Erdoğan verliert Klage gegen Özgür Özel: Gericht sieht keinen Angriff auf Persönlichkeitsrechte
Die von Präsident Erdoğan gegen den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel eingereichte Schadensersatzklage in Höhe von 1 Million Lira wurde abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die Äußerungen Özels bei einer Kundgebung in Esenyurt als scharfe Kritik einzustufen seien und keinen Angriff auf die Persönlichkeitsrechte darstellten.
Präsident Recep Tayyip Erdoğan hatte gegen den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel wegen Äußerungen, die dieser während einer Kundgebung am 31. Oktober 2024 in Esenyurt getätigt hatte, eine Schadensersatzklage eingereicht. Erdoğans Anwälte forderten eine Verurteilung Özels wegen „öffentlicher Beleidigung des Präsidenten“ und „Verleumdung“ sowie die Zahlung von 1 Million Lira Schmerzensgeld. Das 8. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul (Anadolu) wies die Klage jedoch ab.
GERICHT: KEIN ANGRIFF AUF PERSÖNLICHKEITSRECHTE
Das Gericht entschied, dass die Rede von Özgür Özel auf dem Platz von Esenyurt inhaltlich als scharfe Kritik zu werten sei und keinen Angriff auf die Persönlichkeitsrechte von Präsident Erdoğan darstelle. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die in der Klageschrift angeführten Vorwürfe der Beleidigung und Verleumdung nicht haltbar seien und es sich bei den Worten lediglich um Kritik handele.
BEGRÜNDUNG DURCH EGMR-RECHTSPRECHUNG GESTÜTZT
In der Begründung des Gerichtsurteils wurde auf die Betonung der „Meinungsfreiheit“ durch das Verfassungsgericht verwiesen. Gemäß der Verfassung müsse die Meinungsfreiheit friedlich und frei ausgeübt werden können, um den gesellschaftlichen und politischen Pluralismus zu gewährleisten. Zudem wurde die Feststellung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zitiert, wonach „die Meinungsfreiheit auch für Informationen gilt, die schockieren oder beunruhigen können“. Das Gericht erklärte, dass die Äußerungen von Özgür Özel im Rahmen der Freiheit zur Kritik, die Teil einer demokratischen Gesellschaftsordnung ist, bewertet werden müssten.
Im Urteil wurden auch die Details der Kritik erläutert, die Özgür Özel bei der Kundgebung nach der Verhaftung des Bürgermeisters von Esenyurt, Ahmet Özer, geäußert hatte. Özel hatte in seiner Rede behauptet, die Verhaftung sei rechtswidrig gewesen und auf Anweisungen der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erfolgt. Zudem hatte er erklärt, dass es sich um eine Diktatur handele, wenn die Probleme im Land von der Regierung bestimmt würden.
Das Gericht stellte fest, dass diese Erklärungen keine ernsthafte persönliche Beleidigung gegenüber Präsident Erdoğan enthielten und dass es sich bei den Worten nicht um Angriffe auf einen Privatbürger, sondern um scharfe Kritik an einem Politiker in der Öffentlichkeit handele. Gemäß der Rechtsprechung des EGMR wurde betont, dass Politiker in der Öffentlichkeit, und sogar der Präsident, die Pflicht hätten, auch schärfste Kritik zu ertragen.
ENTSCHEIDUNG: ABWEISUNG DER KLAGE
Das Gericht entschied, dass die Rede von Özgür Özel gegenüber Präsident Erdoğan den Charakter einer „scharfen Kritik“ habe und keinen Angriff auf die Persönlichkeitsrechte darstelle, weshalb der Antrag auf Zahlung von 1 Million Lira Schmerzensgeld abgewiesen wurde.
Nachrichtenquelle: 12punto
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