Strafanzeige auch von der CHP gegen Akın Gürlek
Die CHP hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara Strafanzeige gegen den Istanbuler Generalstaatsanwalt Akın Gürlek wegen Vorwürfen der „ungerechtfertigten Vermögensbildung“, der „wahrheitswidrigen Vermögenserklärung“ und des „Verstoßes gegen die Antikorruptionsgesetzgebung“ erstattet. In der Anzeige werden Immobiliengeschäfte und Zusatzeinkünfte aufgeführt, die nicht mit seinem Gehalt vereinbar sein sollen.
Die Cumhuriyet Halk Partisi (CHP) hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara Strafanzeige gegen den Istanbuler Generalstaatsanwalt Akın Gürlek erstattet. In der von CHP-Anwälten eingereichten Anzeige werden zahlreiche Vorwürfe bezüglich Gürleks Vermögenswerten, Einkünften und verschiedenen geschäftlichen Transaktionen erhoben.
VORWÜRFE IN DER ANZEIGE
In der von der CHP bei der Staatsanwaltschaft eingereichten Anzeige finden sich Details zu Bankschließfächern, Firmenverbindungen im Ausland, Immobilienkäufen und -verkäufen sowie hochpreisigen Wohnbauprojekten. Es wurde gefordert, die Vorwürfe im Rahmen der „ungerechtfertigten Vermögensbildung“ und der „wahrheitswidrigen Vermögenserklärung“ zu prüfen.
VORWURF DES GEHEIMEN SCHLIESSFACHS UND DER BARGELDEINZAHLUNGEN
Den Vorwürfen in der Anzeige zufolge soll Akın Gürlek ein gemietetes Schließfach in einer Bankfiliale in Ankara-Ümitköy besitzen. Es wird behauptet, dass dort Bargeld eingezahlt wurde, das Schließfach und die darin befindlichen Vermögenswerte jedoch nicht in den Vermögenserklärungen aufgeführt seien. Die CHP forderte eine Überprüfung der Bank- und BDDK-Unterlagen.
In der Strafanzeige wird zudem behauptet, dass Gürlek seine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der in Luxemburg ansässigen Firma ETIMINE SA, die zur Eti Maden gehört und in die er während seiner Zeit als stellvertretender Minister berufen wurde, auch nach Beginn seiner Tätigkeit als Generalstaatsanwalt von Istanbul für etwa 10 Monate fortgesetzt habe. Unter Hinweis darauf, dass es Richtern und Staatsanwälten untersagt ist, anderen gewinnbringenden Tätigkeiten nachzugehen, wurde eine Untersuchung der in diesem Zeitraum erzielten Einkünfte gefordert.
VORWURF DES IMMOBILIENKAUFS ZUM NIEDRIGPREIS
Einem weiteren Vorwurf in der Anzeige zufolge soll Gürlek im März 2024 eine Immobilie, deren Marktwert auf etwa 30 Millionen TL geschätzt wurde, für 9,8 Millionen TL erworben haben. Es wird behauptet, dass die Immobilie kurz darauf für 40 Millionen TL verkauft wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Unternehmen, das den Verkauf tätigte, in Zeugenaussagen im Prozess gegen Ekrem İmamoğlu erwähnt wurde, jedoch nicht als Angeklagter geführt wurde.
VILLENPROJEKT IM WERT VON 95 MILLIONEN TL
Ein weiterer bemerkenswerter Punkt in der Strafanzeige betrifft ein Luxusvillenprojekt in Beşiktaş-Etiler. Laut einem in der Anzeige erwähnten Vorprotokoll, das auf den 16. Juni 2025 datiert sein soll, habe Akın Gürlek Schritte unternommen, um eine Villa für 95 Millionen 542 Tausend 500 TL zu erwerben. Es wurde gefordert zu untersuchen, ob dieser Betrag durch legale Einkünfte gedeckt werden kann.
Nachrichtenquelle: 12punto
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