zurückgetreten ist. Diese Tatsache wurde in der offiziellen Verteidigungsschrift der Universität vor Gericht enthüllt.
Während die Debatten um die Annullierung des 1993 erworbenen Diploms der Universität Istanbul des inhaftierten Präsidentschaftskandidaten der CHP und Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, andauern, ist ein kritisches Dokument beim Gericht eingegangen. Die Universität Istanbul hat ihre Verteidigung zur Annullierung des Diploms in einer 500-seitigen Akte beim 5. Verwaltungsgericht eingereicht.
RÜCKTRITTSGRUND NICHT 'GESUNDHEIT', SONDERN 'ANNULLIERUNGSENTSCHEIDUNG'
Der bemerkenswerteste Teil der Verteidigung betrifft den Rücktritt des ehemaligen Dekans der betriebswirtschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Ahmet Köse. Die Universitätsleitung gibt auf Seite 48 der Verteidigungsschrift offen an, dass Prof. Dr. Köse sich gegen den Prozess der Diplomannullierung stellte und aus diesem Grund zurücktrat. Die in der Öffentlichkeit verbreitete Behauptung, er sei aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten, wurde durch dieses Dokument widerlegt.
FAKULTÄTSRAT KONNTE NICHT TAGEN, ENTSCHEIDUNG DURCH VERWALTUNGSRAT
Die Universität erklärte, dass der Fakultätsrat aufgrund der Vakanz des Dekanats nicht tagen konnte und der Entscheidungsprozess daher an den Verwaltungsrat der Universität übertragen wurde. Mit anderen Worten: Die Annullierung des Diploms erfolgte durch den allgemeinen Verwaltungsrat der Universität.
"ENTSCHEIDUNG SOLLTE NICHT AUF DER GRUNDLAGE VON 'OFFENSICHTLICHEM FEHLER' UND 'NICHTIGKEIT' GETROFFEN WERDEN"
In der Verteidigung der Universität finden sich zu dem Rücktritt des ehemaligen Dekans Köse folgende Ausführungen:
„In Bezug auf die Behauptung, der Quereinstieg des Klägers sei unrechtmäßig gewesen, konnte durch den Verwaltungsrat der betriebswirtschaftlichen Fakultät keine Entscheidung getroffen werden. Aufgrund des Antrags des betreffenden Fakultätsdekans vom 12.03.2025 auf Rücktritt vom Dekanat aus gesundheitlichen Gründen wurde mit Schreiben an das Präsidium des Hochschulrats (YÖK) vom 13.03.2025 mit der Nummer 3237667 um die kommissarische Führung bis zur Ernennung eines neuen Dekans ersucht. Da das Antwortschreiben jedoch erst am 28.03.2025 unter der Nummer 3262092 in unseren Unterlagen einging und das Dekanat, das den Vorsitz im Fakultätsrat führen sollte, vakant war, konnte der Rat nicht tagen. (Anhang: 9/1).
Bezüglich des genannten Dekanats; das Antwortschreiben vom 27.03.2020 mit der Nummer 67242, das in Anhang 10 zu sehen ist und sich auf den Antrag beim Kommunikationszentrum der Präsidentschaft (CİMER) vom 24.03.2020 mit der Nummer 65946 bezieht, in dem geantwortet wurde: 'Er hat sich unter Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen eingeschrieben', sowie die Antwortschreiben zu 15 weiteren Anträgen zum gleichen Thema werden beigefügt (Anhang: 9/2). Da im Ergebnis des Prüfungsberichts die Begründungen 'offensichtlicher Fehler' und 'Nichtigkeit' angeführt wurden, die zu einer Entscheidung entgegen der oben genannten Antworten geführt hätten, und eine solche Entscheidung nicht getroffen werden sollte, blieb das Dekanat aufgrund des Rücktritts vakant. Da der Fakultätsrat nicht tagen konnte, musste die Angelegenheit im Verwaltungsrat der Universität beraten werden.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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