Ermittlungsakte gegen CHP-Abgeordnete nach Ankara verlegt
Die von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gegen den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel und drei Abgeordnete geführte Akte wurde aufgrund eines Unzuständigkeitsbeschlusses an die Generalstaatsanwaltschaft Ankara übermittelt.
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den CHP-Vorsitzenden und Abgeordneten für Manisa, Özgür Özel, sowie den Abgeordneten für Malatya, Veli Ağbaba, den Abgeordneten für Ankara, Umut Akdoğan, und den Abgeordneten für Istanbul, Suat Özçağdaş, wurde ein wichtiger Schritt unternommen. Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gab bekannt, dass sie in der gegen die genannten Abgeordneten geführten Ermittlungsakte einen Unzuständigkeitsbeschluss gefasst hat.
Mit dieser Entscheidung wurde die Akte zur weiteren Bearbeitung an die Generalstaatsanwaltschaft Ankara überwiesen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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