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Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft zu Aziz İhsan Aktaş: Ist er ins Ausland geflohen?

Nachdem der CHP-Vorsitzende Özgür Özel in einer Fraktionssitzung die Behauptung aufgestellt hatte, „Aziz İhsan Aktaş sei ins Ausland geflohen“, gab die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eine Erklärung ab. Die Staatsanwaltschaft wies die Behauptung mit den Worten „Das entspricht nicht der Wahrheit“ zurück.

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Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft zu Aziz İhsan Aktaş: Ist er ins Ausland geflohen?

Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hat eine schriftliche Erklärung zu der Behauptung abgegeben, die der CHP-Vorsitzende Özgür Özel in einer Fraktionssitzung aufgeworfen hatte, wonach „Aziz İhsan Aktaş ins Ausland geflohen sei“.

Nach Informationen von T24 erklärte die Staatsanwaltschaft gegenüber Journalisten: „Die besagte Behauptung ist nicht wahr.“

ÖZEL HATTE DIESE BEHAUPTUNG IN DER PARLAMENTSFRAKTION AUFGEWORFEN

Der CHP-Vorsitzende Özel hatte in seiner Rede vor der Fraktion seiner Partei in der Großen Nationalversammlung der Türkei bezüglich Aziz İhsan Aktaş, für den eine Haftstrafe von 704 Jahren gefordert wird, folgende Worte geäußert:

„Es werden 704 Jahre Haft gefordert, aber er läuft frei herum. Er bewegt sich in der Öffentlichkeit. Ob er sich bewegt oder nicht, ist unbekannt. Heutzutage wird sogar gesagt, er sei geflohen. Wer ihn sieht oder etwas weiß, soll es sagen. Aber der Mann, dem 704 Jahre Haft drohen, ist draußen; unsere Bürgermeister, die aufgrund seiner Verleumdungen mit 4 Jahren Haft angeklagt sind, sitzen im Gefängnis.“


Nachrichtenquelle: 12punto

CHP-Vorsitzender Özgür Özel Aziz İhsan aktaş