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Minister Koca warnt mit Frist 17. Januar: Wie können bettlägerige Patienten wählen?

Gesundheitsminister Fahrettin Koca erklärte, dass bettlägerigen Patienten die Möglichkeit geboten wird, ihre Stimme über eine mobile Wahlurne abzugeben. In einem Beitrag auf X wies Koca darauf hin, dass der letzte Tag der 17. Januar sei.

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Minister Koca warnt mit Frist 17. Januar: Wie können bettlägerige Patienten wählen?

Gesundheitsminister Fahrettin Koca hat auf X eine Erklärung zur Möglichkeit der Stimmabgabe für bettlägerige Patienten über eine mobile Wahlurne abgegeben.

Koca nannte den 17. Januar als letzten Tag und teilte Folgendes mit:

"Unser Ministerium bietet bettlägerigen Patienten die Möglichkeit, ihre Stimme über eine mobile Wahlurne abzugeben. Hierfür muss zunächst über E-Devlet oder unter http://ysk.gov.tr überprüft werden, ob die aufgrund von Krankheit oder Behinderung bettlägerige Person wahlberechtigt ist. Wenn die bettlägerige Person wahlberechtigt ist, muss das Formular für den Antrag auf eine mobile Wahlurne (Seyyar Sandık Talep Formu) ausgefüllt werden, das unter http://ysk.gov.tr verfügbar ist oder bei den Wahlbehörden der Landkreise (İlçe Seçim Kurulları) erhältlich ist. Zusammen mit diesem Formular muss ein ärztliches Attest, das den Vermerk „Aufgrund einer Behinderung bettlägerig“ oder „Aufgrund einer Krankheit bettlägerig“ enthält, bei der Wahlbehörde des Landkreises oder zur Weiterleitung an diese bei der örtlichen Gemeindeverwaltung (Muhtarlık) eingereicht werden. Der letzte Tag für diese Verfahren ist der 17. Januar."


Nachrichtenquelle: 12punto

Gesundheitsminister Fahrettin Koca YSK Kommunalwahlen am 31. März