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Fragen zu den Kommunalwahlen beantwortet: Die Wahlen vom 31. März 2024 in 15 Fragen

Die wichtigsten Fragen zu den Kommunalwahlen, die am Sonntag, dem 31. März 2024, stattfinden und an denen 36 politische Parteien teilnehmen werden, wurden in 15 Punkten beantwortet.

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Fragen zu den Kommunalwahlen beantwortet: Die Wahlen vom 31. März 2024 in 15 Fragen

Die Türkei bereitet sich auf die Kommunalwahlen am Sonntag, dem 31. März 2024, vor, bei denen die lokalen Entscheidungsträger gewählt werden.

Der Wahlkalender des Hohen Wahlausschusses (YSK), der am 1. Januar begann, läuft. Die 15 Fragen und Antworten zum Wahlprozess, zur Stimmabgabe und zur Auszählung der Stimmen wurden zusammengefasst.

1- Bis wann können die ausgehängten Wählerverzeichnisse überprüft werden?

Die Wählerverzeichnisse wurden bei den Dorf- und Stadtteilverwaltungen (Muhtarlık) ausgehängt. Die Wähler müssen ihre Namen bis Mittwoch, den 17. Januar, überprüfen. Wer seinen Namen nicht auf der Liste findet, muss sich an die Bevölkerungsämter der Provinzen oder Bezirke wenden.

2- Wann werden die Wählerverzeichnisse endgültig?

Am 7. Februar werden die Wählerregister finalisiert und die Festlegung der Orte und Wahlurnen, an denen die Wähler ihre Stimme abgeben werden, beginnt. Die Festlegung der Orte und Wahlurnen wird am 11. Februar abgeschlossen sein.

3 - Wann kommen die Wählerinformationskarten?

Der Druck und die Verteilung der Wählerinformationskarten beginnen am 29. Februar. Die Verteilung der Karten an die Wähler wird am 24. März abgeschlossen sein.

4 - Wie viele politische Parteien werden an der Wahl teilnehmen?

Der YSK hat festgestellt, dass 36 politische Parteien die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen.

Dementsprechend können in alphabetischer Reihenfolge folgende Parteien an der Wahl teilnehmen: Adalet Birlik Partisi, Adalet Partisi, Adalet ve Kalkınma Partisi, Anadolu Birliği Partisi, Anavatan Partisi, Aydınlık Demokrasi Partisi, Bağımsız Türkiye Partisi, Büyük Birlik Partisi, Büyük Türkiye Partisi, Cumhuriyet Halk Partisi, Demokrasi ve Atılım Partisi, Demokratik Sol Parti, Demokrat Parti, Emek Partisi, Gelecek Partisi, Genç Parti, Güç Birliği Partisi, Hak ve Özgürlükler Partisi, Halkın Kurtuluş Partisi, Halkların Eşitlik ve Demokrasi Partisi, Hür Dava Partisi, İYİ Parti, Memleket Partisi, Millet Partisi, Milliyetçi Hareket Partisi, Milli Yol Partisi, Saadet Partisi, Sol Parti, Türkiye İşçi Partisi, Türkiye Komünist Hareketi, Türkiye Komünist Partisi, Vatan Partisi, Yeniden Refah Partisi, Yenilik Partisi, Yeni Türkiye Partisi sowie Zafer Partisi.

5 - Wann werden die Listen der Bürgermeisterkandidaten der politischen Parteien feststehen?

Die politischen Parteien müssen ihre Listen der Kandidaten bis zum 31. Januar bei den zuständigen Wahlbehörden einreichen. Die Parteien haben bis zum 22. Februar Zeit, Mängel in den Kandidatenlisten zu beheben. Die vorläufigen Kandidatenlisten werden am 23. Februar und die endgültigen Kandidatenlisten am 3. März bekannt gegeben.

6 - Wofür geben Wähler in den Grenzen einer Metropolregion ihre Stimme ab?

Jeder Wähler kann, abgesehen von den gesetzlich festgelegten Ausnahmen, nur in dem Wahllokal wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Ein Wähler kann nur für die Wahlen in dem Wahlkreis abstimmen, in dem er wahlberechtigt ist.

Wähler in Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon und Van stimmen für den „Metropolbürgermeister“, den „Bürgermeister“, die „Mitglieder des Gemeinderats“ sowie für die „Muhtarlık und den Ältestenrat“ ab.

7 - Wofür wird in Provinzen ohne Metropolstatus abgestimmt?

In Provinzen, die keine Metropolregionen sind, wird für die „Mitglieder des Provinzparlaments“, den „Bürgermeister“, die „Mitglieder des Gemeinderats“ sowie die „Muhtarlık und den Ältestenrat“ abgestimmt.

8 - Wofür stimmen Wähler in Dörfern ab?

In Dörfern wird für die „Mitglieder des Provinzparlaments“ sowie für die „Muhtarlık und den Ältestenrat“ gestimmt.

9 - Welche Farben haben die Stimmzettel?

Der Stimmzettel für die Metropolbürgermeisterwahl ist „weiß“, der für die Mitglieder des Provinzparlaments „orange“, der für die Bürgermeisterwahl „blau“ und der Stimmzettel für die Gemeinderatswahl „gelb“.

10 - In wie viele Umschläge werden alle Stimmzettel gelegt?

Die Wähler legen alle Stimmzettel in einen einzigen Umschlag.

11 - Zu welchen Zeiten findet die Stimmabgabe statt?

Aufgrund der Tatsache, dass die Wahl im März stattfindet, hat der YSK unter Berücksichtigung der saisonalen Bedingungen und der Sonnenuntergangszeiten die Stimmabgabezeiten in 32 östlichen Provinzen um eine Stunde vorverlegt. Daher gelten in den Provinzen Adıyaman, Ağrı, Artvin, Bingöl, Bitlis, Diyarbakır, Elazığ, Erzincan, Erzurum, Gaziantep, Giresun, Gümüşhane, Hakkari, Kars, Malatya, Kahramanmaraş, Mardin, Muş, Ordu, Rize, Siirt, Sivas, Trabzon, Tunceli, Şanlıurfa, Van, Bayburt, Batman, Şırnak, Ardahan, Iğdır, Kilis sowie in den dortigen Justizvollzugsanstalten die Stimmabgabezeiten von 07.00 bis 16.00 Uhr.

In den übrigen Provinzen liegen die Stimmabgabezeiten zwischen 08.00 und 17.00 Uhr.

12 - Um wie viel Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen?

In Provinzen, in denen die Stimmabgabe von 07.00 bis 16.00 Uhr erfolgt, darf vor 16.00 Uhr, in anderen Provinzen vor 17.00 Uhr nicht mit der Auszählung begonnen werden. Selbst wenn alle Wähler auf der Liste ihre Stimme abgegeben haben, dürfen die Wahlurnen keinesfalls vor Ende der offiziellen Stimmabgabezeit geöffnet werden.

13 - Welche Stimmen werden zuerst ausgezählt?

In Metropolregionen werden die Stimmzettel in der Reihenfolge Metropolbürgermeisterwahl, Bürgermeisterwahl, Gemeinderatswahl und Muhtarlık ausgezählt. In anderen Provinzen erfolgt die Auszählung in der Reihenfolge Bürgermeisterwahl, Gemeinderatswahl, Wahl der Mitglieder des Provinzparlaments und Muhtarlık.

14 - Können Wähler im Ausland ihre Stimme abgeben?

Jeder im Wählerverzeichnis für das Ausland eingetragene Wähler hat bei Parlamentswahlen, Präsidentschaftswahlen und Referenden das Recht, in den an ausländischen Vertretungen und Grenzübergängen eingerichteten Wahllokalen abzustimmen. Wähler im Ausland können bei Kommunalwahlen nicht abstimmen.

15- Können Wähler in Gefängnissen ihre Stimme abgeben?

Gemäß der Verfassung dürfen Strafgefangene in Justizvollzugsanstalten, mit Ausnahme derer, die wegen fahrlässiger Straftaten verurteilt wurden, nicht wählen. Für Untersuchungshäftlinge sowie für wegen fahrlässiger Straftaten Verurteilte werden auch bei dieser Wahl in den Gefängnissen Wahlurnen aufgestellt.


Nachrichtenquelle: AA

31. März 2024 Hoher Wahlausschuss Kommunalwahl