Neue Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft zu İmamoğlus Diplom! 'Einschließlich des Widerrufs des Dokuments...'
Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat im Rahmen der Ermittlungen zum Vorwurf, das Bachelor-Diplom des Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, sei gefälscht, ein Schreiben an die Universität Istanbul gerichtet, in dem sie den Widerruf des Dokuments sowie die Umsetzung aller verwaltungsrechtlichen Maßnahmen forderte.
Im Rahmen der Ermittlungen zu den Vorwürfen, das Universitätsdiplom des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu sei unrechtmäßig erworben worden, hatte die Staatsanwaltschaft ein Schreiben an die Universität Istanbul gerichtet.
In einer diesbezüglichen Erklärung der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hieß es: "Es wurde gefordert, alle administrativen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich des Widerrufs des betreffenden Dokuments".
In der Erklärung der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft zu den Ermittlungen wegen des Vorwurfs, das Bachelor-Diplom von Ekrem İmamoğlu sei gefälscht, wurde mitgeteilt: ''Abgesehen von den aus dem Inhalt des Schreibens klar hervorgehenden Punkten wurde unser Schreiben an die Universität Istanbul gesandt, um die notwendigen Schritte einzuleiten, damit alle administrativen Maßnahmen, einschließlich des Widerrufs des Dokuments durch die Verwaltung, ergriffen werden, da andernfalls bei dem betreffenden Dokument in Zukunft nicht wiedergutzumachende Schäden entstehen könnten''.
ERMITTLUNGEN WURDEN EINGELEITET
Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hatte Ermittlungen eingeleitet, nachdem Anzeigen eingegangen waren, dass das Bachelor-Diplom des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu gefälscht sei, und nachdem ein vom Hochschulrat (YÖK) erstellter Bericht Feststellungen zur Fälschung des Diploms enthielt.
"ES WURDE FESTGESTELLT, DASS DER QUEREINSTIEG NICHT REGELKONFORM DURCHGEFÜHRT WURDE"
Während die Ermittlungen andauerten, hatte die Staatsanwaltschaft ein Schreiben an das Rektorat der Universität Istanbul gerichtet. In diesem Schreiben hieß es: ''Im Rahmen des YÖK-Berichts wurde festgestellt, dass von den in der Türkischen Republik Nordzypern (T.R.N.Z.) tätigen Hochschuleinrichtungen nur die Eastern Mediterranean University vom Hochschulrat anerkannt ist. Unter Berücksichtigung der betreffenden Korrespondenz wurde deutlich, dass bei Quereinstiegsverfahren die Bedingung der Anerkennung der Hochschuleinrichtung im Ausland erforderlich ist. Folglich wurde festgestellt, dass die Quereinstiegsverfahren vom nicht anerkannten University College of Northern Cyprus (UNCN) durch die Dekanatsleitung der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Istanbul nicht gemäß den Entscheidungen des Hochschulrates durchgeführt wurden. Im Rahmen des Untersuchungsberichts des Hochschulrates wurde festgestellt, dass die administrativen Verfahren bezüglich Anerkennung, Quereinstiegsquoten, Ankündigungsfristen und Zulassung zum Quereinstieg durch das Dekanat entgegen den YÖK-Entscheidungen erfolgten. Da das betreffende Diplom weiterhin verwendet wird, wird gebeten, die notwendigen Schritte so schnell wie möglich einzuleiten, damit die auf Grundlage dieses Diploms zu treffenden Entscheidungen und Handlungen nicht rechtswidrig sind''.
"ES WIRD GEBETEN, DIE ANTWORT UMGEHEND ZU ÜBERMITTELN"
Im weiteren Verlauf des Schreibens hieß es: ''Angesichts der rechtlich nicht wiedergutzumachenden Folgen, die sich aus der Verwendung des betreffenden Diploms gemäß dem vom Rektorat der Universität Istanbul übermittelten Bericht ergeben könnten, wird um die Durchführung einer verwaltungsinternen Untersuchung oder, falls bereits eine solche läuft, um die Übermittlung der Berichte an unsere Generalstaatsanwaltschaft gebeten. Zudem wird um die Zusendung aller Unterlagen zu İmamoğlus Studium an der Universität Istanbul sowie um die Identifizierung der Personen, die die Verfahren zur Zulassung des Quereinstiegs am 12. September 1990 veranlasst haben, und die Übermittlung ihrer vollständigen Identitätsdaten gebeten. Des Weiteren wird um eine umgehende Antwort an unsere Generalstaatsanwaltschaft gebeten, ob zu den im Bericht genannten Zeitpunkten ähnliche Quereinstiegsverfahren durchgeführt wurden''.
ERKLÄRUNG VON İMAMOĞLUS ANWALT
Andererseits teilte İmamoğlus Anwalt Kemal Polat mit: "Die Behauptung, die Istanbuler Staatsanwaltschaft habe ein Schreiben zur Annullierung des Diploms von Herrn İmamoğlu verfasst, ist unwahr. Wir werden unsere rechtlichen Schritte gegen diese Behauptung, die als 'öffentliche Verbreitung irreführender Informationen' gewertet werden kann, sowie gegen Versuche, die Justizbehörden in unzutreffender Weise in Verruf zu bringen, einleiten".
Nachrichtenquelle : 12punto
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