Signal aus dem Regierungslager... Es wurde gehandelt! Was denken CHP-Funktionäre über die Zwangsverwalter-Gerüchte?
Die Gerüchte über die Einsetzung eines Zwangsverwalters, die die CHP-Parteizentrale erreichten, haben die Parteiführung zum Handeln bewegt. Nachdem Berichte über eine mögliche Einsetzung eines Zwangsverwalters durch die Generalstaatsanwaltschaft Ankara eingegangen waren, beschloss die CHP-Führung einen außerordentlichen Parteitag, um den Prozess auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Was denken die Parteimitglieder über die Zwangsverwalter-Gerüchte? Hier sind die Details...
CHP-Parteivorsitzender Özgür Özel reagierte schnell auf diese Informationen. Er kündigte an, dass man beschlossen habe, am 6. April einen außerordentlichen Parteitag abzuhalten.
Özel erklärte, die Regierung plane, noch vor Dienstschluss heute einen Zwangsverwalter für die CHP einzusetzen, um die Vorwahlen am Sonntag zu annullieren; um dies zu verhindern, habe er die Entscheidung für den Parteitag getroffen. Doch wie gelangte diese Information zur CHP, was geschah danach und was sagen die Quellen?
Gökçer Tahincioğlu von T24 beantwortete diese Fragen. Laut Tahincioğlu waren Gerüchte aus der Generalstaatsanwaltschaft Ankara, dass ein Zwangsverwalter eingesetzt werden könnte, ausschlaggebend für die Entscheidung zum Parteitag. Tahincioğlu schilderte die darauffolgenden Ereignisse wie folgt:
* In der Ermittlungsakte der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul, die auch die Anweisung zur Festnahme von İmamoğlu erteilte, seien Informationen an die Öffentlichkeit gelangt, wonach sich darin auch Aussagen zum Parteitag befänden.
* Parallel dazu wurde in politischen Kreisen darüber gesprochen, dass der Akte in Ankara Aussagen einiger anonymer Zeugen hinzugefügt wurden, die behaupteten, ihnen seien verschiedene Angebote gemacht worden, falls sie Özel auf dem Parteitag unterstützen würden, und dass sie diese Angebote direkt erhalten hätten.
* Diese Informationen veranlassten die Parteiführung dazu, schnellstmöglich die Entscheidung für einen außerordentlichen Parteitag zu treffen. Da man sich jedoch auf die Akte İmamoğlu konzentrierte und sich ein Teil der Parteiführung, einschließlich des Vorsitzenden Özel, in Istanbul aufhielt, wurde die Entscheidung zunächst zurückgestellt.
* Den erhaltenen Informationen zufolge erreichte die CHP-Führung heute am frühen Morgen die Nachricht, dass der Partei gegen 17.00 Uhr eine gerichtliche Entscheidung zugestellt werden würde. Einige Quellen informierten die Parteizentrale, dass ein Beschluss zur Einsetzung eines Zwangsverwalters durch das Gericht erwirkt und zugestellt werden solle. Andere Quellen gaben an, dass Vorbereitungen für die Einsetzung eines Zwangsverwalters getroffen würden und ein Schreiben an die Parteizentrale gesendet werden solle, in dem die Partei aufgefordert werde, bestimmte Informationen und Dokumente zur Ergänzung der Akte vorzulegen.
VERSAMMLUNGSVERBOTE SCHÜRTEN SORGEN
Dass aus verschiedenen Städten nacheinander Entscheidungen über Versammlungsverbote eintrafen, löste in der CHP-Zentrale ebenfalls Alarm aus. Es gab Gerüchte, dass das Innenministerium den Gouverneursämtern am 23. März mündlich die Anweisung gegeben habe, keine Wahlurnen im öffentlichen Raum aufzustellen. Es wurde bewertet, dass die Versammlungsverbote aus diesem Grund erlassen wurden.
* Die CHP-Führung erhielt am frühen Morgen die Information, dass der Partei eine gerichtliche Entscheidung zugestellt werden würde. Einige Quellen warnten davor, dass ein Beschluss zur Einsetzung eines Zwangsverwalters ergehen könnte. Angesichts dieser Entwicklungen leitete die CHP-Führung den Parteitagsprozess schnell ein.
JURISTEN EILTEN ZUM GERICHTSGEBÄUDE
* CHP-Juristen hielten am Justizgebäude in Ankara Wache, um von einer möglichen Entscheidung zur Einsetzung eines Zwangsverwalters vorab zu erfahren. Zur gleichen Zeit trat der Zentrale Exekutivausschuss (MYK) zusammen und beschloss die Einberufung eines außerordentlichen Parteitags. Der Antrag auf den Parteitag wurde um 13.00 Uhr bei der 4. Wahlbehörde des Bezirks Çankaya eingereicht.
* Auf der Tagesordnung des Parteitags stehen die Wahlen für den Parteivorsitz, den Parteirat und den Disziplinarausschuss. Gemäß Artikel 48 der CHP-Satzung kann der Parteivorsitzende innerhalb von 15 Tagen einen Parteitag einberufen.
WAS DENKT DIE CHP-FÜHRUNG?
* Die CHP-Führung argumentiert, dass durch die Entscheidung zum Parteitag die Möglichkeit einer Zwangsverwaltung rechtlich hinfällig geworden sei. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass eine solche Person im Falle einer Einsetzung nur begrenzte Befugnisse hätte, wie etwa die Auslegung der Delegiertenliste und die Bestimmung des Tagungspräsidiums. Der ehemalige Kassationsstaatsanwalt Ömer Faruk Eminağaoğlu erinnerte an eine Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 und sagte: „Ein eingesetzter Zwangsverwalter kann die Entscheidung für einen Parteitag nicht annullieren.“
Gleichzeitig teilten Quellen der Generalstaatsanwaltschaft Ankara mit, dass keine Entscheidung zur Einsetzung eines Zwangsverwalters getroffen worden sei.
Nachrichtenquelle : 12punto
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