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Informationsnotiz vom ehemaligen Rechtsberater an Erdoğan! Er erläuterte die Rechtswidrigkeit der Ermittlungen

Prof. Dr. İzzet Özgenç, der während der Amtszeit von Präsident Erdoğan als Bürgermeister von Istanbul dessen Rechtsberater war, hat in einer Informationsnotiz an den Präsidenten und AKP-Vorsitzenden Erdoğan bezüglich der Ingewahrsamnahme des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu erklärt, dass die Ermittlungen nicht auf einer rechtlichen Grundlage stünden und das Gerichtsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt werde.

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Informationsnotiz vom ehemaligen Rechtsberater an Erdoğan! Er erläuterte die Rechtswidrigkeit der Ermittlungen

Der Strafrechtler Prof. Dr. İzzet Özgenç gab bekannt, dass er dem Präsidenten und AKP-Vorsitzenden Recep Tayyip Erdoğan eine 'Informationsnotiz' bezüglich der Ingewahrsamnahme des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu übermittelt habe, und teilte diese 'Informationsnotiz' über sein Social-Media-Konto.

 

Die Informationsnotiz von Özgenç enthält folgende Punkte:

-Die gegen den Istanbuler Bürgermeister und andere betroffene Personen eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen werden nicht auf einer rechtlichen Grundlage geführt.

-Vor diesen Ermittlungen hätte eine Untersuchung durch die Zivilinspektoren des Innenministeriums bezüglich der Geschäfte und Transaktionen innerhalb der Stadtverwaltung, der Bezirksverwaltungen sowie der zugehörigen und verbundenen Einrichtungen durchgeführt werden müssen. Auf Basis der daraus resultierenden Berichte hätten dann unter Wahrung der Vertraulichkeit strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet werden müssen.

-Nachdem auf Grundlage der Inspektorenberichte strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden, könnten die Staatsanwälte ausgehend von den festgestellten Straftaten Feststellungen und Bewertungen bezüglich der Existenz einer kriminellen Vereinigung sowie deren Führungskräften und Mitgliedern treffen. Durch die Anwendung dieser Methode wäre eine sicherere Erfassung und Sicherung der Informationen und Dokumente zu den Geschäften und Transaktionen der Stadtverwaltung, der Bezirksverwaltungen sowie der zugehörigen und verbundenen Einrichtungen gewährleistet worden.

-Nach meinen Informationen liegen für die von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungen zu den betreffenden Geschäften und Transaktionen keine Inspektorenprüfungen und Berichte sowie keine erforderlichen Ermittlungsgenehmigungen des Innenministeriums oder des Gouverneursamtes von Istanbul vor.

-Auch wenn für einige Geschäfte und Transaktionen Inspektorenprüfungen vorliegen und Ermittlungsgenehmigungen erteilt wurden, wurden diese Entscheidungen in gerichtlichen Überprüfungen aufgehoben.

-Sollte diese Information zutreffen, so war es nicht korrekt, dass die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft das strafrechtliche Ermittlungsverfahren direkt und ohne ordnungsgemäße Inspektorenprüfung sowie ohne Einholung der erforderlichen Genehmigungen bezüglich der Geschäfte und Transaktionen der Stadtverwaltung, der Bezirksverwaltungen sowie der zugehörigen und verbundenen Einrichtungen eingeleitet hat, ungeachtet der Beweggründe.

-In diesem Ermittlungsverfahren wurde die Vertraulichkeit verletzt. Bei den besagten Ermittlungen wird eine Methode verfolgt, die weniger darauf abzielt, die materielle Wahrheit zu erforschen und festzustellen, ob eine Straftat begangen wurde, sondern vielmehr darauf, die Öffentlichkeit von den als begangen angenommenen Straftaten zu überzeugen.

-Informationen, die auf irgendeine Weise zu den Gegenständen der Ermittlungen erlangt wurden, aber nicht durch normale journalistische Tätigkeit hätten beschafft werden können, werden in verschiedenen Fernsehsendern zum Thema von Nachrichten und Programmen gemacht, um in der Gesellschaft den Eindruck zu erwecken, dass die Personen, gegen die ermittelt wird, schuldig seien.

-Zudem muss ich darauf hinweisen, dass viele Themen, die eigentlich unabhängig voneinander hätten behandelt werden müssen, in diesem Ermittlungsprozess zusammengefasst wurden. Dies stellt ein Hindernis für eine ordnungsgemäße Durchführung der eingeleiteten Ermittlungen dar.

-Auch die von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungen zum bekannten Hochschulwechsel und zur angeblichen Diplomfälschung sind eher politischer als rechtlicher Natur. Die Geschäfte und Transaktionen bezüglich des besagten Hochschulwechsels können nur gemäß den Bestimmungen von Artikel 58 des Hochschulgesetzes Nr. 2547 Gegenstand von Ermittlungen sein.

-Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hat einen Sachverhalt zum Gegenstand von Ermittlungen gemacht, für den sie nicht zuständig ist.

-Die Rechtswidrigkeit der Entscheidung des Rektorats der Universität Istanbul zur Annullierung des Diploms bedarf keiner weiteren Erläuterung.

 

 

 

 


Nachrichtenquelle: 12punto

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