Freispruch für Mann, der Erdoğan als Diktator bezeichnete: Fokus auf Meinungsfreiheit
Mehmet Ali Gülşen, der in Adana wegen der Bezeichnung von Präsident Erdoğan als „Diktator“ zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, wurde vom Kassationsgericht freigesprochen. Das Gericht betonte die Meinungsfreiheit und hob das Urteil auf.
In Adana wurde gegen Mehmet Ali Gülşen ein Verfahren wegen „Beleidigung des Präsidenten“ eingeleitet, nachdem er bei einer Presseerklärung zum Jahrestag des Anschlags am Bahnhof von Ankara am 10. Oktober Präsident Recep Tayyip Erdoğan als „Diktator“ bezeichnet hatte.
Gülşen wurde vom erstinstanzlichen Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr, 5 Monaten und 15 Tagen verurteilt. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil, woraufhin Gülşen inhaftiert wurde.
FREISPRUCH DURCH DAS KASSATIONSGERICHT
Der 3. Strafsenat des Kassationsgerichts hob das Urteil gegen Gülşen jedoch auf und sprach ihn frei. Das Gericht betonte, dass die Handlung des Angeklagten nicht das Ausmaß einer Verletzung der Ehre, Würde und des Ansehens von Präsident Erdoğan erreicht habe, sondern als Kritik zu werten sei. Unter Hinweis auf das Prinzip der Meinungsfreiheit erklärte das Kassationsgericht, dass eine gegenteilige Auffassung „eine unverhältnismäßige Ausweitung des strafrechtlich geschützten Wertes bedeuten und eine Auslegung darstellen könnte, die nicht mit dem universellen Rechtsgedanken vereinbar ist, der die Meinungsfreiheit in den Vordergrund stellt“, und stellte fest, dass Gülşen freizusprechen sei.
BETONUNG DER MEINUNGSFREIHEIT
In seiner Begründung zur Aufhebung des Urteils betonte das Kassationsgericht, dass die Meinungsfreiheit das Fundament einer demokratischen Gesellschaft bilde. Es wurde hervorgehoben, dass „der Mensch frei auf Nachrichten, Informationen und die Meinungen anderer zugreifen können muss und nicht für seine Gedanken und Überzeugungen verurteilt werden darf“.
Zudem wurde unter Verweis auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 26 der Verfassung betont, dass die Grenzen für Kritik an Politikern weiter gefasst seien.
ANSTIEG DER VERFAHREN WEGEN BELEIDIGUNG DES PRÄSIDENTEN
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Zahl der Verfahren wegen „Beleidigung des Präsidenten“ während der Amtszeit von Präsident Erdoğan zwischen 2014 und 2022 im Vergleich zu den Vorjahren stark angestiegen ist. Während vor 2014 jährlich durchschnittlich 100 bis 200 Verfahren eingeleitet wurden, stieg diese Zahl im Jahr 2017 auf 6.000 und im Jahr 2022 auf 16.753. Insgesamt wurden zwischen 2014 und 2022 mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren und über 50.000 Gerichtsverfahren registriert.
Nachrichtenquelle: 12punto
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